Betriebsrat, Abschaffung

Betriebsrat: MIT plant Abschaffung des Teilzeitrechts

28.05.2026 - 00:48:13 | boerse-global.de

Das Bundesarbeitsgericht schafft Klarheit bei Vergütungsansprüchen von Betriebsräten. Reformpläne der Union könnten Teilzeitrechte einschränken.

Froböses Hacker-Übung bekämpft das Büro-Sitzen in 30 Sekunden - Foto: über boerse-global.de
Froböses "Hacker-Übung" bekämpft das Büro-Sitzen in 30 Sekunden - Foto: über boerse-global.de

Das deutsche Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die demokratische Teilhabe der Arbeitnehmer – und steht zugleich im Fokus aktueller Reformdebatten.

Wer darf wählen? Die aktuellen Regeln

Das Wahlrecht für Betriebsratswahlen ist klarer geregelt, als viele denken. Nach Paragraf 7 BetrVG sind alle Mitarbeiter wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Diese Regelung gilt seit dem 18. Juni 2021, als das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft trat.

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Auch Leiharbeitnehmer haben ein Mitspracherecht – allerdings nur, wenn ihr Einsatz im Entleihbetrieb länger als drei Monate dauert. Das Gesetz stellt so sicher, dass ein breiter Querschnitt der Belegschaft mitbestimmen kann, unabhängig von der Vertragsart.

BAG-Urteil: Mehr Klarheit bei Vergütungsansprüchen

Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. August 2025 sorgt nun für Rechtssicherheit bei der Bezahlung von Betriebsräten. Die Richter stellten klar: Es gibt drei verschiedene Anspruchsgrundlagen für Vergütungsstreitigkeiten.

Da wäre zunächst die Mindestvergütung nach Paragraf 37 BetrVG. Hinzu kommen Ansprüche aus hypothetischen Karriereverläufen gemäß Paragraf 78 sowie allgemeine vertragliche Forderungen. Das Gericht betonte: Kläger müssen ihre Anträge streng in Haupt- und Hilfsanträge gliedern, denn die Prüfungsreihenfolge ist prozessrechtlich festgelegt.

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Das Urteil folgte auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. Januar 2023. Das BAG stellte klar, dass das BGH-Urteil nur die Mindestvergütung betraf – eine Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe sei daher nicht nötig gewesen.

Reformpläne der Union: Weniger Rechte für Teilzeitkräfte?

Während die Kernregeln für Betriebsratswahlen unverändert bleiben, zeichnen sich in der Arbeitsmarktpolitik mögliche Veränderungen ab. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) hat für den CDU-Bundesparteitag im Juni 2026 in Stuttgart weitreichende Vorschläge vorgelegt.

Die Pläne sehen vor, den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit abzuschaffen. Künftig sollen reduzierte Arbeitszeiten nur noch in bestimmten Fällen möglich sein: bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder beruflicher Weiterbildung. Zudem sollen Sozialleistungen wie Wohngeld und Bürgergeld-Zuschläge vorrangig an Vollzeitbeschäftigte gehen.

Die Parteispitze drängt auf schnelle Reformen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Doch die Gewerkschaften laufen Sturm. Die IG BAU etwa kritisiert geplante Änderungen beim Mindestlohn für Saisonarbeiter scharf – und spricht von Diskriminierung.

Ein spannender Sommer steht bevor. Ob die Vorschläge der MIT tatsächlich Gesetz werden, dürfte sich auf dem Parteitag in Stuttgart entscheiden.

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