Vergesellschaftungspläne, Gesetz

Berliner Vergesellschaftungspläne: Gesetz für bis zu 160.000 Wohnungen geplant

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 02:29 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Linke, Grüne und SPD wollen bis zu 160.000 Wohnungen übernehmen; Entschädigung und Verfassungsmäßigkeit bleiben umstritten.
Eine dichte Wohnblocksiedlung in Berlin bei Sonnenuntergang, die die großflächige Architektur städtischer Wohnkomplexe zeigt. Illustration mit AI erstellt.

Die Pläne von Linken, Grünen und SPD in Berlin zur Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände sorgen für erhebliche juristische und politische Auseinandersetzungen. Nach dem Wahlerfolg der Linken sieht das Sondierungspapier der drei Parteien vor, bis Mitte 2028 ein entsprechendes Gesetz vorzulegen.

Demnach sollen bis zu 160.000 Wohnungen in Landesbesitz übergehen. Für die Entschädigung der betroffenen Eigentümer ist eine Obergrenze von 16 Milliarden Euro vorgesehen, was durchschnittlich 100.000 Euro pro Wohnung entspricht. Die Finanzierung soll über Kredite erfolgen und später durch Mieteinnahmen refinanziert werden.

Ausgestaltung und betroffene Bestände

Nach den Plänen der Sondierungsparteien zielt das Vorhaben auf private Vermieter ab, die mehr als 10.000 Wohnungen in Berlin halten. Erfasst werden soll ausschließlich der Bestand, der diese Schwelle überschreitet; ein Sockel von 10.000 Einheiten bleibt den Unternehmen erhalten.

Zudem sollen Wohnungen ausgenommen bleiben, die seit 2021 fertiggestellt wurden. Neben dem Vergesellschaftungsvorhaben einigten sich die Verhandlungspartner darauf, bis 2031 insgesamt 100.000 neue Baugenehmigungen anzustreben.

Die Schwelle von 10.000 Wohnungen weicht vom Berliner Volksentscheid aus dem Jahr 2021 ab, bei dem eine Grenze ab 3.000 Wohnungen gefordert worden war.

Bei dem Entscheid hatten 59,1 Prozent beziehungsweise rund 1,03 Millionen Berliner für eine Vergesellschaftung gestimmt, was einem Anteil von 57,6 Prozent der Wähler bei einer Beteiligung von 73,5 Prozent entsprach. Damals wären rund 210.000 Einheiten betroffen gewesen.

Unter der neuen Regelung betrifft das Vorhaben fünf große Wohnungskonzerne. Vonovia verfügt in der Bundeshauptstadt über rund 130.000 Wohnungen, Heimstaden über rund 20.000, während Adler und Covivio jeweils rund 17.000 Wohnungen halten. Das Unternehmen DVI kommt auf etwas mehr als 10.000 Einheiten. Vonovia betrachtet das Vorhaben als verfassungswidrig.

Juristische Hürden rund um Artikel 15 Grundgesetz

Das Land Berlin stützt sich bei dem Vorhaben auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der die Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum ermöglicht. Da dieser Artikel in der bundesdeutschen Geschichte noch nie praktisch angewendet wurde, gilt die Rechtslage als weitgehend ungeklärt. Der Berliner Senat setzte zuvor eine Expertenkommission ein, die zu dem Ergebnis kam, dass eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 Grundgesetz verfassungskonform sei.

Staatsrechtler wie Matthias Herdegen bezweifeln hingegen, dass die Rechnung des Linksbündnisses aufgeht, Wohnungsbestände zu verstaatlichen und Eigentümer mit den avisierten Summen abzufinden. Entsprechend werden langwierige Rechtsstreitigkeiten erwartet.

Historisch veräußerte der Berliner Senat im Jahr 2004 rund 66.000 landeseigene Wohnungen für 405 Millionen Euro zuzüglich der Übernahme von 1,7 Milliarden Euro Schulden an Cerberus, was damals rechnerisch unter 32.000 Euro pro Wohnung entsprach.

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Gegenwind auf Bundesebene und offener Brief

Parallel zu den Berliner Vorhaben wächst der Druck aus der Bundes- und Landespolitik. Die Bundesregierung hatte Anfang Juli angekündigt, den Bundesländern die Möglichkeit zur Vergesellschaftung privater Bestände entziehen zu wollen. Ein entsprechender Gesetzentwurf unter Federführung des Bundesinnenministeriums liegt bislang jedoch nicht vor.

Unionsfraktionschef Friedrich Merz kündigte ebenfalls ein Bundesgesetz gegen Vergesellschaftungen an, das bislang jedoch noch nicht realisiert wurde. CSU-Chef Markus Söder drängt auf die zügige Umsetzung eines solchen Bundesgesetzes gegen Enteignungen und sieht die Zuständigkeit bei Bundesbauministerin Verena Hubertz, die eine solche Regelung bislang ablehnt.

Aus Bayern äußerte auch Klaus Holetschek scharfe Kritik. Enteignungen würden den Wohnraum verknappen, während der Freistaat auf schnellere Genehmigungen, den Abbau von Standards und Neubau setze, wofür im aktuellen Doppelhaushalt 3,6 Milliarden Euro bereitgestellt wurden. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft bezeichnete das Instrument der Vergesellschaftung zudem als offenkundig wirkungslos für eine Entlastung des Mietmarktes.

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Gegen die Bestrebungen der Bundespolitik formiert sich juristischer und gesellschaftlicher Widerstand. Über 200 Unterzeichner, darunter Hans-Jürgen Urban von der IG Metall, Verdi-Chef Frank Wernecke sowie die Wirtschaftswissenschaftlerin Isabella Weber, wandten sich in einem offenen Brief gegen ein mögliches Bundes-Investitionsschutzgesetz. Sie argumentieren, ein solches Sperrgesetz sei verfassungswidrig, bedürfe einer Zweidrittelmehrheit und missachte den Berliner Wählerwillen.

Demgegenüber verweisen Befürworter auf den angespannten Berliner Wohnungsmarkt, auf dem rund 85 Prozent der Einwohner zur Miete wohnen und die Angebotsmieten laut einer Auswertung des DIW zwischen 2009 und 2023 im Schnitt um 112 Prozent gestiegen sind.

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