Betriebssicherheit, Kabinett

Betriebssicherheit: Kabinett entlastet Arbeitgeber um 720 Millionen Euro

Veröffentlicht: 18.07.2026 um 05:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Bürokratieabbau bei Geräteprüfungen und mehr Flexibilität: Neue Regeln entlasten Arbeitgeber um Millionen.

Bundesregierung und DGUV leiten Reformen für mehr Sicherheit ein
Ein Feuerlöscher in einem modernen Bürogebäude, im Hintergrund eine unscharfe Person, die Geräte inspiziert. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) leiten Mitte Juli 2026 umfassende Reformen bei Betriebssicherheit und Brandschutz ein. Im Kern geht es um weniger Bürokratie bei technischen Prüfungen und mehr Risikoorientierung in der Prävention.

Kabinettsbeschluss entlastet Arbeitgeber massiv

Am 16. Juli verabschiedete das Bundeskabinett ein Maßnahmenpaket mit deutlichen Erleichterungen. Eine zentrale Neuerung: Gesonderte Prüfpflichten für elektrische Kleingeräte wie Wasserkocher oder Ladekabel entfallen. Das soll Arbeitgeber bundesweit um rund 720 Millionen Euro entlasten. Insgesamt strebt die Regierung eine jährliche Entlastung der Wirtschaft von etwa 600 Millionen Euro an.

Doch das Paket umfasst mehr als nur Sicherheitstechnik. Die maximale Förderung für berufliche Weiterbildungen steigt von 15.000 auf 18.000 Euro. Und Betriebsärzte erhalten künftig Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Mitarbeiter – ohne explizite Einwilligung. Das soll die Verwaltung um geschätzte 445 Millionen Euro entlasten.

DGUV macht Prüfungen flexibler

Einen Tag später, am 17. Juli, zog die DGUV nach. Sie kündigte eine Überarbeitung der Vorschriften 3 und 4 an, die die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel regeln. Das Ziel: Prüfpflichten praxisnäher gestalten. Unternehmen sollen künftig mehr Spielraum haben, um Prüfintervalle betriebsspezifisch und risikoorientiert festzulegen.

Der Hintergrund: Jährlich ereignen sich rund 2.500 Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit elektrischem Strom, ein Teil davon tödlich. Eine risikobasierte Prüfung soll sicherstellen, dass Ressourcen dort eingesetzt werden, wo die größte Gefahr für Brände oder Stromunfälle besteht.

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Grundlegende Pflichten bleiben bestehen

Trotz der Erleichterungen: Die grundlegenden Pflichten im Brandschutz gelten weiter. Arbeitgeber müssen weiterhin Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 erstellen und mindestens alle zwei Jahre auf Aktualität prüfen. Die Pläne müssen Grundrisse, Sammelstellen und Verhaltensregeln enthalten.

Auch die Anforderungen an die Qualifikation des Personals bleiben streng. Die DGUV Vorschrift 1 schreibt für Elektrofachkräfte eine jährliche Unterweisung vor – inklusive der fünf Sicherheitsregeln, Erster Hilfe und Brandschutz.

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Bayern investiert in Feuerwehrausbildung

In Bayern stärkt eine Kooperation zwischen dem Innenministerium und einem Technikpartner die Feuerwehrausbildung. Die Partnerschaft zur Bereitstellung mobiler Brandübungscontainer wurde bis 2028 verlängert. Seit 2014 haben rund 16.000 Einsatzkräfte das Training durchlaufen.

Spezialeinheit für Atemschutz-Notfälle

Dass die Anforderungen an den Brandschutz auch auf kommunaler Ebene steigen, zeigt ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen. Die Feuerwehr Kerpen stellte am 14. Juli eine neue Atemschutz-Notfall-Trainierte-Staffel (ANTS) in Dienst. Rund 30 Einsatzkräfte sind speziell darauf geschult, verunfallte Atemschutzgeräteträger aus komplexen oder weitläufigen Gebäudestrukturen zu retten. Ein klares Zeichen: Moderne Industrie- und Bürokomplexe brauchen spezialisierte Rettungskonzepte.

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