CO2-Bepreisung: Kabinett legt Preiskorridor 55–65 Euro für 2027 fest
Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 18:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 eine neue Struktur für die nationale CO2-Bepreisung verabschiedet. In der Sitzung, die aufgrund des Urlaubs von Bundeskanzler Merz unter der Leitung von Vizekanzler Klingbeil stattfand, wurde der Preiskorridor für den nationalen Brennstoffemissionshandel festgelegt. Für das Jahr 2027 soll dieser bei 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 liegen. Diese Entscheidung dient als Übergangslösung, da die Einführung des europäischen Emissionshandelssystems EU-ETS 2 nach aktuellen Planungen auf das Jahr 2028 verschoben wurde.
Einnahmen und wirtschaftliche Auswirkungen der CO2-Bepreisung
Die Bundesregierung rechnet durch die CO2-Bepreisung mit erheblichen Einnahmen für den staatlichen Haushalt. Für das Jahr 2026 werden Erlöse in Höhe von 16,7 Milliarden Euro prognostiziert, die dem Klima- und Transformationsfonds zufließen sollen. Diese Mittel bilden die Grundlage für künftige Investitionen in den ökologischen Umbau der Wirtschaft.
Die Festlegung des Preiskorridors stößt jedoch auf Vorbehalte in der Wirtschaft. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisierte das aktuelle Verfahren und wies auf überzeichnete Auktionen sowie eine damit verbundene hohe Gebotsbindung für Unternehmen hin. Auch für die Endverbraucher ergeben sich direkte finanzielle Folgen. Berechnungen des ADAC zufolge führt ein CO2-Preis von 60 Euro pro Tonne zu einem Aufschlag von etwa 17 Cent pro Liter für die Kraftstoffsorte Super E10.
Sozialpolitische Begleitmaßnahmen und strukturelle Anpassungen
Der Beschluss zur CO2-Preisstruktur ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, das auch soziale Entlastungen vorsieht. So wird die Wohnkostenpauschale beim Bafög zum Sommersemester 2027 von bisher 380 Euro auf 440 Euro pro Monat angehoben. Parallel dazu soll der Bafög-Grundbedarf in zwei Stufen auf insgesamt 563 Euro steigen.
Ein weiterer Bestandteil des Pakets ist die Einführung der sogenannten Frühstartrente. Ab dem 1. Januar 2026 zahlt der Staat für den Jahrgang 2020 rückwirkend einen monatlichen Betrag von 10 Euro bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres. Zudem sieht der Kabinettsbeschluss eine Stärkung der Behörden vor: Der Zoll erhält neue Befugnisse, um die Bekämpfung der Finanzkriminalität effektiver zu gestalten.
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Kosten des Klimawandels und gesetzliche Neuausrichtung
Anlässlich der neuen klimapolitischen Weichenstellungen warnte Bundesumweltminister Schneider (SPD) vor den massiven wirtschaftlichen Schäden durch extreme Wetterereignisse. Nach Einschätzung des Ministers verursacht jeder Hitzetag in Deutschland einen Rückgang der Wirtschaftsleistung von fast 0,5 Milliarden Euro.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, kündigte Schneider eine Initiative zur Änderung des Grundgesetzes an. Ziel sei es, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen rechtlich zu verankern. Damit soll eine koordinierte Strategie ermöglicht werden, um die Resilienz der Infrastruktur und der Wirtschaft gegenüber klimatischen Veränderungen zu erhöhen.
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