Dienstwagen-Steuer, Niederlande

Dienstwagen-Steuer: Niederlande erhebt 12% ab Januar 2027

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 07:30 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Ab 2027 zahlen Arbeitgeber in den Niederlanden eine jährliche Abgabe auf Firmenwagen mit Verbrennungsmotor. Eine Übergangsfrist gilt bis 2031.

Niederlande: Neue Steuer auf Verbrenner-Dienstwagen ab 2027
Dienstwagen-Steuer - Eine Flotte moderner Elektrofahrzeuge steht vor einem Bürogebäude in den Niederlanden, Ladestationen im Vordergrund. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Januar 2027 greift in den Niederlanden eine neue Steuer für Dienstwagen mit Verbrennungsmotor. Arbeitgeber zahlen dann jährlich 12 Prozent des Katalogwerts – für jeden nicht-emissionsfreien Pkw. Betroffen sind Benzin- und Diesel-Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride.

Übergangsfrist bis 2031

Der Gesetzgeber räumt Unternehmen eine Schonfrist ein: Alle Dienstwagen, die Mitarbeiter bereits vor dem Stichtag 2027 nutzen, bleiben bis zum 1. Januar 2031 von der Abgabe verschont. Kurzzeitige Ersatzfahrzeuge sind für maximal 14 Tage steuerfrei. Einmal pro Jahr dürfen Firmen zudem für sieben Tage einen Mietwagen mit Verbrenner ohne Extra-Steuer einsetzen. Fahrschulautos sind komplett ausgenommen.

Unternehmen schlecht vorbereitet

Trotz der langen Vorlaufzeit hinken viele Firmen hinterher. Eine Untersuchung der Leasinggesellschaft Ayvens zeigt: Ein erheblicher Teil der Arbeitgeber hat die neuen Steuerregeln noch nicht in die betriebliche Planung eingebaut.

Bereits im November 2025 protestierten Interessenverbände in einem Brief an den damaligen Vermittler Wouter Koolmees gegen die Pseudo-Eindheffing. Sie forderten stattdessen ein kilometerabhängiges Bezahlsystem (Rekeningrijden) – als ökologische Lenkung ohne pauschale Zusatzlasten für Betriebe.

Finanzamt verschärft Fahrtenbuch-Kontrollen

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Parallel zu den neuen Steuerplänen geht der niederländische Belastingdienst härter gegen fehlerhafte Fahrtenbücher vor. Eine Auswertung von Stichproben aus den Jahren 2022 und 2023 zeigt: Bei rund 17 Prozent aller Einkommensteuer-Korrekturen spielte die private Nutzung eines Firmenwagens eine zentrale Rolle. In 43 Prozent dieser Fälle fehlte schlicht die fachliche Expertise für korrekte Angaben.

Die Behörden warnten Anfang Juli: Eine lückenhafte Rittenregistrierung bleibe das Hauptrisiko für Nachzahlungen. Steuerberater sollen ihre Mandanten aktiver bei der Kilometer-Administration unterstützen – idealerweise mit Systemen, die ein entsprechendes Gütesiegel (Keurmerk) tragen. Auch die Umsatzsteuer-Korrektur bei Privatnutzung müsse beachtet werden.

Elektroautos bleiben günstiger

Für E-Dienstwagen sieht die Lage besser aus. Eine geplante Erhöhung der Bijtelling wurde weitgehend abgewendet. 2026 bleibt der Steuersatz für Elektroautos bei 17 Prozent auf die ersten 30.000 Euro des Katalogwerts – statt der ursprünglich angedachten 22 Prozent.

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Dazu kommen verschärfte Zufahrtsbeschränkungen in Städten: Ab dem 1. Januar 2027 verlieren Transporter der Emissionsklasse 5 den Zugang zu Zero-Emission-Zonen. Fahrzeuge der Klasse 4 oder niedriger sind bereits jetzt von Fahrverboten betroffen.

Strengere Regeln für Geschäftsführer

Auch für grenzüberschreitend tätige Unternehmen gibt es Neues: Der Bundesfinanzhof (BFH) konkretisierte Ende 2025 die Nachweispflichten für Gesellschafter-Geschäftsführer. Selbst bei einem ausdrücklichen Privatnutzungsverbot bleibt die Vermutung einer privaten Nutzung bestehen. Eine schriftliche Vereinbarung ist zwingend nötig, um eine verdeckte Gewinnausschüttung zu vermeiden. Während für einfache Fremd-Geschäftsführer mildere Maßstäbe gelten, müssen Gesellschafter-Geschäftsführer die tatsächliche Nicht-Nutzung detailliert belegen.

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