Bundesarbeitsgericht stärkt Betriebsratsrechte bei internationalen Firmen
14.05.2026 - 22:45:03 | boerse-global.de
Der Siebte Senat entschied am Mittwoch, dass auch eine inländische Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens einen Betriebsrat wählen darf – selbst wenn die Konzernzentrale im Ausland sitzt.
Konkret ging es um rund 320 Beschäftigte der Malta Air, einer Tochter der irischen Ryanair-Gruppe, am Standort Berlin Brandenburg (BER). Das Unternehmen hatte die Gründung eines Betriebsrats mit dem Argument verhindern wollen, die deutsche Stationierungsbasis sei kein eigenständiger Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG). Das BAG wies diese Argumentation zurück (Az. 7 ABR 7/25).
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„Das Territorialprinzip steht Mitbestimmung nicht entgegen“
Das höchste deutsche Arbeitsgericht bestätigte damit die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Cottbus und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg. Die Richter stellten klar: Ein inländischer Standort kann nach Paragraf 4 BetrVG als eigenständiger Betrieb gelten. Entscheidend ist die organisatorische Struktur vor Ort, nicht der Sitz der Konzernmutter.
„Das Gericht hat einen klaren Riegel gegen Versuche vorgeschoben, deutsche Mitbestimmungsrechte durch Verlagerung von Leitungsmacht ins Ausland zu umgehen“, kommentierten Arbeitsrechtler die Entscheidung.
Für die Beschäftigten am BER endet damit ein jahrelanger Rechtsstreit. Bereits seit 2018 hatten die Mitarbeiter für eine Interessenvertretung gekämpft. Der erste Betriebsrat wurde am 5. Mai 2025 gewählt – die nun ergangene Entscheidung gibt diesem Gremium endgültige Rechtssicherheit.
Gewerkschaften sehen „fundamentalen Sieg“ – Ryanair droht mit Standortschließung
Die Gewerkschaften Verdi und Cockpit begrüßten das Urteil als „grundlegenden Sieg für Arbeitnehmerrechte“. Verdi-Vertreter sprachen von einem „starken Signal gegen die Umgehung von Mitbestimmung“. Beschäftigte dürften nicht ihrer gesetzlichen Rechte beraubt werden, nur weil der Arbeitgeber eine bestimmte Konzernstruktur wähle.
Doch die Entscheidung fällt in ein angespanntes Klima. Ryanair hat angekündigt, den Standort Berlin Brandenburg zum 24. Oktober 2026 schließen zu wollen. Als Grund nennt die Airline die hohen Betriebskosten am Hauptstadtflughafen.
Die Gewerkschaften sehen einen direkten Zusammenhang: „Die Ankündigung ist ein offensichtlicher Einschüchterungsversuch nach dem erfolgreichen Betriebsrats-Beschluss“, hieß es bei Verdi. Die Aktie von Ryanair notierte am Tag des Urteils bei 22,96 Euro – ein Minus von 1,59 Prozent.
Reformstau und neue Regeln im Arbeitsrecht 2026
Das BAG-Urteil fällt in ein Jahr tiefgreifender Veränderungen. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro, die Minijob-Grenze stieg auf 603 Euro. Bis zum 7. Juni 2026 muss zudem die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
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Parallel dazu stockt die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes. Die Bundesregierung will die starre Acht-Stunden-Regel durch eine flexible Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden ersetzen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt: Bei einer Sechs-Tage-Woche wären theoretisch bis zu 73,5 Stunden in einer einzelnen Woche möglich.
Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger drängt auf schnelle Reformen und wirft den Gewerkschaften eine „Blockadehaltung“ vor. Der DGB hingegen pocht auf den Gesundheitsschutz. Eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigt: 59 Prozent der Beschäftigten würden mehr Freizeit einem höheren Gehalt vorziehen.
Europäische Perspektive: Neue Beihilferegeln für Flughäfen
Die Luftfahrtbranche blickt zudem nach Brüssel. Die EU-Kommission plant eine Reform der Beihilferegeln für kleinere Flughäfen. Stellungnahmen sind noch bis zum 11. Juni 2026 möglich, eine endgültige Entscheidung wird für Anfang 2027 erwartet.
Was das Urteil für die Praxis bedeutet
Die BAG-Entscheidung schafft Klarheit für Tausende Beschäftigte bei internationalen Konzernen in Deutschland. Die Leitungsmacht im Ausland kann künftig nicht mehr als Argument gegen Betriebsratsgründungen dienen. Für Malta Air und Ryanair verlagert sich der Fokus nun auf die angekündigte Standortschließung und die Verhandlungen mit dem neu bestätigten Betriebsrat.
Bundeskanzler Olaf Scholz hat die Sozialpartner zu einem Spitzengespräch eingeladen, um den festgefahrenen Streit um Arbeitszeit und Wirtschaftsmodernisierung zu lösen. Ein Reformpaket zu Steuern, Arbeitsmarkt und Rente soll bis zum Sommer 2024 stehen. Das BAG-Urteil zeigt: Unabhängig vom politischen Stillstand bleibt die Justiz ein verlässlicher Hüter der bestehenden Mitbestimmungsrechte.
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