Datenschutz-Urteil: EuGH erlaubt DSGVO-Verstöße in Zivilprozessen
19.06.2026 - 17:17:41 | boerse-global.de
Der Europäische Gerichtshof hat die Nutzung rechtswidrig erlangter Beweismittel in Zivilprozessen unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Das Urteil vom 18. Juni 2026 (Rs. C-484/24) sorgt für Klarheit: Nationale Gerichte dürfen personenbezogene Daten verwerten, die unter Verstoß gegen die DSGVO beschafft wurden. Das Recht auf ein faires Verfahren wiegt in manchen Fällen schwerer als der absolute Datenschutz.
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Manipulierte SIM-Karte als Beweismittel
Auslöser war ein Rechtsstreit zwischen der NTH Haustechnik GmbH und einer Ex-Mitarbeiterin. Das Unternehmen forderte rund 46.500 Euro Schadensersatz. Der Vorwurf: Die Frau habe Firmeneigentum im Wert von etwa 13.000 Euro über ein privates eBay-Konto verkauft.
Um das zu beweisen, griff der Arbeitgeber tief in die Privatsphäre. Er durchsuchte den Browserverlauf, Serverordner und manipulierte sogar eine SIM-Karte. Klar ein Verstoß gegen die DSGVO. Doch die Luxemburger Richter sehen darin kein automatisches Beweisverbot. Die nationalen Gerichte müssten nicht jedes Beweismittel auf seine rechtmäßige Herkunft prüfen, wenn die Verwertung für ein faires Verfahren nötig sei.
Schutz sensibler Daten bleibt Pflicht
Trotz der grundsätzlichen Erlaubnis mahnten die Richter zur Verhältnismäßigkeit. Sensible Daten dürften nur im absolut notwendigen Umfang an Dritte weitergegeben werden. Instrumente wie Schwärzungen oder Anonymisierungen sollen die Privatsphäre schützen.
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Das Urteil stärkt Kläger in Zivilprozessen. Gleichzeitig betont es: Die Justiz muss die Schutzinteressen der Betroffenen durch prozessuale Maßnahmen flankieren.
BGH: Mehr Transparenz bei Schufa-Scores?
Am selben Tag verhandelte der Bundesgerichtshof über die Transparenz von Bonitätsauskünften (Az. I ZR 227/25 u.a.). Kläger fordern, dass die Schufa die Berechnung ihres alten Basisscores offenlegt. Welche Faktoren fließen ein? Wie werden sie gewichtet?
Das Oberlandesgericht Dresden gab den Klägern teilweise recht. Die Schufa reagierte bereits: Seit März 2026 gibt es ein neues Modell mit einer Punkteskala von 100 bis 999 und zwölf festgelegten Kriterien. Die alten Scores sollen bis Ende 2028 verschwinden. Ein Urteil steht noch aus – es könnte weitreichende Folgen für KI-basierte Bewertungssysteme haben.
Grenzen der Auskunftsrechte
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt eine Tendenz zur Differenzierung. So entschied der BGH am 11. Juni 2026: Die anwaltliche Schweigepflicht kann einen Auskunftsanspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz blockieren (Az. VII ZR 93/25). Und zwar auch nach Ende des Mandats.
Das OLG Zweibrücken (Urteil vom 31. März 2026, Az. 4 W 4/26) stellte klar: Bewertungsplattformen müssen Nutzerdaten herausgeben, wenn über das Portal unwahre Tatsachen verbreitet werden. Ein Nutzer hatte fälschlich eine Unterschreitung des Mindestlohns behauptet. Die Richter werteten das nicht als geschützte Meinungsäußerung, sondern als sanktionierbare Falschaussage.
