BGH, Rückkehrpflicht

BGH bestätigt Rückkehrpflicht: Uber muss zu Leerfahrten

03.06.2026 - 21:30:53 | boerse-global.de

Der BGH bestätigt die Rückkehrpflicht für Mietwagen nach jeder Fahrt. Plattformen wie Uber müssen nun mit erheblichen Leerkilometern rechnen.

BGH bestätigt Rückkehrpflicht: Uber muss zu Leerfahrten - Bild: über boerse-global.de
BGH bestätigt Rückkehrpflicht: Uber muss zu Leerfahrten - Bild: über boerse-global.de

Der Bundesgerichtshof hat die umstrittene Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt. Das Urteil zwingt Plattform-Anbieter wie Uber zu Leerfahrten – und schützt das Taxigewerbe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag ein wegweisendes Urteil gefällt: Mietwagen, die über digitale Plattformen wie Uber vermittelt werden, müssen nach jeder Fahrt zu ihrem Betriebssitz zurückkehren. Sie dürfen nicht in öffentlichen Räumen auf neue Buchungen warten. Das bestätigt die seit Jahrzehnten geltende Rechtslage und zieht eine klare Grenze zwischen Taxi- und Mietwagengewerbe.

Klare Absage an Plattform-Modelle

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Das Urteil (Az. I ZR 123/25) beendet einen Rechtsstreit, den die Taxigenossenschaft Köln gegen einen Subunternehmer des Uber-X-Dienstes angestrengt hatte. Die BGH-Richter stellten fest: Die Rückkehrpflicht verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen EU-Recht. Sie stützten sich dabei auf Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 1960 und 1989, die den Unterschied zwischen Taxis und Mietwagen klar definieren.

Konkret ging es um einen Vorfall im Januar 2023. Ein Mietwagenfahrer hatte sein Fahrzeug nach einer Fahrt rund 12 Minuten am Breslauer Platz in Köln abgestellt. In dieser Zeit nahm er eine Testbuchung an, die er später wieder stornierte. Genau dieses Verhalten wertete das Gericht als Verstoß gegen die geltenden Personenbeförderungsgesetze.

Wirtschaftliche Folgen: 30 Prozent Leerfahrten

Die Reaktion der Plattformbetreiber fällt erwartungsgemäß scharf aus. Uber bezeichnet die Aufrechterhaltung der Rückkehrpflicht als „wirtschaftlichen und ökologischen Unsinn". Das Unternehmen argumentiert, die Regelung zwinge Fahrer zu unnötigen Fahrten ohne Passagiere. Nach Branchenangaben von Uber und der SafeDriver Group entfallen rund 30 Prozent aller gefahrenen Kilometer auf Leerfahrten – allein um die Rückkehrpflicht zu erfüllen.

Thomas Mohnke, Chef der SafeDriver Group, kündigte an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Die Hoffnung auf eine Revision beim BGH hatte sich bereits zerschlagen.

Ganz anders die Stimmung beim Sieger des Verfahrens: Die Taxigenossenschaft Köln begrüßte das Urteil als längst überfällige Klarstellung. Es sichere den fairen Wettbewerb und schütze die Funktionsfähigkeit des traditionellen Taxigewerbes.

Der deutsche Personenverkehrsmarkt umfasst rund 50.000 Taxis und 45.000 Mietwagen, unterstützt von etwa 250.000 aktiven Fahrerlaubnissen. Jährlich werden mehr als 400 Millionen Passagiere befördert – bei einem Gesamtumsatz von rund fünf Milliarden Euro.

Städte verschärfen Regeln für Preiswettbewerb

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Das BGH-Urteil fällt in eine Zeit, in der zahlreiche deutsche Städte eigene Maßnahmen ergreifen, um das Gleichgewicht zwischen Taxis und App-basierten Konkurrenten zu wahren. Im Fokus stehen dabei Preisuntergrenzen für Mietwagen, um ein aggressives Unterbieten der behördlich festgesetzten Taxitarife zu verhindern.

In Köln gilt seit Juni 2026 eine neue Regelung: Mietwagen dürfen maximal 20 Prozent günstiger sein als das vergleichbare Taxi. In Heidelberg ist die Grenze mit einer erlaubten Abweichung von nur 7,5 Prozent sogar noch enger gefasst – eine Verordnung, die seit August 2025 in Kraft ist.

Alexander Mönch, Präsident von FreeNow, sieht in den lokalen Regelungen zwar eine gewisse Klarheit, fordert aber dringend einen einheitlichen Bundesrahmen zur Modernisierung des Verkehrsmarktes. Die Branche drängt auf Reformen, die Leerfahrten reduzieren, ohne die spezifischen Gemeinwohlverpflichtungen der Taxis zu untergraben.

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