Deutschland, Bahn

BNetzA-Fernverkehrsbeschluss stößt auf Widerstand

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 12:07 Uhr, dpa.de

Das Bahn-Unternehmen Italo will im deutschen Fernverkehr mitmischen. Die Bahn muss dafür laut einem Beschluss mehr Platz auf der Schiene machen. Der bundeseigene Konzern könnte das anfechten.

Die Deutsche Bahn muss laut einem Beschluss der Bundesnetzagentur auf hochbelasteten Strecken im Fernverkehr mehr Platz für die Konkurrenz machen. (Archivbild) - Bild: Christian Charisius/dpa
Die Deutsche Bahn muss laut einem Beschluss der Bundesnetzagentur auf hochbelasteten Strecken im Fernverkehr mehr Platz für die Konkurrenz machen. (Archivbild) - Bild: Christian Charisius/dpa

Die Deutsche Bahn muss auf stark belasteten Strecken künftig mehr Platz für Wettbewerber im Fernverkehr machen. Das hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) nach einem vorläufigen Beschluss Ende Juni nun endgültig entschieden, wie die Behörde mitteilte. Doch die Entscheidung sehen die Bahn und mehrere Bundesländer äußerst kritisch. Denkbar sind auch rechtliche Schritte gegen den Beschluss. 

Konkret geht es um den für 2028 geplanten Markteinstieg des italienischen Bahnunternehmens Italo in den Fernverkehr in Deutschland. Italo hatte dafür Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen die Art und Weise eingelegt, wie die ohnehin begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden. Das Unternehmen wollte erreichen, dass die Rahmenbedingungen für neue Wettbewerber verbessert werden. 

Bahn muss in den Knoten mehr Platz machen

Die Bundesnetzagentur hat daraufhin nun entschieden, dass die für die Infrastruktur zuständige Bahntochter DB InfraGo auf bestimmten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Das gilt demnach für stark ausgelastete Korridore mit ausgewiesenen Kapazitätsobergrenzen, wie es etwa für die Knoten München und Frankfurt geplant ist. 

«Wir werden den Beschluss der Bundesnetzagentur ausführlich prüfen und bewerten», teilte die Bahn dazu mit. Aus einer Stellungnahme der InfraGo für die zuständige Beschlusskammer der BNetzA geht derweil hervor, dass das Unternehmen die Entscheidung für rechtlich fragwürdig hält. 

«Verfahrens- und Aufklärungsfehler»

In der Stellungnahme, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wirft die InfraGo der Behörde «durchgehende Verfahrens- und Aufklärungsfehler» vor. Es fehle die tatbestandliche Grundlage für ein regulatorisches Eingreifen seitens der BNetzA. Schließlich sei die Vergabe von Trassenkapazitäten durch die InfraGo an Wettbewerber bisher rechtlich nicht beanstandet worden.

Bedenken haben aber auch die Bundesländer, wie aus mehreren Stellungnahmen hervorgeht, die der dpa ebenfalls vorliegen. Das Land Bayern etwa befürchtet, dass insbesondere der Regionalverkehr (SPNV) in der Fläche leiden werde, wenn die Entscheidung der BNetzA Bestand habe. 

«Im Gegensatz zur BNetzA befürchte ich durchaus, dass der SPNV gerade dort in Mitleidenschaft gezogen wird, wo künftig mehrere Eisenbahnverkehrsunternehmen um lukrative Trassen konkurrieren werden», schreibt Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) in dem Papier. 

Brandenburg fürchtet um Fernverkehrsangebot in der Fläche

Das Land Brandenburg wiederum warnt vor einer Angebotsreduzierung des Fernverkehrs in der Fläche. «Ein zentrales Problem besteht darin, dass sich der Fernverkehr künftig verstärkt auf wirtschaftlich attraktive Strecken und Trassen fokussieren dürfte», heißt es in der Stellungnahme des Landes. «Die bisherige
Quersubventionierung schwach ausgelasteter Fernverkehrsverbindungen durch Einnahmen aus lukrativen Strecken entfällt.»

Geändert haben die Stellungnahmen gleichwohl nichts. Der Beschluss der Behörde steht unverändert. Beteiligte wie die Bahn könnten nun rechtlich gegen den Beschluss beim Verwaltungsgericht in Köln vorgehen. Was das für den von Italo für 2028 anvisierten Marktantritt bedeutet, ist offen.

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