Datenschutz, Bundesrat

Datenschutz: Bundesrat beschließt One-Stop-Shop und DSK-Reformen

Veröffentlicht: 13.07.2026 um 09:35 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Niedersachsen konkretisiert Löschfristen für Bewerberdaten. Der Bundesrat beschließt zudem eine BDSG-Reform zur Vereinfachung der Regeln.

Neue FAQ und BDSG-Reform: Datenschutz bei Bewerbungen
Ein stilisiertes Bild, das digitale Daten darstellt, die in einen Aktenvernichter fließen, um Datenschutz und Löschfristen zu symbolisieren. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Landesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen hat neue FAQ zur Aufbewahrung und Löschung von Bewerberdaten veröffentlicht. Unternehmen müssen jetzt ihre Prozesse anpassen.

Wann Bewerberdaten gelöscht werden müssen

Die zentrale Regel: Zieht ein Kandidat seine Bewerbung zurück, müssen die Unterlagen sofort gelöscht werden. Auch nach Abschluss des Auswahlverfahrens gibt es enge Grenzen.

Die Daten dürfen nur so lange bleiben, wie es zur Abwehr von Rechtsansprüchen nötig ist. Üblich sind drei Monate – orientiert an den Klagefristen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

Wer Bewerber für einen Talent-Pool vorhalten will, braucht eine explizite Einwilligung. Ohne geht nichts.

Bundesrat beschließt BDSG-Reform

Nur zwei Tage vor den neuen FAQ hat der Bundesrat am 10. Juli eine Reform des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Ziel: Datenschutzregeln für Unternehmen und NGOs vereinfachen.

Kernpunkte der Reform:
- Die Datenschutzkonferenz (DSK) soll verbindliche Mehrheitsbeschlüsse fassen können
- Ein „Einer-für-Alle-Prinzip“ bei Systemprüfungen
- Ein nationaler One-Stop-Shop für verbundene Unternehmen und Forschungseinrichtungen

Das soll den Datenschutz-Flickenteppich beenden und Doppelprüfungen vermeiden. Der Entwurf geht nun an den Bundestag.

Anzeige

Angesichts der neuen FAQ und der BDSG-Reform müssen Unternehmen ihre Löschprozesse anpassen. Unser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Bewerberdaten rechtssicher verwalten – inklusive Muster-Einwilligung. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern

„Doomjobbing“ macht Personalabteilungen zu schaffen

Die neuen Regeln treffen auf einen angespannten Arbeitsmarkt. Eine Studie von Robert Half vom 24. Juni zeigt: Immer mehr Jobsuchende bewerben sich auf Massen von Stellen – „Doomjobbing“ nennen Experten das Phänomen.

Die Folge: Flut an Absagen und eine Datenlawine in den Unternehmen. In manchen Segmenten dauert die Time-to-Hire bis zu 120 Tage.

Viele Firmen setzen deshalb auf Applicant Tracking Systeme (ATS). Die filtern Bewerbungen automatisch vor. Doch das erhöht die Anforderungen an datenschutzkonforme Löschroutinen.

BAG-Urteil: So gelingt der rechtssichere Zugangsnachweis

Neben Löschfristen ist auch die Dokumentation des Zugangs kritisch. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 7. Mai 2026, Az. 2 AZR 184/25) zeigt die Fallstricke.

Anzeige

Die Flut an Doomjobbing-Bewerbungen macht datenschutzkonforme Löschroutinen zur Herausforderung. Unser ATS-Audit hilft Ihnen, Ihr Applicant Tracking System auf DSGVO-Konformität zu prüfen – Schritt für Schritt. ATS-Datenschutz-Audit jetzt sichern

Konkret: Ein Einwurf-Einschreiben beweist nicht zwangsläufig den Zugang einer Einladung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM). Nämlich dann nicht, wenn der Scan vor dem tatsächlichen Einwurf erfolgte.

Das ist relevant, weil Arbeitgeber im Streitfall den Zugang nachweisen müssen. Ohne ordnungsgemäßes bEM ist eine krankheitsbedingte Kündigung oft unwirksam. Betroffene Arbeitnehmer haben nach einer Kündigung drei Wochen Klagefrist.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69758819 |