Betriebsräte, Deutschland

Betriebsräte in Deutschland: Nur noch 7 Prozent der Betriebe vertreten

08.06.2026 - 00:39:15 | boerse-global.de

Schlechte Führung treibt Kündigungen an. Betriebsräte schwinden, Deutschland verpasst EU-Frist zur Gehaltstransparenz.

Chef-Frust: 16 Prozent kündigen wegen Vorgesetzten
Betriebsräte - Mitarbeiter in einem Büro wirken gestresst und frustriert, während eine verschwommene Führungskraft im Hintergrund steht. 08.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Das zeigt eine Umfrage unter mehr als 5.000 Personen in der Schweiz und den Nachbarländern. Besonders gravierend: Schlechte Kommunikation, unklare Entscheidungen und mangelnde Präsenz treiben die Fluktuation an.

Wo Chefs versagen

Die größten Defizite von Vorgesetzten liegen auf der zwischenmenschlichen Ebene. Laut der Erhebung des Unternehmens Galaxus nennen 22 Prozent der Befragten schlechte Kommunikation als größtes Manko. Dicht darauf folgen unklare Entscheidungen (21 Prozent) und zu geringe Präsenz (20 Prozent).

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Wechselhafte Stimmungen (17 Prozent) und fehlende Wertschätzung (14 Prozent) belasten den Arbeitsalltag zusätzlich. In der Schweiz schätzen zwar rund 60 Prozent der Angestellten das ihnen entgegengebrachte Vertrauen. Die durchschnittliche Führungsqualität liegt dort aber nur bei 3,8 von 5 Punkten.

Betriebsräte verschwinden

Neben der individuellen Kritik an Führungspersonen geraten auch die strukturellen Rahmenbedingungen unter Druck. Eine Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) vom Mai 2026 zeigt: Die betriebliche Mitbestimmung in Deutschland erodiert massiv. Nur noch 7 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe haben eine Arbeitnehmervertretung. In den 1990er Jahren lag dieser Wert noch bei fast 50 Prozent.

Die Untersuchung belegt zudem eine aktive Blockadehaltung in der Wirtschaft. Etwa jedes fünfte Unternehmen behindert die Neugründung von Betriebsräten. Bei großen Unternehmen in der Rechtsform der SE umgehen laut DGB sogar 84 Prozent die paritätische Mitbestimmung.

Deutschland verpasst EU-Frist

Zusätzliche Unsicherheit entsteht durch versäumte rechtliche Fristen. Deutschland hat die EU-Frist zur Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie am 7. Juni verstreichen lassen. Die Richtlinie sieht vor, dass Arbeitgeber künftig Gehaltsspannen vorab nennen müssen. Die Frage nach dem bisherigen Gehalt in Vorstellungsgesprächen wird unzulässig.

Da sich die Koalition bislang nicht auf ein Gesetz einigen konnte, wird eine Umsetzung nun frühestens für Anfang 2027 erwartet.

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Chefs haften für ihre Fehler

Auch die Rechtsprechung rückt Führungskräfte verstärkt in den Fokus. Das Arbeitsgericht Offenbach entschied: Führungskräfte unterhalb der Geschäftsleitung haben besondere Überwachungs- und Schadensabwehrpflichten – selbst wenn diese nicht explizit im Arbeitsvertrag stehen.

Hintergrund war ein Edelmetallrecyclingskandal. Das betroffene Unternehmen musste Rückstellungen in Höhe von 457,7 Millionen Euro bilden. Ein Chefjurist, der einen Whistleblower-Hinweis im Oktober 2023 nicht korrekt bearbeitet hatte, verlor seinen Posten. Das Gericht erkannte die Kündigung als wirksam an.

Wenn Kritik zur Kündigung führt

Konflikte zwischen Management und Belegschaft führen immer wieder zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Am 28. Mai 2026 erhielt ein langjähriger Mitarbeiter des Jobcenters Bremen die fristlose Kündigung. Der Grund: Er hatte in einer Dokumentation das Bürgergeld-System kritisiert. Die Stadt wirft ihm Diffamierung vor. Der Betroffene kündigte Klage gegen die Entlassung an.

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