Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

Habeck verteidigt umstrittene Pläne zu Flüssiggas-Standort

07.07.2023 - 11:15:50 | dpa.de

Der Bundeswirtschaftsminister will die Energieversorgung Deutschlands sichern. Er wirbt erneut für die Aufnahme des geplanten Flüssigerdgas-Terminals im Hafen Mukran in das LNG-Beschleunigungsgesetz.

Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, in der Sitzung des Bundestags. - Foto: Kay Nietfeld/dpa
Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, in der Sitzung des Bundestags. - Foto: Kay Nietfeld/dpa

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die umstrittenen Pläne zum Bau eines Flüssigerdgas-Terminals auf Rügen verteidigt. Der Grünen-Politiker sprach am Freitag im Bundestag mit Blick auf Proteste gegen das Terminal von einer schwierigen Abwägung. Es gehe aber darum, die Energieversorgung Deutschlands zu sichern. «Wir sind noch nicht durch.»

Der Bundestag entscheidet am Freitag über die Aufnahme des geplanten Flüssigerdgas-Terminals im Hafen Mukran auf Rügen in das LNG-Beschleunigungsgesetz. Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern stellt sich gegen die Pläne, die vor Ort heftig umstritten sind.

Habeck sagte, derzeit gebe es eine stabile Gasversorgungslage, die Gasspeicher seien bereits zu über 80 Prozent gefüllt. «Stand heute kommen wir sehr gut durch den Winter.» Man sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass immer alles gut gehe. Das sei die politische Lektion, die man gelernt habe, sagte er mit Blick auf die frühere Abhängigkeit von russischen Gaslieferungen. Lieferanten könnten ausfallen, es könne zu Anschlägen kommen, es könne dazu kommen, dass Terminals nicht mehr funktionieren und dass der Winter kälter werde. Das «Vorsorgeprinzip» müsse durchgehalten werden.

Habeck sagte weiter, es gebe auf Rügen berechtigte Fragen und Sorgen, die er ernst nehme. Die Anliegen müssten so gut es geht beantwortet werden. «Trotzdem sind wir hier als Bundesgesetzgeber verpflichtet, auf die Energieversorgung und Energiesicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu achten.» Man dürfe nicht in eine politische Handlungsunfähigkeit geraten. Es gebe beim LNG-Gesetz keine Abstriche bei materiellen Schutzgütern, vor allem Umwelt- und Gewässerschutz.

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