Betriebsräte: KI-Vereinbarung bei MAN wird zum Vorbild
23.06.2026 - 08:48:36 | boerse-global.de
Betriebsräte stehen vor einem Berg neuer Aufgaben: Künstliche Intelligenz hält Einzug in die Betriebe, die EU verschärft die Regeln zur Entgelttransparenz, und das Bundesarbeitsgericht stärkt die Rechte der Arbeitnehmervertreter. Gleichzeitig brodelt es in den Tarifverhandlungen.
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KI-Vereinbarung bei MAN als Vorbild
Die Einbindung von KI in den Arbeitsalltag ist zum zentralen Thema für Betriebsräte geworden. Am 21. Juni zeichnete der DGB Bayern den Konzernbetriebsrat von MAN für eine wegweisende Vereinbarung aus. Der Lastwagenbauer, zur VW-Tochter Traton gehörend, setzt auf einen klaren Leitsatz: KI soll die Beschäftigten unterstützen, nicht ersetzen.
Die Bedeutung solcher Regelungen zeigt eine Bitkom-Studie vom Mai 2026. Demnach nutzen bereits 54,5 Prozent der deutschen Unternehmen KI – ein deutlicher Anstieg gegenüber dem Vorjahr (40,9 Prozent). Eine PwC-Untersuchung untermauert den Trend: Strategien, die auf Mensch-KI-Zusammenarbeit setzen, führen in 52 Prozent der Fälle zu Personalzuwachs. Reine Automatisierungsansätze schaffen das nur bei 36 Prozent.
Parallel dazu verschärft der EU AI Act die Regeln. Ab dem 2. August gelten spezifische Pflichten für Hochrisiko-KI. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro. Und selbst alltägliche Software erfordert künftig die Zustimmung der Gremien: Für die neue Funktion „Workplace Check-in“ in Microsoft Teams ist die Beteiligung des Betriebsrats zwingend.
Neue Regeln für Entgelttransparenz
Ein weiterer Schwerpunkt: Die nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Sie weitet den Auskunftsanspruch auf alle Arbeitnehmer aus – unabhängig von der Betriebsgröße. Ab 100 Beschäftigten gelten gestaffelte Berichtspflichten. Wird ein Entgeltgefälle von mindestens fünf Prozent festgestellt, müssen Unternehmen gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Bewertung vornehmen und Maßnahmenpläne entwickeln.
Die Hürden sind hoch: Bei Verstößen droht eine Beweislastumkehr sowie Schadensersatzansprüche ohne Obergrenze.
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Das Bundesarbeitsgericht stärkt zusätzlich die formalen Rechte der Betriebsräte. In einem Urteil vom 1. April stellten die Richter klar: Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen sind unwirksam, wenn die Anzeige erstattet wird, bevor das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat abgeschlossen ist. Solche Verfahrensfehler lassen sich nicht nachträglich heilen.
Streik bei Storck, Sparkurs bei Porsche
Neben den strukturellen Veränderungen fordern aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen die Arbeitnehmervertreter. Am 22. Juni legten rund 100 Produktionsmitarbeiter am Stammsitz des Süßwarenherstellers Storck in Halle die Arbeit nieder. Die Gewerkschaft NGG fordert ein Entgeltplus von 5,8 Prozent, mindestens jedoch 230 Euro monatlich. Das Angebot der Arbeitgeberseite sieht Steigerungen von 1,9 Prozent im Mai 2026 und weiteren 1,5 Prozent im Mai 2027 vor. Die Gewerkschaft lehnt das als Reallohnverlust ab. Die Verhandlungen sollen am 30. Juni fortgesetzt werden.
Auch in der Automobilindustrie wächst der Druck. Auf der Hauptversammlung von Porsche am heutigen Dienstag thematisierte CEO Michael Leiters einen massiven Gewinneinbruch sowie Absatzschwierigkeiten in China. Das Unternehmen verhandelt über ein zweites Sparpaket, das auch Stellenstreichungen beinhalten könnte. Der Fokus liegt vorerst wieder verstärkt auf Verbrennermodellen.
Sozialpartner im Gespräch mit der Regierung
Auf politischer Ebene suchen Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände den direkten Austausch mit der Bundesregierung. Am 22. Juni trafen sich ihre Vertreter mit Kanzleramtschef Thorsten Frei. Themen waren Reformvorhaben in der Arbeitsmarkt- und Steuerpolitik sowie der Bürokratieabbau. Ziel der Koalition aus Union und SPD ist es, die Reformen noch vor der Sommerpause auf den Weg zu bringen.
