Deutschland verfehlt EU-Frist: Entgelttransparenzrichtlinie nicht umgesetzt
08.06.2026 - 00:14:43 | boerse-global.de
Die Gewerkschaften laufen Sturm – und werfen Aldi Rechtsverstöße vor.
Rechtsstreit um Sonntagsarbeit
Aldi plant, alle belgischen Filialen am Sonntag von 8:30 bis 13:00 Uhr zu öffnen. Grund sei ein verändertes Kundenverhalten und der Druck durch Wettbewerber wie Carrefour oder Delhaize, die bereits sonntags geöffnet haben. Die Arbeit am Sonntag soll freiwillig sein, verspricht das Unternehmen. Als Anreiz winken finanzielle Prämien oder zusätzliche Urlaubstage.
Ob Sonntagsarbeit oder Bereitschaft – viele Arbeitgeber unterschätzen die gesetzlichen Spielräume und Risiken bei Sonderzahlungen. Dieser kostenlose Ratgeber enthüllt, ab wann Nacht- und Feiertagszuschläge wirklich steuerfrei sind. Kostenloses E-Book mit Checklisten herunterladen
Die Gewerkschaft ACV Puls sieht das anders. Sie wirft Aldi einen Verstoß gegen das belgische Arbeitsrecht vor. Öffnungen nach 12:00 Uhr am Sonntag seien gesetzlich verboten. Belgien schaffte zwar am 24. April 2026 die Pflicht zur wöchentlichen Schließung ab, doch die spezifischen Sonntagsregelungen blieben bestehen.
Ein weiterer Streitpunkt: die Personalbesetzung. Laut Gewerkschaft sollen Filialen sonntags nur mit einem Festangestellten und einem Studenten betrieben werden.
Proteste und Blockaden
Bereits Ende April legten Streikwellen über 50 Läden lahm. Zuletzt blockierten Angestellte in Sint-Job-in-'t-Goor den Eingang mit Einkaufswagen. Ein nächstes Treffen zwischen Aldi und den Arbeitnehmervertretern ist für den 29. Juni angesetzt.
Auch der Wettbewerber Lidl plant Berichten zufolge die Sonntagsöffnung von 150 belgischen Filialen.
Wenn die Fronten zwischen Arbeitgeber und Belegschaft verhärtet sind, kann ein strukturiertes Verfahren die Lösung bringen. Ein ehemaliger Richter am Landesarbeitsgericht erklärt in diesem Gratis-Leitfaden, wie das Einigungsstellenverfahren rechtssicher funktioniert. Gratis-Leitfaden mit Experten-Checkliste sichern
Deutschland verpasst EU-Frist
Während in Belgien die Fronten verhärtet sind, gibt es auch in Deutschland Zündstoff. Die Bundesrepublik ließ am 7. Juni 2026 die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verstreichen. Ab Montag verstößt Deutschland damit gegen EU-Recht. Ein Vertragsverletzungsverfahren droht.
Die Richtlinie soll die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern schließen. In Deutschland liegt sie bei durchschnittlich 15,6 Prozent, der EU-Schnitt bei 11,1 Prozent. Familienministerin Karin Prien betonte, eine bürokratiearme Umsetzung anzustreben. Österreich ist weiter: Arbeitsministerin Korinna Schumann legte einen Entwurf vor, der Unternehmen ab 100 Mitarbeitern zur Vorlage von Einkommensberichten verpflichtet.
Tarifkonflikte im deutschen Handel
Auch im deutschen Einzel- und Großhandel brodelt es. Am 6. Juni rief Verdi bundesweit zu Warnstreiks auf. Mehr als 10.000 Beschäftigte beteiligten sich unter anderem in Berlin, Bochum und Ingolstadt. Die Gewerkschaft fordert sieben Prozent mehr Entgelt bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Arbeitgeber boten zuletzt 3,4 bis 3,5 Prozent über zwei Jahre.
Parallel dazu fordert DGB-Chefin Yasmin Fahimi eine verpflichtende, arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente für alle Arbeitnehmer. Rund 20 Millionen Beschäftigte haben derzeit keine betriebliche Altersvorsorge. Konkrete Eckpunkte sollen Ende Juni vorgelegt werden – zeitgleich mit einem Bericht der Rentenkommission am 29. Juni. Die Mittelstandsunion lehnt zusätzliche Belastungen für Unternehmen ab.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
