Cookie-Banner: Österreichisches Gericht verbietet optisches Nudging
15.06.2026 - 19:45:36 | boerse-global.de
Die Entscheidung betrifft die Gestaltung des ORF-Banners – und könnte weitreichende Folgen für alle Webseitenbetreiber haben.
Optisches Nudging ist illegal
Im Zentrum des Urteils stand die visuelle Ungleichbehandlung von Auswahloptionen. Beim ORF-Banner prangte die Schaltfläche „Alle Cookies akzeptieren“ in weiße Schrift auf blauem Grund. Die Optionen für Cookie-Präferenzen und die Ablehnung nicht notwendiger Cookies waren dagegen nur in blauer Schrift auf weißem Hintergrund gehalten.
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Das Gericht wertete diese Gestaltung als Nudging. Durch die optische Hervorhebung einer Option werden Nutzer dazu verleitet, vorschnell zuzustimmen. Eine so erlangte Einwilligung gilt nicht als freiwillig im Sinne der DSGVO. Die Entscheidungsfreiheit der Seitenbesucher darf nicht durch gestalterische Mittel beeinflusst werden. Das BVwG ließ die Revision zu.
Trend im deutschsprachigen Raum
Das Urteil reiht sich in eine Serie ähnlicher Entscheidungen ein. Bereits am 19. März 2025 verlangte das Verwaltungsgericht Hannover (Az. 10 A 5385/22) gleichwertige Auswahloptionen. Das Oberlandesgericht Köln entschied am 19. Januar 2024 (Az. 6 U 80/23) ebenfalls gegen einseitige Bevorzugung bestimmter Klicks durch Banner-Gestaltung.
Die Botschaft ist klar: Unternehmen müssen ihre Einwilligungsschnittstellen überprüfen. Die Rechtsprechung fordert eine neutrale Präsentation, bei der die Ablehnung von Cookies genauso einfach und sichtbar ist wie deren Akzeptanz.
Was das für Webseitenbetreiber bedeutet
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Die Entscheidung zeigt: Aufsichtsbehörden und Gerichte achten verstärkt auf psychologische Nutzerführung. Reine Technik-Konformität reicht nicht mehr. Die grafische Oberfläche selbst wird zum Prüfstein für die Rechtswirksamkeit einer Einwilligung.
Betreiber müssen sicherstellen:
- Ablehnungs- und Zustimmungs-Buttons sind in Farbe, Größe und Kontrast gleichwertig
- Keine künstlichen Hürden für datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Neutrales Design wahrt die Freiwilligkeit der Entscheidung
Ob die nächste Instanz diese strengen Vorgaben final bestätigt, bleibt offen. Der Trend der letzten Jahre ist jedoch eindeutig: Gerichte heben die Hürden für wirksame Einwilligungen im digitalen Raum kontinuierlich an.
