Betriebsrat-Kündigung, Gericht

Betriebsrat-Kündigung: Gericht stoppt Versuch – Arbeitgeber probiert erneut

Veröffentlicht am: 23.08.2026 um 20:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Nach gerichtlichem Stopp der ersten Entlassung strebt der Hotelbetreiber nun ein neues Kündigungsverfahren an. Der Betriebsrat hat bereits widersprochen.

Offenbacher Hotel: Zweite fristlose Kündigung gegen Betriebsratschefin beantragt
Stapel juristischer Dokumente mit einem Füllfederhalter auf einem dunklen Schreibtisch in einem modernen Büro. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die arbeitsrechtliche Auseinandersetzung zwischen der Betreibergesellschaft des Hotels Four Points by Sheraton in Offenbach und der dortigen Arbeitnehmervertretung hat eine neue Stufe erreicht.

Wie am 22.08.2026 bekannt wurde, strebt das Unternehmen nun eine zweite fristlose Kündigung gegen die Betriebsratsvorsitzende Maria Angelika El Mahjoub an. Hierzu hat der Betreiber offiziell die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats beantragt, nachdem ein vorangegangener Kündigungsversuch vor dem Arbeitsgericht gescheitert war.

Formale Mängel führen zu gerichtlichem Stopp der ersten Kündigung

Der Konflikt schwelt bereits seit mehreren Monaten. Die Hotel-Betreibergesellschaft hatte bereits am 26.06.2026 eine erste fristlose Kündigung gegen die 48-jährige El Mahjoub ausgesprochen. Unmittelbar mit dieser Maßnahme wurde ein Hausverbot gegen die Betriebsratsvorsitzende verhängt. Zudem stellte das Unternehmen seit diesem Zeitpunkt sämtliche Lohnzahlungen an die Arbeitnehmerin ein.

Gegen diese Maßnahme wehrte sich die Betroffene erfolgreich vor dem Arbeitsgericht Offenbach. In einem Beschluss vom 07.08.2026 stellte das Gericht fest, dass die Kündigung vom Juni rechtsunwirksam war. Als entscheidenden Grund führten die Richter an, dass das gesetzlich vorgeschriebene besondere Kündigungsverfahren für Betriebsratsmitglieder nicht eingehalten worden sei.

Gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Deutschland genießen Mitglieder von Betriebsräten einen verstärkten Kündigungsschutz. Eine außerordentliche Kündigung erfordert zwingend die vorherige Zustimmung des Betriebsratsgremiums oder – falls diese verweigert wird – die Ersetzung der Zustimmung durch einen gerichtlichen Beschluss. Da dieser formale Weg im ersten Anlauf offenbar nicht korrekt beschritten wurde, wertete das Gericht die Entlassung als unzulässig.

Anzeige

Wer sich mit der rechtssicheren Beendigung von Arbeitsverhältnissen befasst, sollte die formalen Fallstricke genau kennen. Dieser kostenlose Ratgeber bietet fertige Musterformulierungen, um teure Fehler und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Rechtssicheren Aufhebungsvertrag-Report jetzt gratis herunterladen

Erneuter Antrag und strafrechtliche Begleitprozesse

Trotz der gerichtlichen Niederlage hält der Hotelbetreiber an der Absicht fest, das Arbeitsverhältnis mit der Betriebsratsvorsitzenden zu beenden. Der am 22.08.2026 gemeldete Antrag auf Zustimmung zur zweiten fristlosen Kündigung soll nun offenbar die formalen Hürden nehmen, an denen der erste Versuch gescheitert war.

Der Betriebsrat hat diesem neuerlichen Ansinnen jedoch bereits widersprochen. Damit ist absehbar, dass der Fall erneut die Gerichte beschäftigen wird, da der Arbeitgeber nun voraussichtlich die Ersetzung der verweigerten Zustimmung beim Arbeitsgericht beantragen muss.

Die Spannungen im Betrieb werden zudem durch strafrechtliche Vorwürfe verschärft. Wie aus dem Umfeld der Arbeitnehmervertretung verlautete, hat der Betriebsrat bereits Ende Juli eine Strafanzeige gegen die Betreibergesellschaft erstattet.

Anzeige

In Konfliktsituationen ist die Kenntnis der exakten Mitbestimmungsrechte für beide Seiten entscheidend. Ein aktuelles E-Book erläutert praxisnah, wie gesetzliche Spielräume rechtssicher genutzt werden können. Gratis-E-Book zu Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG sichern

Details zu den Inhalten dieser Anzeige wurden im Zusammenhang mit dem Kündigungsverfahren zunächst nicht weiter ausgeführt, sie unterstreichen jedoch das zerrüttete Verhältnis zwischen der Geschäftsführung und dem Vertretungsorgan der Beschäftigten.

Bedeutung für die HR-Praxis

Der Fall im Four Points by Sheraton Offenbach illustriert die hohen Hürden, die der deutsche Gesetzgeber für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Mandatsträgern vorsieht.

Experten für Arbeitsrecht weisen in ähnlichen Kontexten regelmäßig darauf hin, dass insbesondere bei Betriebsratsmitgliedern nicht nur inhaltliche Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen müssen, sondern die strikte Einhaltung des Verfahrensweges nach dem Betriebsverfassungsgesetz über die Wirksamkeit entscheidet.

Während die Betriebsratsvorsitzende weiterhin mit einem Hausverbot belegt ist und seit dem Frühsommer kein Gehalt mehr bezogen hat, bleibt abzuwarten, wie das Arbeitsgericht Offenbach die Begründung für den zweiten Kündigungsversuch bewerten wird. Der Ausgang des Verfahrens wird in der Branche aufmerksam beobachtet, da er beispielhaft für die Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten in der Hotellerie steht.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 69990697 |