Bildungsassistenz, Kommunen

Bildungsassistenz: Kommunen beziffern bundesweiten Bedarf auf 10 Milliarden Euro

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 19:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundestag berät die Reform; Kommunalverbände bezweifeln die Entlastungsprognosen und beziffern den Bedarf auf zehn Milliarden Euro.

Kinder- und Jugendhilfe: Reformplan stößt auf Kritik an Einsparungen
Ein heller, minimalistisch gestalteter Raum einer Bildungseinrichtung mit einem Stuhlkreis aus Holzstühlen und hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beschlossen. Kern des Gesetzesvorhabens ist eine Umstellung auf Gruppenangebote ab dem Jahr 2028, wodurch die finanziellen Belastungen der Kommunen für die Kita- und Schulbegleitung gesenkt werden sollen.

Die Initiative basiert auf einem Arbeitspapier vom 25. März 2026, das 51 Vorschläge und ein Einsparvolumen von mindestens 8,6 Milliarden Euro umfasst.

Vorgesehene Änderungen und finanzielle Zielmarken

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass zum 1. Januar 2028 eine sogenannte infrastrukturelle Bildungsassistenz über den Paragrafen 35b SGB VIII-E vorrangig als Gruppenangebot eingeführt wird. Eine individuelle Einzelassistenz soll weiterhin möglich bleiben, sofern der Bedarf im Einzelfall anders nicht gedeckt werden kann. Zudem wird der Vorrang von Regelangeboten in Paragraf 27 Absatz 5 SGB VIII-E gesetzlich verankert.

Gleichzeitig entfällt zum 1. Januar 2028 die verbindliche Gesamtzuständigkeit der Jugendämter. Stattdessen erlaubt eine Experimentierklausel in Paragraf 10c SGB VIII-E den Bundesländern, einzelne Jugendämter für eine Gesamtzuständigkeit befristet bis Ende 2032 zu erproben.

Nach Berechnungen des Bundes sollen die Entlastungen für Länder und Kommunen im Jahr 2028 bei 149 Millionen Euro liegen und bis 2036 auf rund 1,34 Milliarden Euro jährlich ansteigen. Das Bundesfamilienministerium beziffert die aktuellen Ausgaben der Jugendämter für rund 61.800 Fälle von Kita- und Schulbegleitung auf etwa 1,8 Milliarden Euro pro Jahr.

Das Ministerium geht von Einsparungen aus, die von 148,65 Millionen Euro im Jahr 2028 auf 1,34 Milliarden Euro ab 2036 klettern. Dabei entfällt rund 1 Milliarde Euro auf einen gedämpften Kostenanstieg bei einer unterstellten Wachstumsrate von 13 Prozent pro Jahr, was keinem realen Rückgang der heutigen Ausgaben entspricht.

Ab dem 1. Januar 2033 sollen betreute Wohnformen nach Angaben des Bundesfamilienministeriums weitere 250 Millionen Euro einsparen, da sie rund 30 Prozent günstiger als die Heimerziehung seien. Der Vorrang von Kitas vor der Familienhilfe soll 100 Millionen Euro einbringen.

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Der Regierungsentwurf rechnet mit 149 Millionen Euro Entlastung 2028 — die kommunalen Spitzenverbände halten die Annahmen für nicht belastbar und beziffern den Bedarf auf 10 Milliarden Euro. Wer die Kostenfolgen für den eigenen Haushalt früh einordnen will, findet in diesem kostenlosen Leitfaden die entscheidenden Prüfschritte. Kostenfolgen der Reform jetzt einordnen

Den jährlichen Erfüllungsaufwand beziffert das Ministerium auf eine Entlastung von 20,8 Millionen Euro bei rund 278.000 Fällen. Ein neues Prüfsystem spare 22,6 Millionen Euro ein, wovon 1,9 Millionen Euro für Verfahrenslotsen gegengerechnet werden.

Parlamentarisches Verfahren und Kritik aus der Praxis

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde als Bundestags-Drucksache 21/8274 eingebracht. Am 8. Oktober 2026 fand die erste Lesung im Deutschen Bundestag statt, bei der neben dem Regierungsentwurf auch ein Entwurf der AfD zur Änderung des SGB VIII (Drucksache 21/8372) beraten wurde.

Nach einer Aussprache wurden beide Vorlagen an die Ausschüsse überwiesen, wobei der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernahm.

Am 12. Oktober 2026 befasste sich der Familienausschuss des Bundestages im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit dem 1. KJHSRG. Kommunale Spitzenverbände, die ihre Position am 9. Oktober 2026 in einer Ausschussdrucksache vorgelegt hatten, bewerten die finanziellen Annahmen als nicht belastbar. Sie erwarten Mehrkosten in Milliardenhöhe und beziffern den bundesweiten Bedarf an Bildungsassistenz auf 10 Milliarden Euro.

Auch Fach- und Wohlfahrtsverbände äußerten deutliche Vorbehalte. Der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe forderte anlässlich der Anhörung die Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens und mahnte eine umfassende Gesetzesfolgenabschätzung zu Personal- und Finanzbedarfen an.

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Mit dem Wegfall der verbindlichen Gesamtzuständigkeit zum 1. Januar 2028 verlieren Jugendämter eine zentrale Steuerungsgrundlage — die Experimentierklausel nach Paragraf 10c SGB VIII-E erlaubt Ländern lediglich eine befristete Erprobung bis Ende 2032. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie Zuständigkeiten, Fallzahlen und Gruppenangebote rechtzeitig neu ordnen. Umstellungs-Checkliste für 2028 anfordern

Der Verbandsvorsitzende Dr. Christian Geyer erklärte, der Entwurf schaffe neue Unsicherheiten und bleibe hinter den bisherigen Reformzielen zurück. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge bewertete den Entwurf differenziert, sah die Vertagung der Gesamtzuständigkeit jedoch kritisch und forderte eine bessere Abstimmung zwischen dem SGB VIII und dem SGB IX.

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend kritisierte die Verschiebung der ursprünglich für 2028 geplanten Zusammenführung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderung; der Bundesvorsitzende Volker Andres betonte, dass betreutes Jugendwohnen nicht als kostengünstiger Ersatz für erzieherische Hilfen dienen dürfe.

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