Bundestag senkt Luftverkehrsteuer – Wirtschaftswachstum auf 0,6 Prozent abgestürzt
23.05.2026 - 15:38:09 | boerse-global.de
Die EU-Kommission halbierte ihre Wachstumsprognose für 2026 auf magere 0,6 Prozent. Grund sind die explodierenden Energiepreise infolge des Nahost-Konflikts. Der Bundestag reagierte mit einer Senkung der Luftverkehrsteuer und neuen Anreizen für Start-ups.
Luftverkehrsteuer sinkt – aber die Entlastung bleibt fraglich
Ab dem 1. Juli 2026 wird Fliegen in Deutschland günstiger. Der Bundestag beschloss die Rücknahme der im Mai 2024 erhöhten Ticketsteuer. Konkret bedeutet das: Kurzstreckenflüge werden mit 13,03 statt 15,53 Euro besteuert, Mittelstrecken mit 33,01 Euro und Langstrecken mit 59,43 Euro.
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Doch die Kehrseite ist gewaltig. Dem Staat entgehen allein im zweiten Halbjahr 2026 rund 170 Millionen Euro, ab 2027 sogar 355 Millionen Euro jährlich. Ausgleichen soll das das Verkehrsministerium durch Einsparungen. Ob die Entlastung bei den Passagieren ankommt, ist fraglich – die Kerosinpreise steigen parallel durch die regionalen Konflikte.
Wirtschaft: Von 1,2 auf 0,6 Prozent abgestürzt
Die EU-Kommission veröffentlichte am 21. Mai ihre Frühjahrsprognose – und die fällt düster aus. Deutschlands erwartetes Wachstum halbierte sich von 1,2 auf 0,6 Prozent. Die Inflation soll bei 2,9 Prozent liegen, die Arbeitslosigkeit auf 4,0 Prozent steigen.
Noch pessimistischer ist der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Nach einer Umfrage unter 23.000 Unternehmen rechnet er nur noch mit einem „Mini-Wachstum“ von 0,3 Prozent. 26 Prozent der Firmen bewerten ihre Lage als schlecht – ein Wert, der an die Corona-Pandemie erinnert.
Energie bleibt das größte Risiko: 70 Prozent der Unternehmen sehen die hohen Strom- und Gaspreise als Hauptgefahr. Dabei waren die Industrieaufträge im März 2026 mit einem Plus von 1,6 Prozent sogar auf Rekordniveau. Doch die strukturellen Probleme überlagern diesen Lichtblick.
Neue Anreize für Start-ups: Steuerfreie Aktien für Mitarbeiter
Die Bundesregierung setzt auf eine „Scale-up-Strategie“ mit 120 Maßnahmen, um junge Wachstumsunternehmen zu fördern. Kernstück: Die steuerfreie Mitarbeiterkapitalbeteiligung steigt von 2.000 auf 5.000 Euro. Das soll Start-ups helfen, im globalen Wettbewerb um Talente zu bestehen.
Weitere Punkte: Die Bearbeitungszeit für „Exist“-Gründungszuschüsse soll auf sechs Wochen sinken. Das „Invest“-Zuschussprogramm wird fortgeführt. Und die Bundesagent für Sprunginnovationen (Sprind) darf künftig auch im Verteidigungsbereich tätig werden. Der Kabinettsbeschluss ist für diesen Sommer geplant.
Steuerreform: Keine 1.000-Euro-Prämie mehr
Parallel dazu debattierte der Bundestag am 21. Mai den Gesetzentwurf 21/6002 von CDU/CSU und SPD. Er zielt auf Änderungen im Steuer- und Steuerberatungsrecht ab. Auffällig: Die ursprünglich geplante 1.000-Euro-Steuerfreie-Inflationsprämie fehlt im aktuellen Entwurf. Der Bundesrat hatte eine Vorgängerversion am 13. Mai abgelehnt. Nun geht der Entwurf in die Fachausschüsse – ein Zeichen für die angespannte Haushaltslage.
Strengere Regeln für Bürgergeld-Empfänger
Ab dem 1. Juli 2026 gelten verschärfte Auflagen. Das 13. SGB-II-Änderungsgesetz führt eine neue Ausschlussfrist für Nachweise bei vorläufigen Bürgergeldzahlungen ein. Wer Unterlagen erst nach einem abgeschlossenen Widerspruchsverfahren einreicht, kann sie nicht mehr vor Gericht verwenden. Damit wird ein Urteil des Bundessozialgerichts von 2022 außer Kraft gesetzt. Besonders betroffen: Selbstständige, die oft komplexe Belege liefern müssen.
Österreich geht anderen Weg – dauerhaft niedrigere Mehrwertsteuer
Während Deutschland auf strukturelle Anreize setzt, wählte Österreich einen direkteren Weg. Der Nationalrat beschloss am 22. Mai eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel von 10 auf 4,9 Prozent. Milch, Butter, Brot und Eier werden damit günstiger. Ein Durchschnittshaushalt spart rund 100 Euro pro Jahr. Finanziert wird das durch eine neue „Paketsteuer“ für große Online-Händler, die 2027 rund 400 Millionen Euro einbringen soll.
Die „100.000-Euro-Falle“ für Kleinunternehmer
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Kleinunternehmerregelung. Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz erzielte und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro bleibt, ist von der Umsatzsteuer befreit. Doch Steuerberater warnen vor der „100k-Falle“: Wer die Grenze überschreitet, verliert sofort den Steuerbefreiungsstatus für den gesamten überschießenden Umsatz – ohne Gnadenfrist.
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Der Bundesfinanzminister aktualisierte zudem die Verwaltungsvorschriften für den Online-Handel. Ein neues Schreiben vom 20. Mai 2026 führt das Formular USt 1 TK für elektronische Schnittstellenbetreiber ein. Es ersetzt die Version von 2024 und ist schlanker – bestimmte Zertifizierungsfelder und Gültigkeitsklauseln entfallen.
Ausblick: Wende oder nur ein Tropfen auf den heißen Stein?
Die Bundesregierung verlässt den Kurs der breiten Corona-Hilfen und setzt auf gezielte strukturelle Maßnahmen. Die Erhöhung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung und die Senkung der Luftverkehrsteuer sollen die Wettbewerbsfähigkeit stärken – nicht die Konsumenten direkt entlasten.
Doch der Erfolg hängt von externen Faktoren ab. Die EU-Kommission prognostiziert für 2027 eine moderate Erholung auf 0,9 Prozent Wachstum – unter der Voraussetzung, dass sich die Energiemärkte stabilisieren. Bis dahin müssen Unternehmen mit den neuen Steuersätzen ab Juli, strengeren Bürgergeld-Regeln und der angepassten Kleinunternehmerregelung klarkommen.
Die Botschaft ist klar: Deutschland steckt in einer phase des „beinahe Null-Wachstums“, getrieben durch demografischen Wandel und hohe Betriebskosten. Die Weichen sind gestellt – ob sie in die richtige Richtung zeigen, wird sich im Herbst zeigen.
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