Berufsschulen, Türkei

Berufsschulen in der Türkei: Nur Fachkräfte dürfen Arbeitsschutz unterweisen

Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 18:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das türkische Bildungsministerium setzt eine Gerichtsentscheidung um und überträgt Sicherheitsunterweisungen an qualifizierte Arbeitsschutzfachkräfte.

Türkei: Arbeitsschutz-Unterweisungen an Berufsschulen nur durch Fachkräfte
Leere, aufgeräumte Werkstatt einer Berufsschule mit Industriemaschinen und Werkbänken bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das türkische Bildungsministerium (MEB) hat eine grundlegende Änderung bei der Sicherheitsunterweisung von Schülern in der beruflichen Ausbildung angeordnet.

Wie das Ministerium am 16. September 2026 bekannt gab, müssen Arbeitsschutzunterweisungen an berufsbildenden Schulen ab sofort ausschließlich von qualifizierten Arbeitsschutzfachkräften durchgeführt werden. Damit entzieht die Behörde den Fachbereichs- und Abteilungsleitern die bisherige Befugnis für diese sicherheitskritischen Aufgaben.

Gerichtliche Aussetzung erzwingt Neuregelung

Hintergrund dieser Entscheidung ist ein Urteil des türkischen Staatsrats (Dan??tay). Das oberste Verwaltungsgericht des Landes hatte bereits am 8. Oktober 2025 eine Regelung aus der MEB-Rundverfügung vom 2. Februar 2024 (Nr. 2024/36) vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das entsprechende Verfahren (Aktenzeichen E:2025/3032) richtete sich gegen die Bestimmung, die es Schulleitern und Abteilungsverantwortlichen ermöglichte, Arbeitsschutzunterweisungen eigenständig vorzunehmen.

Durch den Beschluss des Staatsrats wurde die bisherige Praxis gestoppt, um eine fachlich fundierte Ausbildung im Bereich des Arbeitsschutzes sicherzustellen. Das Bildungsministerium setzt mit der aktuellen Anweisung die gerichtlichen Vorgaben um und professionalisiert die Sicherheitsstandards vor dem Antritt von betrieblichen Ausbildungsphasen und Praktika.

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Information der 81 Provinzverwaltungen

Zur Umsetzung der neuen Vorgaben hat das Ministerium am 16. September 2026 die Mitteilung Nr. 169325288 veröffentlicht. Dieses Dokument wurde an die Verwaltungen aller 81 Provinzen des Landes übermittelt, um eine landesweite Vereinheitlichung der Standards zu gewährleisten.

Die Anweisung stellt klar, dass vor dem Beginn jeglicher praktischer Tätigkeiten in Betrieben oder schulinternen Werkstätten eine Unterweisung durch zertifiziertes Fachpersonal erfolgen muss.

Die Neuregelung zielt darauf ab, die Qualität der Präventionsmaßnahmen zu erhöhen. Bisherige Verantwortliche in den Fachbereichen verfügen zwar über die pädagogische und fachliche Kompetenz in ihrem jeweiligen Handwerk, jedoch sieht das Gericht die spezifische Expertise für Arbeitssicherheit nun zwingend bei spezialisierten Fachkräften verortet.

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Fortbestand der allgemeinen Richtlinien

Trotz der personellen Umstellung in der Zuständigkeit für Sicherheitsunterweisungen bleibt der rechtliche Rahmen für die Berufsbildung in weiten Teilen stabil. Das Bildungsministerium wies in seiner Mitteilung vom 16. September 2026 explizit darauf hin, dass alle übrigen Bestimmungen der ursprünglichen Rundverfügung vom 2. Februar 2024 weiterhin ihre Gültigkeit behalten.

Die Anpassung betrifft somit spezifisch die Qualifikationsanforderungen für das Personal, das die Unterweisungen durchführt. Für die Schulen bedeutet dies eine organisatorische Umstellung, da sie nun verstärkt auf die Kooperation mit Arbeitsschutzfachkräften angewiesen sind, um die rechtmäßigen Voraussetzungen für die Praktika ihrer Schüler zu schaffen.

Die Maßnahme unterstreicht das Bestreben der Behörden, die Sicherheit von Auszubildenden in industriellen und handwerklichen Betrieben durch eine engmaschigere und fachlich spezialisierte Aufklärung zu verbessern.

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