Bürokratieabbau: Bundestag spart 16 Milliarden Euro jährlich ein
12.06.2026 - 03:39:14 | boerse-global.de
Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt hat die Zuständigkeiten für Umsatzsteuer-Bescheinigungen privater Bildungsträger präzisiert. Die Neuregelung betrifft Schulen und Einrichtungen, die eine Steuerbefreiung für ihre Bildungsleistungen beantragen wollen.
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Formlose Anträge nun auch per E-Mail möglich
Zentrale Anlaufstelle ist ab sofort das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – genauer gesagt das Referat 207 in Halle (Saale). Die Behörde stellt Bescheinigungen nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb UStG aus. Diese sind die Grundlage dafür, dass private Bildungsträger nachweisen können: Ihre Leistungen bereiten auf einen Beruf oder eine Prüfung vor juristischen Personen des öffentlichen Rechts vor.
Die Anträge können formlos gestellt werden. Das Ministerium erlaubt ausdrücklich auch die Einreichung per E-Mail. Die Regelung wurde unter dem Aktenzeichen 42-S 7179-3 veröffentlicht und vereinheitlicht die Verwaltungspraxis im ganzen Bundesland.
Hintergrund: Bund treibt Bürokratieabbau voran
Die Konkretisierung kommt nicht zufällig. Am 11. Juni 2026 verabschiedete der Bundestag ein umfassendes Gesetzespaket zum Bürokratieabbau, getragen von Union und SPD. Ziel: jährliche Einsparungen von rund 16 Milliarden Euro.
Das neue Gesetz entlastet vor allem andere Branchen. Für Immobilienmakler entfällt künftig die Weiterbildungspflicht – für Wohnimmobilienverwalter bleibt sie bestehen. Die Entlastung für Makler und Schornsteinfeger liegt laut Schätzungen bei etwa 45 Millionen Euro pro Jahr.
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Steuerbefreiung: Nachweis bleibt entscheidend
Trotz allgemeiner Deregulierung: Die Anforderungen an Bildungsleistungen bleiben hoch. Eine Umsatzsteuerbefreiung setzt voraus, dass die Einrichtung nachweist, dieselben Ziele wie öffentliche Schulen zu verfolgen. Die neuen Richtlinien aus Sachsen-Anhalt sollen genau diese Nachweise rechtssicher machen.
Dass klare Regeln nötig sind, zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs. Demnach müssen Miet- und Pachtzinsen für Hotelzimmer gewerbesteuerlich hinzugerechnet werden, wenn die Anmietung zentral fürs Geschäftsmodell ist. Ähnliche Abgrenzungsfragen will Sachsen-Anhalt mit dem neuen Verfahren für Bildungsleistungen im Vorfeld klären – und so Planungssicherheit für private Träger schaffen.
