DGUV-Reform: Neue Sicherheitsregeln für Baubranche seit Januar
18.06.2026 - 19:35:54 | boerse-global.de
Die Baubranche steht unter Druck: Neue DGUV-Vorschriften seit Januar 2026 sollen die Sicherheit verbessern – doch schwere Unfälle der letzten Tage zeigen eklatante Mängel.
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Neue Betreuungsregeln seit Jahresbeginn
Zum 1. Januar 2026 traten wesentliche Änderungen der DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Die Schwellenwerte für die vereinfachte Regelbetreuung und das Kompetenzzentrenmodell stiegen von 10 auf 20 Beschäftigte. Ziel: Kleinere Unternehmen von Bürokratie entlasten, ohne die Sicherheitsqualität zu gefährden.
Eine weitere Neuerung: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen nun bis zu einem Drittel ihrer Leistungen digital erbringen. In Ausnahmefällen sogar bis zur Hälfte – vorausgesetzt, sie kennen die betrieblichen Verhältnisse genau. Auch der Zugang zum Berufsbild wurde flexibilisiert: Neben Ingenieuren sind jetzt Abschlüsse in Physik, Chemie, Biologie, Humanmedizin oder Arbeitspsychologie zugelassen, sofern entsprechende Fortbildungen vorliegen.
Tödliche Unfälle erschüttern die Branche
Doch die neuen Regeln konnten schwere Vorfälle nicht verhindern. Am 16. Juni erfasste ein Radlader auf einem Betriebsgelände in Hamburg-Bahrenfeld einen 30-jährigen Arbeiter tödlich. Die Polizei ermittelt zur Unfallursache.
Noch dramatischer: Am selben Tag stürzten in Wels zwei Arbeiter bei der Montage einer Photovoltaikanlage aus acht Metern Höhe – ohne Sicherheitsgurte. Nur einen Tag später verletzte sich ein 20-Jähriger in Gmunden schwer, als brechende Holzlatten ihn vier Meter in die Tiefe rissen. In der Nacht zum 18. Juni kippte zudem ein Spezialbagger bei Gleisarbeiten in Bad Sobernheim um – der Fahrer blieb unverletzt.
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Hitzeschutz wird zur Pflicht
Neben der technischen Sicherheit rückt der Schutz vor Witterungseinflüssen in den Fokus. Bei Temperaturen über 30 Grad mahnen Gewerkschaften wie die GBH und die Schweizer Unia die Einhaltung gesetzlicher Maßnahmen an. Seit 2026 müssen Arbeitgeber Hitzeschutzpläne erstellen und Trinkwasser sowie beschattete Pausenorte bereitstellen.
Bereits seit August 2025 gilt eine Technische Regel (A5.1): Ab einem UV-Index von 3 sind Schutzmaßnahmen wie UV-Kleidung mit Lichtschutzfaktor 50+ Pflicht. Die Berufsgenossenschaft Bau bezuschusst Funktionsshirts und Kühlwesten. In der Schweiz fordern Gewerkschaften zudem verstärkte Kontrollen – ab 33 Grad sind stündliche Pausen von 15 Minuten zwingend.
Forschung für die Baustelle von morgen
Um die Sicherheit langfristig zu erhöhen, setzen Unternehmen auf Qualifizierung und neue Technologien. Die Coreum Akademie trainierte im Juni rund 80 Mitarbeiter eines Bauunternehmens – mit Fokus auf Ladungssicherung, Wartung und Schadensvermeidung.
Parallel erforscht die TU Braunschweig das Zusammenspiel von Mensch und Maschine auf digitalen Baustellen. Ziel: Ein Werkzeug, das Produktivität und körperliche sowie mentale Belastung bei der Arbeit mit Technologien wie 3D-Betondruckern erfasst. Die Arbeitssicherheit soll so an die Anforderungen des „Bauen 5.0“ angepasst werden.
