Bundeskabinett beschließt AGG-Reform: Mehr Zeit für Klagen gegen Diskriminierung
06.05.2026 - 20:51:50 | boerse-global.de
Die wichtigste Änderung: Betroffene von Diskriminierung bekommen künftig doppelt so viel Zeit, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Statt wie bisher zwei Monate sollen vier Monate für eine schriftliche Klage zur Verfügung stehen.
Justizministerin Dr. Stefanie Hubig betonte, dass die bisherige Frist für viele Betroffene zu kurz gewesen sei. „Wer diskriminiert wird, braucht Zeit, um rechtlichen Rat einzuholen und das Erlebte zu verarbeiten", so die Ministerin. Die Verlängerung der sogenannten Präklusionsfrist soll die Hürden für rechtliche Schritte senken.
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Schutz vor sexueller Belästigung ausgeweitet
Ein Kernstück der Reform ist die Ausweitung des Schutzes vor sexueller Belästigung. Bislang galt dieser weitgehend nur im Arbeitsverhältnis. Künftig sind diskriminierendes Verhalten und sexuelle Belästigung auch im zivilrechtlichen Alltag explizit verboten – etwa auf dem Wohnungsmarkt, in Fitnessstudios oder Fahrschulen.
Für Unternehmen im Dienstleistungssektor bedeutet das: Wer mit Kunden arbeitet, muss künftig noch stärker auf Schulungen und klare Verhaltensregeln setzen. Das Risiko von Zivilklagen wegen Vorfällen in Geschäftsräumen steigt deutlich.
Die Reform schließt zudem Schutzlücken für schwangere Frauen und Mütter im zivilrechtlichen Bereich. Künftig sind sie bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen besser geschützt.
Stärkere Rolle für die Antidiskriminierungsstelle
Die Novelle setzt zwei EU-Richtlinien zu Gleichbehandlungsstellen um, deren Umsetzungsfrist am 19. Juni 2026 endet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) erhält erweiterte Befugnisse: Sie darf künftig formelle Schlichtungsverfahren durchführen und als Beistand vor Gericht auftreten.
Bildungs- und Familienministerin Karin Prien sieht darin einen Weg zu schnelleren, einvernehmlichen Lösungen. „Das entlastet auch die Gerichte", so Prien.
Da ein erheblicher Teil der Diskriminierungsfälle Menschen mit chronischen Erkrankungen oder Behinderungen betrifft, rückt die rechtssichere Begleitung Betroffener stärker in den Fokus. Ein kostenloser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie ein korrektes Eingliederungsmanagement abläuft und Arbeitsplätze wirksam geschützt werden können. Gratis BEM-Anleitung mit Muster-Betriebsvereinbarung sichern
Doch die ADS selbst zeigt sich enttäuscht. Ferda Ataman, unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, spricht von einer „verpassten Chance". Sie hatte eine Fristverlängerung auf mindestens zwölf Monate gefordert – in vielen anderen europäischen Ländern haben Betroffene drei bis fünf Jahre Zeit für rechtliche Schritte. Auch ein Verbandsklagerecht, das Anti-Diskriminierungsverbänden das Klagen im Namen Betroffener erlauben würde, fehlt im Entwurf.
Rekordzahlen bei Diskriminierungsfällen
Der Reformdruck kommt nicht von ungefähr. Der jüngste Jahresbericht der ADS verzeichnete 2024 mit 11.405 Beratungsanfragen einen neuen Höchststand – ein Plus von sechs Prozent zum Vorjahr. Rund 9.000 Fälle betrafen direkt geschützte Merkmale des AGG.
Der Arbeitsplatz bleibt der häufigste Ort für Diskriminierung, gefolgt von zivilrechtlichen Geschäften. 43 Prozent der Fälle betrafen die ethnische Herkunft, 27 Prozent eine Behinderung oder chronische Erkrankung. Die Zahl der geschlechtsbezogenen Diskriminierungsfälle hat sich zwischen 2019 und 2024 verdoppelt – auf 2.133 Anfragen.
Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Für die Wirtschaft bringt die „kleine Reform" 2026 spürbare Änderungen. Die längeren Klagefristen und der erweiterte Schutzbereich bedeuten: Unternehmen müssen ihre Compliance-Systeme überprüfen. Interne Beschwerdemechanismen sollten auf die verlängerte Haftungsdauer ausgelegt sein.
Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung im Bundestag. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie der LSVD und das Bündnis „AGG Reform – Jetzt!" mit über 100 Mitgliedsorganisationen wollen weitere Verbesserungen durchsetzen. Sie fordern unter anderem die Ausweitung des Gesetzes auf Behörden und die Aufnahme des Merkmals „sozialer Status".
Die Regierung will das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschieden – pünktlich zur EU-Frist im Juni. Es wäre die erste substantielle Novelle des AGG seit seinem Inkrafttreten vor fast 20 Jahren.
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