Bürgergeld-Sanktionen ab Juli: 168,90 Euro Kürzung bei Verstößen
27.05.2026 - 06:30:17 | boerse-global.deSteigende Krankmeldungen, neue Gerichtsurteile und geplante Reformen der Krankenversicherung setzen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer unter Druck.
Rekord-Krankenstand: Die Faktenlage
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Zwischen Januar und November 2025 lag der durchschnittliche Krankenstand bei 17 Tagen pro Beschäftigtem – ein deutlicher Anstieg gegenüber 13 Tagen im Jahr 2021. Auch die durchschnittliche Krankheitsdauer stieg auf 14,5 Tage. Besonders auffällig: Die Zunahme von Ausfällen aufgrund psychischer Erkrankungen.
Der Bundeskanzler äußerte sich besorgt über diese Entwicklung. Arbeitgeberverbände und Krankenkassen schauen genauer hin – und stoßen auf ein Phänomen, das die Debatte zusätzlich anheizt.
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Blaumachen oder wirklich krank?
Eine Studie der Pronova BKK förderte Erstaunliches zutage: 60 Prozent der Beschäftigten gaben zu, sich schon einmal krankgemeldet zu haben, obwohl sie arbeitsfähig waren. Sieben Prozent tun dies sogar regelmäßig. Yougov-Umfragen bestätigen den Trend: Mehr als ein Viertel der Befragten hatte demnach schon einmal eine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht.
Arbeitgeber müssen das nicht hinnehmen. Sie können bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen. Bei begründeten Zweifeln darf der Medizinische Dienst der Krankenkassen eingeschaltet werden.
Arztbesuche während der Arbeitszeit: Wer zahlt?
Ein heikles Thema: Dürfen Beschäftigte während der Arbeitszeit zum Arzt? Die Rechtslage ist klar: Ja, wenn der Termin nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich ist. Ob diese Zeit bezahlt wird, hängt jedoch vom Einzelfall ab. In vielen Tarifverträgen ist geregelt, dass private Arztbesuche nicht als Arbeitszeit gelten – Ausnahmen gibt es bei längeren Behandlungen.
Bahnbrechende Urteile des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat 2025 und 2026 gleich mehrere richtungsweisende Entscheidungen getroffen:
Rückzahlung von Weiterbildungskosten (12. Oktober 2025): Klauseln sind unwirksam, wenn Arbeitnehmer nach einer Kündigung wegen dauerhafter Erkrankung die Schulungskosten zurückzahlen müssen. Das Gericht sieht darin einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit (Artikel 12 Grundgesetz).
Freistellung nach Kündigung (25. März 2026): Vorformulierte Klauseln, die eine Freistellung ohne konkreten Grund erlauben, sind ungültig. Eine Freistellung ist nur zulässig, wenn das Arbeitgeberinteresse im Einzelfall überwiegt – etwa beim Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Wird während einer unwirksamen Freistellung der Dienstwagen entzogen, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen.
Die 6-Wochen-Regel: Wann der Lohn stoppt
Bei derselben Erkrankung zahlt der Arbeitgeber maximal sechs Wochen weiter. Erst nach sechs Monaten Arbeitsfähigkeit oder zwölf Monaten seit der ersten Erkrankung entsteht ein neuer Anspruch. Die Beweislast liegt beim Arbeitnehmer – er muss nachweisen, dass er wieder gesund ist.
Milliarden-Loch: Krankenkassenbeiträge steigen
Die Arbeitgeberverbände (BDA) rechnen für 2027 mit massiven Mehrbelastungen. Trotz gesetzlicher Stabilisierungsversuche drohen zusätzliche Kosten von 3,2 Milliarden Euro für die Arbeitgeber. Gründe:
- Die Beitragsbemessungsgrenze steigt um 3.600 Euro auf 73.350 Euro (Mehrkosten: 1,3 Milliarden)
- Die Minijob-Abgabe klettert von 13 auf 14,6 Prozent (Mehrkosten: 1,9 Milliarden)
Kontroverse Vorschläge der Arbeitgeber
Um die Kosten zu dämpfen, schlägt die BDA vor:
- Wiedereinführung einer „Praxisgebühr" pro Arztbesuch
- Erhöhung der Zuzahlungsgrenze von 2 auf 3 Prozent des Einkommens
- Kürzung des Krankengeldes von 70 auf 65 Prozent des Bruttogehalts
- Verkürzung der Krankengeldbezugsdauer von 78 auf 52 Wochen
Die Gewerkschaften laufen Sturm. Die NGG in Hannover kritisiert besonders die geplanten höheren Medikamentenzuzahlungen (von 5-10 Euro auf 7,50-15 Euro). „Teilkrankschreibung" und höhere Belastungen würden Beschäftigte in Bäckereien und Gastronomie unter Druck setzen, zu früh an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Stattdessen fordern die Gewerkschaften eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent.
Bürgergeld: Neue Sanktionen ab Juli 2026
Ab dem 1. Juli greift ein verschärftes Sanktionsregime: Bei Pflichtverstößen wird der Regelsatz für drei Monate um 30 Prozent gekürzt – das sind 168,90 Euro. Eine Krankschreibung schützt vor Sanktionen, muss aber innerhalb von drei Tagen gemeldet werden. Bei Terminen im Jobcenter reicht eine normale AU nicht immer aus – die Behörde kann einen speziellen Nachweis verlangen, dass der Betroffene nicht reisen kann.
Arbeitszeit: Kommt die 13-Stunden-Schicht?
Die Union schlägt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vor: Statt der starren 8-Stunden-Grenze (maximal 10 Stunden) soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten. Das würde theoretisch Arbeitstage von bis zu 13 Stunden erlauben. DGB, Ver.di und das Hugo-Sinzheimer-Institut warnen vor höheren Gesundheitsrisiken und zusätzlicher Belastung für Familien – mit der paradoxen Folge, dass die Krankheitszahlen weiter steigen könnten.
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Ausblick: Ein System im Umbruch
Der Arbeitsmarkt steht vor einem grundlegenden Wandel. Die hohen Krankenstände von 2025 sind nur die Spitze des Eisbergs. Die eigentlichen Weichenstellungen stehen 2027 an: steigende Beiträge, schärfere Kontrollen und möglicherweise flexiblere Arbeitszeiten. Arbeitgeber müssen die neue Rechtsprechung des BAG im Blick behalten, Arbeitnehmer ihre Rechte und Pflichten kennen. Eines ist klar: Das Verhältnis von Gesundheit, Arbeitszeit und Produktivität wird in den kommenden Jahren neu justiert.
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