BGH-Urteil, Fitnessstudios

BGH-Urteil: Fitnessstudios müssen Kündigungsseiten umbauen

Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 03:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der BGH verbietet Ablenkung auf Kündigungsseiten. Fitnessstudios und Abo-Dienste müssen ihre Prozesse anpassen.

BGH-Urteil: Kündigungsseiten ohne Ablenkung durch Angebote
Ein moderner Schreibtisch mit Laptop und Rechtsdokumenten in einer professionellen Büroumgebung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Fitnessstudios, Streamingdienste und Abo-Anbieter müssen ihre Kündigungsseiten umbauen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 16. Juli klargestellt: Wer kündigen will, darf nicht mit Alternativangeboten abgelenkt werden. Die Bestätigungsseite muss direkt zur Vertragsbeendigung führen – ohne Umwege über Pausierungsoptionen oder Rabattangebote.

Hintergrund war eine Fitnesskette, die ihren Kunden auf der Kündigungsseite plötzlich Beitragsaussetzungen vorschlug. Die Richter sehen darin wettbewerbswidrige Kundenbindung. Betroffen sind schätzungsweise 11,7 Millionen Fitnessstudiomitglieder und zahllose Abo-Kunden. Erste Unternehmen haben ihre Kündigungsstrecken bereits angepasst.

Kabinett bringt Job-to-Job-Erprobung auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 15. Juli ein Gesetzespaket zur Modernisierung der Arbeitsförderung verabschiedet. Kernstück: die sogenannte Job-to-Job-Erprobung. Beschäftigte können künftig eine neue Tätigkeit testen, ohne ihren alten Job sofort aufzugeben.

Gleichzeitig setzt die Regierung auf Digitalisierung. Anträge sollen vorrangig online gestellt werden, Beratungen per Videotelefonie laufen. Die klassische Eingliederungsvereinbarung wird durch einen Kooperationsplan ersetzt. Dazu kommen Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld und regionale Arbeitsmarktdrehscheiben.

BAG verschärft Regeln für Stellenausschreibungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Anforderungen an innerbetriebliche Ausschreibungen präzisiert. Fehlt die Angabe des Arbeitszeitvolumens, darf der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern. Technische Filter in Bewerberportalen ersetzen die explizite Angabe im Text nicht.

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Bei Verdachtskündigungen müssen Arbeitgeber jetzt schneller handeln. Laut einem aktuellen Urteil (Az. 2 AZR 55/25) ist innerhalb einer Woche ein Kontaktversuch zum betroffenen Mitarbeiter Pflicht – auch im Urlaub. Bleibt das Unternehmen länger als drei Wochen untätig, verfristet die Kündigung. Der Arbeitnehmer muss während des Urlaubs nicht reagieren.

Zalando schließt Logistikzentrum – 2.100 Jobs betroffen

Am 9. Juli wurde der Sozialplan für das Zalando-Logistikzentrum in Erfurt unterzeichnet. Ende September schließt der Standort. 2.100 Beschäftigte verlieren ihren Job, das Unternehmen hat 80 Millionen Euro Rückstellungen gebildet. Grund ist die Neuausrichtung des Logistiknetzes nach einer größeren Übernahme.

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Auch bei Führungskräften werden Trennungen komplizierter. Fachanwälte beobachten, dass Beförderungen oder Versetzungen zunehmend zur Umgehung des Kündigungsschutzes genutzt werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte jedoch: Langwierige interne Ermittlungen vor einer fristlosen Kündigung sind zulässig – solange jeder Schritt dokumentiert wird. Die zweiwöchige Kündigungsfrist beginnt erst mit vollständiger Kenntnis des zuständigen Gremiums.

Krankenstand: Psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch

Der allgemeine Krankenstand sinkt leicht – doch psychische Erkrankungen nehmen zu. Die Techniker Krankenkasse verzeichnete 2025 durchschnittlich 18,6 Fehltage pro Beschäftigtem. 2021 waren es noch 13 Tage. Eine Studie der Pronova BKK deutet zudem darauf hin, dass sich viele Beschäftigte schon einmal krankgemeldet haben, obwohl sie arbeitsfähig waren.

Bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) setzt die Branche auf Automatisierung. Einfache digitale Lösungen reichen wegen Medienbrüchen oft nicht mehr. Künftig sollen KI-gestützte End-to-End-Prozesse die Verwaltung von Vorsorgeansprüchen effizienter machen und manuelle Fehler reduzieren.

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