Bürokratieabbau in Hessen: BAG II streicht oder vereinfacht 168 Vorschriften
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 03:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die hessische Landesregierung hat das Zweite Gesetz zum Abbau von Bürokratie (BAG II) in den Landtag eingebracht. Das Gesetzespaket sieht vor, insgesamt 168 Vorschriften in 70 Landesgesetzen zu streichen oder spürbar zu vereinfachen. Hessen knüpft damit an bestehende Reforminitiativen an, um behördliche Verfahren für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen zu beschleunigen.
Kürzere Fristen und Erleichterungen bei Vergaben
Zu den Kernpunkten des hessischen Gesetzentwurfs zählt die Einführung einer Genehmigungsfiktion bei der Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse. Liegt drei Monate nach vollständiger Vorlage der Unterlagen kein ablehnender Bescheid vor, gilt die Anerkennung künftig automatisch als erteilt.
Zudem entfallen bisherige Erörterungstermine im Regelfall. Starre Verweise auf den bisher durch DIN-Regeln definierten Stand der Technik werden gestrichen, während das Ermessen der Verwaltungsmitarbeiter gestärkt und Berichte vorrangig anlassbezogen statt routinemäßig angefordert werden sollen.
Zur Beschleunigung öffentlicher Aufträge setzt das Land zudem auf höhere Schwellenwerte bei der Direktvergabe. Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro sowie Bauleistungen bis zu 750.000 Euro können künftig ohne vorherige Ausschreibung vergeben werden.
Hessens Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU), der das erste Ministerium dieser Art in Deutschland leitet, betonte, das Leben der Menschen einfacher machen zu wollen.
Was lediglich Zeit, Geld und Nerven koste, aber keinen Mehrwert stifte, solle konsequent abgeschafft werden. Flankiert werden die Vorhaben durch das Online-Portal bessereinfach.hessen.de, das bereits mehr als 1.600 Eingaben registriert hat.
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Im Landtag stößt das Vorhaben auf geteilte Reaktionen. Mathias Wagner, Fraktionsvorsitzender der Grünen, forderte ein umfassendes Effizienzgesetz: Sämtliche Berichts-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sollten zum 31. Dezember 2027 auslaufen und nur nach gesonderter Notwendigkeitsprüfung fortgeführt werden, um die Beweislast zulasten von Politik und Verwaltung umzukehren.
Der AfD-Abgeordnete Christian Rohde kritisierte das Vorhaben hingegen als unzureichend und merkte an, das Gesetz bestehe den Realitätscheck nicht und verlagere den Prüfungsdruck lediglich zeitlich nach hinten.
Initiativen in weiteren Bundesländern
Hessens Vorstoß steht im Kontext paralleler Deregulierungsbestrebungen auf Landesebene. In Brandenburg stimmte das Kabinett einem Mantelgesetz zur Staatsmodernisierung und Kommunalentlastung zu, das unter anderem den kommunalen Gesamtabschluss streicht, die Pflicht zu Naturschutzbeiräten abschafft und neun Genehmigungsfiktionen vorsieht.
Zuvor hatte Brandenburg Ende August 2026 bereits ein Best-Bieter-Prinzip bei Vergaben eingeführt und Anfang September 2026 eine zentrale Stelle für das Förderwesen etabliert.
In Niedersachsen kündigte Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) an, 272 Vorschriften und Pflichten abzubauen oder zu vereinfachen; wer eine Pflicht behalten wolle, müsse sich künftig dafür rechtfertigen. Von den rund 3.000 durch die Staatskanzlei erfassten Pflichten beruhen etwa 700 auf Bundes- oder EU-Recht.
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Bayern wiederum brachte eine Bundesratsinitiative für ein Beschleunigungsgesetz für Vorhaben der Bundeswehr und der Rüstungsindustrie auf den Weg. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) verwies darauf, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren auf Monate statt Jahre verkürzt werden sollten.
Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Bürokratiekritik
Die Initiativen spiegeln wachsende Forderungen von Spitzenverbänden wider. Tanja Gönner (BDI) und Helena Melnikov (DIHK) mahnten zuletzt eine spürbare Entlastung der Betriebe an.
Eine Untersuchung von Claus Michelsen und Simon Junker (VFA) gemeinsam mit Ferdinand Fichtner (HTW Berlin) beziffert die gesamtwirtschaftlichen Effekte: Demnach entfallen 1,7 Prozent des gesamten Arbeitsvolumens in Deutschland auf bürokratische Tätigkeiten.
Ein Abbau dieser Belastungen um ein Viertel würde 250 Millionen Arbeitsstunden freisetzen und die reale Wirtschaftsleistung binnen fünf Jahren um 42 Milliarden Euro steigern.
Neben einem Zuwachs beim privaten Konsum von 18 Milliarden Euro und bei den Investitionen von 14 Milliarden Euro prognostiziert die Studie allerdings auch Beschäftigungseffekte von anfänglich 23.000 Erwerbspersonen weniger in den ersten beiden Jahren sowie in Summe 55.000 Arbeitsplätzen weniger über einen Fünfjahreszeitraum.
