Betriebsrat-Mitbestimmung, Inc

Betriebsrat-Mitbestimmung: EU Inc. gefährdet Arbeitnehmerrechte ab 2027

16.06.2026 - 21:20:16 | boerse-global.de

KI-Sitzungsmanagement und Microsofts Büro-Check-in fordern Mitbestimmungsrechte heraus. Deepfakes beschäftigen Arbeitsgerichte.

Digitalisierung der Betriebsräte: KI-Tools und neue EU-Gesellschaftsform
Betriebsrat-Mitbestimmung - Ein futuristischer Konferenztisch mit einem Tablet, das eine digitale Besprechung anzeigt, überlagert von einem leuchtenden neuronalen Netzwerk. 16.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Neue KI-Funktionen in Management-Software, Überwachungstools in Collaboration-Plattformen und eine geplante EU-Gesellschaftsform stellen die betriebliche Mitbestimmung vor große Herausforderungen.

KI hilft bei Sitzungen und Übersetzungen

Mitte Juni 2026 hat Fabasoft Boards neue KI-Funktionen integriert. Die Plattform unterstützt Verwaltungsräte und Geschäftsleitungen beim digitalen Sitzungsmanagement. Die künstliche Intelligenz analysiert Unterlagen, erstellt automatische Zusammenfassungen und übersetzt in über 20 Sprachen. Eine integrierte Chat-Funktion ergänzt das Angebot.

Der Anbieter betont die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards: ISO 27001, BSI-C5 und die DSGVO. Die Daten speichert das Unternehmen in zertifizierten Rechenzentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

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Microsoft plant „Workplace Check-in“ für Teams

Parallel zu diesen Erweiterungen hält ein neues Kontrolltool Einzug in den Arbeitsalltag. Microsoft führt im Juni 2026 die Funktion „Workplace Check-in“ für Teams ein. Das Tool erkennt über WLAN-Verbindungen, ob Mitarbeiter physisch im Büro sind.

Standardmäßig ist die Funktion deaktiviert. Administratoren müssen sie freischalten. In Deutschland ist der Einsatz rechtlich heikel: Er erfordert zwingend die Zustimmung des Betriebsrats und eine Betriebsvereinbarung.

Die rechtlichen Spielräume sind klar: Anwesenheitslisten oder Zutrittssysteme können zulässig sein. Kameras zur Überwachung bleiben verboten. Wer gegen vereinbarte Bürozeiten verstößt, riskiert nach einer Abmahnung im Wiederholungsfall die Kündigung.

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Deepfakes beschäftigen die Arbeitsgerichte

Die Verbreitung von KI-Technologien sorgt zunehmend für juristische Auseinandersetzungen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf verhandelt am 19. Juni 2026 einen Fall: Ein Arbeitgeber hat ein Betriebsratsmitglied abgemahnt, weil es ein Wahlplakat einer konkurrierenden Liste auf Facebook mit einem Hitler-Bart manipuliert haben soll.

Der Betroffene bestreitet das und behauptet, der Beitrag sei eine KI-generierte Fälschung. Das Arbeitsgericht Duisburg hatte die Klage auf Entfernung der Abmahnung im Dezember 2025 abgewiesen.

Fachverlage wie der Bund-Verlag thematisieren die wachsende Bedeutung von Deepfakes im Arbeitsrecht. Betriebs- und Personalräte müssen sich verstärkt mit digitaler Souveränität auseinandersetzen.

„EU Inc.“ gefährdet Mitbestimmungsrechte

Die EU-Kommission hat im Frühjahr 2026 einen Verordnungsentwurf für eine neue Gesellschaftsform vorgelegt. „EU Inc.“ soll eine vollständig digitale Gründung innerhalb von 48 Stunden ermöglichen – ohne Notar und ohne Mindestkapital.

Gewerkschaften wie die Hans-Böckler-Stiftung sowie Vertreter der Kreditwirtschaft und die Bundesrechtsanwaltskammer kritisieren das Vorhaben scharf. Sie befürchten, dass die neue Gesellschaftsform zur Umgehung von Mitbestimmungsrechten und zum Abbau des Gläubigerschutzes führt. Das Inkrafttreten ist für 2027 geplant.

Schulungen für die digitale Arbeitswelt

Das Bildungswerk ver.di hat Mitte Juni 2026 spezielle Seminarreihen gestartet. Sie richten sich an neu- und wiedergewählte Personalvertreter. Vermittelt werden Grundlagen der Kommunikation und rechtliche Rahmenbedingungen in einer digitalisierten Arbeitswelt.

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