Betriebsrat trotz Auslandssitz: Gericht stärkt Mitbestimmung am BER
Veröffentlicht: 16.07.2026 um 00:09 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Richter stellten klar: Auch wenn der Firmensitz im Ausland liegt, dürfen Arbeitnehmervertreter ihre Mitbestimmung voll ausüben.
Der Fall hatte sich an Dienstplanänderungen entzündet. Die Ryanair-Tochter wollte diese ohne Beteiligung des Betriebsrats durchdrücken – und scheiterte. Das Gericht entschied im Eilverfahren (Az. 23 TaBVGa 269/26).
Bundesarbeitsgericht ebnet den Weg
Die Entscheidung stützt sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mai. Die höchsten Arbeitsrichter hatten den Standort am BER als eigenständigen Betriebsteil eingestuft. Da die Betriebsratswahl vom Mai 2025 nicht angefochten wurde, ist das Gremium voll handlungsfähig.
Entscheidend für die Zuständigkeit deutscher Gerichte: Die Arbeit wird tatsächlich in Deutschland geleistet, die Organisation erfolgt vor Ort. Der ausländische Firmensitz spielt keine Rolle.
VW: Proteste gegen Werksschließungen
Während die Gerichte Grundsatzfragen klären, eskalieren die Konflikte in der Industrie. Bei Volkswagen protestierten am 15. Juli an allen deutschen Standorten Tausende Beschäftigte.
Der Aufsichtsrat plant weitreichende Sparmaßnahmen: Die Werke in Zwickau und Emden sollen ab 2031 schließen, Hannover und Neckarsulm in den Folgejahren. Weltweit könnten bis zu 100.000 Stellen wegfallen, davon 40.000 in Deutschland. Das Land Niedersachsen, das eine Sperrminorität hält, lehnt die Pläne ab.
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ZF Friedrichshafen: Betriebsversammlung abgebrochen
Auch beim Autozulieferer ZF Friedrichshafen kocht die Stimmung über. Eine Betriebsversammlung am 15. Juli musste abgebrochen werden – die Personalvorständin Lea Corzilius wurde ausgepfiffen.
Grund des Streits: Die zum Mitte 2027 angekündigte Kündigung der Zeppelin-Zulage. Rund 7.500 Beschäftigte verlieren damit etwa zehn Prozent ihres Lohns. Das Unternehmen steckt tief in den roten Zahlen – 2025 stand ein Nettoverlust von über zwei Milliarden Euro. Bis Ende 2028 sollen 14.000 Stellen wegfallen.
Einigungsstellen werden zum Kriseninstrument
Inmitten dieser Restrukturierungen gewinnen Einigungsstellen an Bedeutung. Sie vermitteln zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten bei Sozialplänen und Interessenausgleichen.
Eine Studie der Universität Trier und der FH Bielefeld zeigt, warum Mitbestimmung wichtig ist: In Betrieben ohne Betriebsrat verdienen dreimal so viele Beschäftigte unter dem Mindestlohn (seit Januar 2026: 13,90 Euro).
Prominente Beispiele für Einigungsstellen-Verfahren:
- BSH Hausgeräte einigte sich auf einen Sozialplan für den Standort Nauen (Produktionsende Juni 2027)
- Aldi Süd und BioNTech planen bis Ende 2027 Stellenstreichungen oder Standortschließungen
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Gesetzliche Änderungen: Befristung, Mindestlohn, Krankschreibung
Die Bundesregierung plant laut Berichten vom Juli eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu vier Jahre – bis 2030. Gleichzeitig steigt der Mindestlohn im Januar 2027 voraussichtlich auf 14,60 Euro.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz bringt Änderungen für Arbeitnehmer: Medikamenten-Zuzahlungen steigen, die Beitragsbemessungsgrenze klettert auf monatlich 5.812,50 Euro. Neu ist die Möglichkeit einer Teilkrankschreibung – sie soll die Rückkehr an den Arbeitsplatz flexibler machen.
Das Landesarbeitsgericht Hessen stellte zudem klar: Eine Krankschreibung führt nicht automatisch zum Verlust des Betriebsratsmandats. Solange die körperliche Beeinträchtigung die Arbeit nicht grundsätzlich verhindert, bleibt das Amt bestehen.
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