BGH-Urteil, Jahrentgelte

BGH-Urteil: Jahrentgelte bei Bausparverträgen unzulässig

Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 11:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der BGH kippt Jahresgebühren in der Ansparphase von Bausparverträgen. Betroffene Kunden können nun gezahlte Entgelte schriftlich zurückverlangen.

BGH-Urteil: Bausparer können Jahresentgelte aus der Sparphase zurückfordern
Ein Richterhammer liegt auf juristischen Unterlagen und einem Bausparvertrag als Symbol für das BGH-Urteil. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof hat die Erhebung von Jahresentgelten während der Sparphase für unzulässig erklärt. Betroffene Kunden können gezahlte Gebühren nun zurückfordern.

Karlsruher Richter stärken Verbraucherrechte

Konkret untersagten die Richter der LBS Hessen-Thüringen die Einziehung von Pauschalgebühren in Höhe von 15 und 24 Euro pro Jahr. Solche Entgelte benachteiligen Kunden unangemessen, so die Begründung vom 28. Juli 2026.

Das Urteil reiht sich in eine Serie gleichlautender Entscheidungen ein. Bereits im November 2022 hatten die Karlsruher Richter Gebühren bei der Bausparkasse BHW kassiert. Nun wird die Rechtsauffassung weiter gefestigt.

Welle von Urteilen gegen Bausparkassen

Schon vor dem BGH-Spruch hatten mehrere Instanzgerichte Gebührenmodelle gekippt. Das OLG Stuttgart erklärte im März 2024 Regelungen der LBS Südwest für unwirksam, das OLG München folgte im Mai 2026 mit einem Urteil gegen die LBS Bayern.

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Der BGH hat Jahresentgelte bei Bausparverträgen für unzulässig erklärt. Wer in der Sparphase Gebühren gezahlt hat, kann sie zurückfordern – doch die Fristen laufen. Dieser Leitfaden zeigt, wie Sie mit Musterbrief und Checkliste Ihre Ansprüche sichern. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern

Auch private Anbieter sind betroffen: Schwäbisch Hall (Februar 2026), Signal Iduna (März 2024), Wüstenrot und die LBS NordWest (beide 2023) verloren ebenfalls entsprechende Verfahren.

So holen sich Bausparer ihr Geld zurück

Kunden, die während der Ansparphase Jahresentgelte gezahlt haben, können diese nun schriftlich zurückfordern. Musterbriefe erleichtern die Durchsetzung der Ansprüche. Wichtig: Die Verjährungsfristen im Blick behalten, sonst verfallen die Forderungen.

Branche drohen hohe Rückzahlungen

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Die finanzielle Sprengkraft ist enorm. Je nach Institut lagen die Gebühren zwischen 9 und 24 Euro pro Jahr – bei Millionen laufender Verträge summiert sich das zu beträchtlichen Summen. Die Gerichte argumentieren: Die Kontoverwaltung liege im eigenen Interesse der Institute und dürfe nicht auf Sparer abgewälzt werden.

Andere Landesbausparkassen und private Anbieter müssen ihre Gebührenpraxis nun überdenken. Verbrauchern raten Experten, die eigenen Kontoauszüge zu prüfen und aktiv auf ihre Institute zuzugehen.

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