BGH stoppt Fitnessstudios: Keine Kündigungsalternativen mehr online
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 11:04 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Wer online kündigt, darf nicht mehr mit Alternativ-Angeboten abgelenkt werden. Parallel dazu zieht der Gesetzgeber nach.
Kein „Vertragspause“-Button auf der Kündigungsseite
Der BGH entschied am 16. Juli 2026 über die Praxis der Kette FitX aus Essen. Das Unternehmen hatte auf der Bestätigungsseite nach dem Kündigungsbutton prominent auf eine Vertragspause hingewiesen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagte dagegen – und bekam nun Recht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage im September 2025 noch abgewiesen. Der BGH hob das Urteil auf und verurteilte FitX zur Unterlassung. Die Richter stellten klar: Bestätigungsseiten bei einer Online-Kündigung dürfen keine Hinweise auf Kündigungsalternativen enthalten. Eine FitX-Sprecherin hatte argumentiert, es handle sich um sachliche Information, nicht um Werbung. Dem folgte der BGH nicht.
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Bundesrat beschließt verpflichtenden Widerrufsbutton
Einen Tag zuvor, am 15. Juli 2026, stimmte der Bundesrat einstimmig dem Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 zu. Die Kern-Neuerung: Ab dem 1. Oktober 2026 müssen Online-Händler einen leicht zugänglichen Widerrufsbutton bereitstellen.
Ziel ist es, den Widerrufsprozess genauso einfach zu gestalten wie den Bestellvorgang. Bislang mussten Kunden oft lange nach dem richtigen Formular suchen oder umständliche Wege gehen.
Neue Reparaturpflicht für Hersteller
Zusätzlich billigte der Bundesrat das Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Es verpflichtet Hersteller bestimmter Produktgruppen zur Reparatur – etwa bei Smartphones oder Waschmaschinen. Damit soll die Lebensdauer technischer Geräte verlängert und die Nachhaltigkeit gestärkt werden.
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Die neuen Vorgaben und das BGH-Urteil bedeuten einen deutlichen Einschnitt für digitale Geschäftsprozesse. Unternehmen müssen ihre Online-Präsenzen und Kündigungsstrecken nun zeitnah anpassen.
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