Deutscher Apothekerverband kündigt Hilfstaxe wegen unfairer Arbeitspreise
20.02.2026 - 13:04:11 | presseportal.de"Apotheken können für das Anfertigen von Spezialrezepturen einen angemessenen Arbeitspreis von den Krankenkassen verlangen", sagt DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann: "Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg im August 2025 in einem richtungsweisenden Urteil bestätigt. Das Herstellen von Spezialrezepturen in den Apotheken erfordert viel Zeit und Personal - und die Schiedsstelle versucht jeweils, einen angemessenen Arbeitspreis dafür festzulegen. Die Preisregelung in der Arzneimittelpreisverordnung ist nämlich nur eine Auffangregelung und stellt keine Preisobergrenze dar. Die Schiedsstelle ist nun aufgefordert, ihren Spielraum bei der Neufestlegung der künftigen Arbeitspreise für Spezialrezepturen zu nutzen."
In Deutschland gibt es etwa 300 Apotheken mit einem speziellen Reinraumlabor gemäß § 35a Apothekenbetriebsordnung, die parenterale Spezialrezepturen herstellen können. Dazu gehören 1,9 Millionen Zytostatika-Zubereitungen und 1,8 Millionen parenterale Lösungen pro Jahr. Der Gesamtumsatz dieser Spezialrezepturen in den Apotheken beträgt über 6,0 Mrd. Euro (Stand: jeweils 2024). Seit dem bislang letzten Schiedsspruch aus dem Jahr 2022 rechnen die Apotheken diejenigen Spezialrezepturen, welche hauptsächlich in der Krebstherapie eingesetzt werden, jeweils mit einem Arbeitspreis von 100 Euro (netto) ab. Wegen der Kostensteigerungen sind die Arbeitspreise der Spezialrezepturen unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr auskömmlich.
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Benjamin Rohrer, Pressesprecher, 030 40004-131, b.rohrer@abda.de
Christian Splett, Stv. Pressesprecher, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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