Datenschutz Schweiz: Neue Screening-Pflichten ab Oktober für 500.000 Firmen
17.06.2026 - 07:32:39 | boerse-global.de
Unternehmen müssen ihre Screening-Prozesse an das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) und das Obligationenrecht (OR) anpassen. Wer die Regeln missachtet, riskiert Bussen von bis zu 250.000 Franken.
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Rechtssicherheit durch nDSG- und OR-Konformität
Im Zentrum steht Artikel 328b des Obligationenrechts. Er erlaubt die Bearbeitung von Mitarbeiterdaten nur dann, wenn sie die Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder für die Vertragsdurchführung notwendig sind. Zusammen mit dem nDSG ergeben sich strikte Vorgaben zur Datenresidenz und Dokumentation.
Die Zürcher Validato AG positioniert sich als Anbieter für Background Screening nach Schweizer Standards. Das Unternehmen garantiert Datenresidenz in der Schweiz oder der EU und setzt auf ein spezifisches Erforderlichkeitskonzept. Managing Partner Reto Marti betont die Notwendigkeit von Verfahren wie dem Vier-Augen-Prinzip und AES-256-Verschlüsselung.
Politische Debatte über Strafregisterauszüge
Parallel zur privatwirtschaftlichen Umsetzung wird das Thema auch politisch heiß diskutiert. Der Nationalrat nahm Mitte Juni eine Motion der SVP an, die systematische Strafregisterauszüge für alle Ausländer bei Aufenthaltsbewilligungen fordert. Die Abstimmung fiel mit 121 zu 71 Stimmen deutlich aus.
Auf kantonaler Ebene prüft Graubünden eine regionale Lösung. Regierungsrat Peter Peyer analysiert den Handlungsspielraum, um in Risikogebieten wie dem Misox systematisch Strafregisterauszüge zu verlangen. Nach aktueller Einschätzung wäre dafür keine Gesetzesänderung nötig.
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Neue Compliance-Pflichten ab Oktober
Das Inkrafttreten des Transparenzregisters (TJPG) und des revidierten Geldwäschereigesetzes (GwG) am 1. Oktober 2026 bringt eine neue Welle an Compliance-Pflichten. Über 500.000 Unternehmen müssen dann ihre wirtschaftlich Berechtigten melden – abgewickelt über die Plattform EasyGov.swiss.
International wächst der Druck durch Regulierungen wie NIS2 und DORA. Sie verpflichten Unternehmen in Österreich und im grenzüberschreitenden Finanzsektor, ihre Screening-Prozesse für kritische Infrastrukturen zu überprüfen.
Datenschutzverstöße werden teuer
Dass Versäumnisse teuer werden können, zeigte Mitte Juni ein Urteil des Landgerichts Berlin I. Es bestätigte ein Bußgeld von 900.000 Euro gegen die Deutsche Wohnen SE wegen struktureller Defizite bei der Löschung von Mieterdaten.
Auch die Rechte von Arbeitnehmern wurden präzisiert: Nach Abschluss interner Ermittlungen haben sie kein Anspruch auf eine vollständige Kopie des Untersuchungsberichts, aber ein Einsichtsrecht in ihre personenbezogenen Daten. Identitäten von Hinweisgebern müssen durch Schwärzungen geschützt werden. Das unterstreicht die Komplexität von Background Checks zwischen Transparenz und Vertraulichkeit.
