DEKRA startet neues Schulungsprogramm für Gefährdungsbeurteilung
09.05.2026 - 12:00:04 | boerse-global.deAb Mai 2026 bietet die DEKRA Akademie deutschlandweit ein spezialisiertes Qualifikationsprogramm zur Gefährdungsbeurteilung an – genau zum richtigen Zeitpunkt.
Viele Unternehmen unterschätzen die gesetzlichen Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung und riskieren teure Bußgelder. Dieser kostenlose Experten-Report liefert bewährte Hilfsmittel und Vorlagen, die in der Praxis und vor Aufsichtsbehörden standhalten. Rechtssichere Gefährdungsbeurteilungen jetzt erstellen
Zweitägiges Seminar mit VDSI-Punkten
Die Schulung richtet sich an Führungskräfte und Sicherheitsbeauftragte. In 16 Unterrichtseinheiten vermittelt das Programm die rechtlichen und praktischen Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung. Die Teilnehmer lernen, Risiken systematisch zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen. Das Seminar ist mit drei VDSI-Punkten anerkannt – ein klares Signal für die Relevanz in der Arbeitssicherheit.
Der Bedarf an solchen Qualifikationen wurde erst am 7. Mai 2026 schmerzhaft deutlich: Bei einem Störfall in einer Recyclinganlage in Ohrdruf, Thüringen, traten gefährliche Gase aus. 29 Menschen wurden verletzt, vier davon schwer. Mehr als 230 Einsatzkräfte waren vor Ort. Der Vorfall zeigt: Die Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen sind real – und die Sicherheitsprotokolle müssen sitzen.
Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Spannung
Die Schulung fällt in eine phase grundlegender Veränderungen. Am 6. Mai 2026 kündigte Arbeitsministerin Bärbel Bas im Bundestag an: Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes kommt im Juni. Die geplante Änderung: Statt der starren Acht-Stunden-Grenze pro Tag soll künftig eine Wochenhöchstarbeitszeit von bis zu 48 Stunden inklusive Überstunden gelten.
Die Reaktionen sind gespalten. Wirtschaftsverbände begrüßen die Flexibilität für moderne Arbeitsmodelle wie Projektarbeit und Homeoffice. Gewerkschaften schlagen Alarm: DGB und Verdi warnen vor Arbeitstagen von bis zu 13 Stunden. Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz (BAuA) bestätigt: Wer mehr als 40 Stunden pro Woche arbeitet, hat ein deutlich höheres Risiko für Unfälle, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Stoffwechselprobleme.
Neue EU-Regeln für Künstliche Intelligenz
Parallel verändert sich die Regulierungslandschaft für Technologien. Am 7. Mai 2026 einigten sich die EU-Staaten auf eine Änderung des AI Act. Das Ziel: Doppelregulierungen vermeiden. Maschinenprodukte, die bereits unter die Maschinenprodukteverordnung fallen, sollen von bestimmten KI-spezifischen Regeln ausgenommen werden. Die neuen Fristen: Hochrisiko-KI im Bereich Biometrie muss bis zum 2. Dezember 2027 konform sein, KI-Systeme in Produkten bis zum 2. August 2028.
Neben der klassischen Arbeitssicherheit stellen neue EU-Vorgaben wie die KI-Verordnung Unternehmen vor komplexe Compliance-Herausforderungen. Dieser kostenlose Umsetzungsleitfaden bietet einen kompakten Überblick über alle Anforderungen, Pflichten und Fristen des AI Acts. Gratis-Leitfaden zur EU-KI-Verordnung herunterladen
Psychische Belastung erreicht Rekordniveau
Seit Jahresbeginn 2026 gilt eine neue DGUV-Regel 115-401 für Büroumgebungen. Sie legt einen stärkeren Fokus auf mobiles Arbeiten und psychische Belastungen. Der Hintergrund: Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz haben einen neuen Höchststand erreicht.
Eine Studie der Stiftung Deutsche Depressionshilfe vom Mai 2026 zeigt: Rund zwei Drittel der 16- bis 39-Jährigen haben bereits KI-basierte Chatbots genutzt, um über psychische Probleme zu sprechen. Unternehmen stehen zunehmend in der Pflicht, die mentale Gesundheit ihrer Mitarbeiter ernst zu nehmen – neben der physischen Sicherheit.
Muskel-Skelett-Erkrankungen bleiben Hauptgrund für Krankschreibungen
2024 waren Muskel-Skelett-Erkrankungen mit knapp 20 Prozent der häufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) warnt zudem vor Schnittverletzungen in der Gastronomie – solche Unfälle führen im Schnitt zu mehr als einer Woche Ausfall pro Fall.
Strengere Kontrollen und neue Regeln für Unternehmen
Die rechtlichen Anforderungen an Arbeitgeber werden härter. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2025 stellt klar: Bei einer Verdachtskündigung müssen Arbeitgeber versuchen, den Mitarbeiter innerhalb einer Woche zu erreichen – selbst im Urlaub. Sonst gilt die zweiwöchige Klagefrist nicht.
Die Kontrolldichte steigt: 2026 werden voraussichtlich fünf Prozent aller deutschen Unternehmen von der Gewerbeaufsicht geprüft. Schwerpunkte sind die Organisation des Arbeitsschutzes, persönliche Schutzausrüstung und die Pflichtdokumentation. Der Zoll war 2025 besonders aktiv: Über 52.000 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen wurden eingeleitet.
Eine Entlastung gibt es für kleinere Firmen: Seit dem 25. März 2026 liegt die Schwelle für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten bei 50 Mitarbeitern – bisher waren es 20. Ausnahmen gelten für Betriebe mit hohem Risikoprofil.
Analyse: Die Compliance-Landschaft wird komplexer
Digitalisierung, Gesetzesreformen und ein wachsendes Gesundheitsbewusstsein – deutsche Unternehmen müssen immer mehr Anforderungen gleichzeitig bewältigen. Die Umstellung auf eine Wochenhöchstarbeitszeit folgt einem EU-weiten Trend zur Flexibilisierung. Doch die Kehrseite: Arbeitgeber müssen verpflichtend elektronische Zeiterfassungssysteme einführen, wie der Europäische Gerichtshof bereits 2019 forderte.
Die Zahl der DSGVO-Beschwerden erreichte 2025 fast 12.000. Rekordstrafen wie die 45 Millionen Euro gegen einen großen Telekommunikationsanbieter zeigen: Die Aufsichtsbehörden greifen durch. Für viele Firmen geht es längst nicht mehr nur um Sicherheit in der Produktion – sie müssen ein ganzes Netz aus digitalen und administrativen Pflichten managen.
Ausblick
Die Debatte zwischen wirtschaftlicher Flexibilität und Arbeitnehmerschutz wird sich bis zur Vorlage des Gesetzentwurfs im Juni 2026 weiter zuspitzen. Unternehmen müssen in digitale Infrastruktur für Zeiterfassung und Risikobewertung investieren.
Die Umsetzung des AI Act wird zwischen Ende 2026 und 2028 weitere Anpassungen erzwingen. Bis dahin schließen Schulungsprogramme wie das der DEKRA eine entscheidende Lücke: Sie helfen Managern, die komplexen rechtlichen Veränderungen in praktische Sicherheitsstrategien zu übersetzen. Wer sich nicht anpasst, riskiert nicht nur Bußgelder – sondern auch die steigenden Kosten durch arbeitsbedingte Erkrankungen in einer alternden Belegschaft.
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