BGH bestätigt Rückkehrpflicht: Mietwagen von Uber müssen zurück
05.06.2026 - 01:39:57 | boerse-global.de
Sie betreffen die Haftung bei Unfällen mit Lkw und die umstrittene Rückkehrpflicht für Mietwagen von Uber und Bolt.
Lkw-Fahrer müssen nicht auf regelwidrige Einscherer achten
Das OLG Köln entschied am Donnerstag (Az. I-5 U 116/24): Ein Lkw-Fahrer muss nach einem Halt nicht zwingend Front- und Bordsteinspiegel kontrollieren, um Fahrzeuge zu erfassen, die sich vorschriftswidrig in den Sicherheitsabstand drängeln.
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Im konkreten Fall war ein Pkw von einer Tankstelle aus direkt vor einen an der Ampel wartenden Laster gefahren. Beim Anfahren des Lkw mit unter 10 km/h kam es zur Kollision.
Die Richter wiesen dem Autofahrer die Alleinschuld zu. Er habe gegen § 10 StVO verstoßen, der besondere Sorgfalt beim Einfahren aus Grundstücken vorschreibt. Der Lkw-Fahrer durfte hingegen auf den Vertrauensgrundsatz setzen: Die speziellen Spiegel dienen dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern – nicht dem Aufspüren regelwidriger Einscherer.
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Uber & Co.
Bereits am Mittwoch fällte der BGH ein Urteil zur Rückkehrpflicht für gewerbliche Mietwagen (Az. I ZR 123/25). Die Karlsruher Richter gaben damit der Taxigenossenschaft Köln recht, die gegen die SafeDriver Group geklagt hatte – ein Unternehmen, das unter anderem für Uber und Bolt fährt.
Die Regelung ist klar: Mietwagen müssen nach jedem Auftrag unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren, wenn kein neuer Auftrag vorliegt. Im Streitfall war ein Fahrer am Kölner Breslauer Platz nach einer Fahrt rund 12 Minuten stehen geblieben, ohne die Rückfahrt anzutreten.
Der BGH stellte fest: Die Regelung verstößt weder gegen deutsches Verfassungsrecht noch gegen europäisches Recht. Die Unterscheidung zwischen Taxis und Mietwagen bleibt rechtmäßig. Taxis unterliegen schließlich einer Beförderungspflicht und festen Tarifen, während Mietwagen ihre Preise freier gestalten können.
Taxibranche jubelt – Uber kritisiert Leerfahrten
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Die Taxi Ruf Köln sieht sich durch das BGH-Urteil bestätigt. Die Rückkehrpflicht schütze das Gewerbe vor einer Überlastung des öffentlichen Verkehrsraums durch wartende Mietwagen.
Ganz anders die Reaktion der Plattformbetreiber: Uber kritisiert, dass die strikte Regelung zu rund 30 Prozent Leerfahrten führe – ökonomisch und ökologisch fragwürdig. Die SafeDriver Group will weitere rechtliche Schritte prüfen.
Parallel zur gerichtlichen Klärung haben Kommunen wie Köln bereits eigene Instrumente eingeführt. Dort gelten Mindestpreise für Mietwagen, die maximal 20 Prozent unter dem Taxitarif liegen dürfen. Zusammen mit der bestätigten Rückkehrpflicht soll das einen fairen Wettbewerb im Personentransport garantieren.
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