Bundeskabinett, Reform

Bundeskabinett beschließt Reform der Krankschreibung

30.04.2026 - 19:55:23 | boerse-global.de

Die Bundesregierung führt ab 2027 eine gestufte Krankschreibung ein. Das Krankengeld sinkt auf 65 Prozent, um Milliarden zu sparen.

Bundeskabinett beschließt Reform der Krankschreibung - Foto: über boerse-global.de
Bundeskabinett beschließt Reform der Krankschreibung - Foto: über boerse-global.de

Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf, der die Teilarbeitsunfähigkeit einführt – ein Novum im deutschen Arbeitsrecht. Künftig sollen Arbeitnehmer nach längerer Krankheit schrittweise in den Beruf zurückkehren können, statt entweder ganz zu fehlen oder voll arbeiten zu müssen. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Pakets zur Stabilisierung der Sozialkassen und soll den steigenden Krankenstand eindämmen.

Drei Stufen der Arbeitsunfähigkeit

Der bisherige Alles-oder-Nichts-Ansatz bei Krankschreibungen hat ausgedient. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Ärzte künftig drei Grade der Arbeitsunfähigkeit bescheinigen können: 25, 50 oder 75 Prozent. Voraussetzung: Die Erkrankung oder Genesungsphase muss länger als vier Wochen andauern.

Doch die Teilrückkehr ist nicht automatisch möglich. Sie erfordert eine Dreier-Vereinbarung zwischen Arzt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Mediziner bestimmt das zumutbare Arbeitspensum, der Chef muss zustimmen – und der Beschäftigte kann freiwillig entscheiden, ob er sich das antun will. Niemand wird gezwungen, früher zurückzukommen, als er sich bereit fühlt.

Anzeige

Die Rückkehr in den Beruf nach langer Krankheit erfordert nicht nur eine Einigung der Beteiligten, sondern auch ein rechtssicheres Vorgehen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) reibungslos funktioniert und den Arbeitsplatz schützt. Vollständige BEM-Anleitung mit Muster-Betriebsvereinbarung jetzt kostenlos sichern

Die Reform reiht sich ein in eine Debatte über mehr Flexibilität am Arbeitsmarkt. Während die CSU zuletzt sogar eine Lockerung des Kündigungsschutzes forderte, setzt die Regierung nun auf ein Modell, das betriebliche Flexibilität mit sozialer Absicherung verbindet.

Weniger Geld für Kranke – Milliardenersparnis für die Kassen

Die finanzielle Ausgestaltung des neuen Systems folgt einer klaren Logik: Wer weniger arbeitet, bekommt auch weniger Geld. In den ersten sechs Wochen der Teilarbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber den Lohn anteilig für die tatsächlich geleisteten Stunden. Danach springt die Krankenkasse mit einem neuen Teilkrankengeld ein.

Allerdings plant die Regierung auch eine spürbare Kürzung: Das Krankengeld soll von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts sinken. Das klingt nach einer kleinen Änderung, hat aber enorme Wirkung. Das Kabinett erwartet dadurch Einsparungen von über 16 Milliarden Euro für die gesetzliche Krankenversicherung im Jahr 2027.

Die Teilkrankschreibung ist nicht die einzige Neuerung in diesem Jahr. Bereits zum 1. Januar trat die Aktivrente in Kraft, die Rentnern steuerfreie Hinzuverdienste ermöglicht. Gleichzeitig stieg der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Regierung sieht all diese Maßnahmen als notwendig, um den Arbeitsmarkt stabil zu halten – bei einer Arbeitslosigkeit von 3,01 Millionen im April 2026, ein Anstieg um 77.000 im Vergleich zum Vorjahr.

Personalabteilungen unter Druck – und die Reaktion der Gewerkschaften

Die Reform trifft auf eine angespannte Lage in den Unternehmen. Eine Studie von Factorial und Civey aus dem Februar 2026 mit 3.250 Teilnehmern zeigt: Fast 60 Prozent der Beschäftigten klagen über gestiegene Arbeitsbelastung. Knapp die Hälfte der Personalverantwortlichen beobachtet steigende Krankenstände, 41,7 Prozent sehen sinkendes Engagement.

Doch viele Firmen reagieren nicht. Ihnen fehle schlicht die Zeit für Datenanalysen oder klare Strategien, so die Studie. Die Gewerkschaften zeigen sich gespalten. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisieren vor allem die Kürzung des Krankengeldes. Branchenkenner wiederum sehen in der Freiwilligkeit der Teilrückkehr eine Chance: Sie könnte den von Politikern beklagten „Lebensstil-Teilzeit"-Trend bremsen.

Die neuen Regeln treffen zudem auf verschärfte Dokumentationspflichten. Seit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem September 2022 und EU-Vorgaben müssen Arbeitgeber Arbeitszeiten digital erfassen – Start, Ende und Dauer. Für Firmen mit über 250 Mitarbeitern ist das bereits 2026 Pflicht. Die Teilkrankschreibung bringt nun eine weitere Komplexitätsebene.

Anzeige

Mit der Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit und der bereits geltenden Pflicht zur digitalen Zeiterfassung wächst der administrative Aufwand für Unternehmen. Eine kostenlose Mustervorlage hilft Ihnen dabei, die gesetzlichen Vorgaben in nur 10 Minuten rechtssicher umzusetzen. Gratis E-Book zur Arbeitszeiterfassung inklusive Stundenzettel herunterladen

Zeitplan und Ausblick

Mit dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch geht das Gesetz nun in die parlamentarische Beratung. Sollte der Bundestag ohne größere Änderungen zustimmen, startet die Teilarbeitsunfähigkeit am 1. Januar 2027. Die Krankenkassen haben dann rund acht Monate Zeit, ihre Leistungen umzustellen. Unternehmen müssen ihre Personalplanung auf die drei Stufen der Arbeitsunfähigkeit einstellen.

Die Reform ist eingebettet in ein Jahr voller arbeitsrechtlicher Veränderungen. Bis zum 7. Juni 2026 müssen Firmen die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Dann ist es verboten, Bewerber nach ihrem vorherigen Gehalt zu fragen. Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten müssen zudem umfassend über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten.

Während die deutsche Industrie weiter Stellen abbaut – allein in den letzten Monaten gingen 180.000 Arbeitsplätze in der Auto- und Technologiebranche verloren – setzt die Regierung auf dieses Modell, um möglichst viele Menschen im Erwerbsleben zu halten. Die Teilarbeitsunfähigkeit soll verhindern, dass vorübergehende gesundheitliche Probleme in dauerhafte Arbeitslosigkeit münden. Ob das gelingt, wird sich zeigen. Die Gewerkschaften bleiben skeptisch – aber der Paradigmenwechsel ist eingeleitet.

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!

Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - <b>trading-notes</b> lesen ist besser!
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
Für. Immer. Kostenlos.
de | wirtschaft | 69265980 |