Berichtspflichten, Bundesregierung

Berichtspflichten: Bundesregierung plant 30 Prozent weniger für Unternehmen

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 11:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung meldet mehr als zehn Milliarden Euro weniger Erfüllungsaufwand; weitere Entlastungen für Unternehmen sind geplant.

Wildberger legt Pläne für weniger Bürokratie und Berichtspflichten vor
Moderne architektonische Fassade eines Berliner Regierungsgebäudes bei klarem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Im Bundeskabinett in Berlin hat Digitalminister Karsten Wildberger einen Zwischenbericht zur Staatsmodernisierung vorgelegt. Kern der Regierungspläne ist eine spürbare Entlastung der Wirtschaft: Die Berichtspflichten für Unternehmen sollen um 30 Prozent verringert werden.

Für das geplante Berichtsentlastungsgesetz sind erste Eckpunkte für Dezember vorgesehen, während das Gesetzgebungsverfahren nach Angaben des Digitalministers voraissentlich bis mindestens Sommer 2027 andauern wird. Wildberger machte deutlich, dass weitere Maßnahmen folgen müssten und das Tempo erhöht werden solle.

Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und aktueller Stand

Laut Koalitionsvertrag strebt die Bundesregierung an, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger und die Verwaltung bis zum Ende der Legislaturperiode um mindestens 10 Milliarden Euro zu senken. Die Bürokratiekosten der Wirtschaft sollen um 25 Prozent reduziert werden, was rund 16 Milliarden Euro entspricht.

Beim Erfüllungsaufwand meldet die Bundesregierung bereits Einsparungen von mehr als 10 Milliarden Euro und sieht dieses Legislaturziel damit als erreicht an. Von dieser Summe entfallen nach Angaben des Nationalen Normenkontrollrats rund 7,7 Milliarden Euro auf das Gebäudemodernisierungsgesetz durch vermiedene Kosten für Wärmepumpen.

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Bei den reinen Bürokratiekosten stehen bislang Einsparungen von rund 232 Millionen Euro zu Buche. Laut Zwischenbericht zur Staatsmodernisierung seien seit Amtsantritt insgesamt rund 13,5 Milliarden Euro Bürokratiekosten verschwunden, wobei zwei Ministerien den Großteil dieser Entlastung verantworten.

Demgegenüber steht eine Erfassung des Nationalen Normenkontrollrats, nach der die Bürokratiekosten bis Juli seit Legislaturbeginn um 1,2 Milliarden Euro gestiegen sind, was vor allem auf EU-Recht zurückgeführt wird.

Entlastung bei betrieblichen Beauftragten

Parallel zu den Berichtspflichten greift die Bundesregierung in regulatorische Vorgaben für Betriebe ein. So werden die Vorgaben zu Sicherheitsbeauftragten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz gelockert: In Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt die pauschale Pflicht künftig vollständig, nachdem sie zuvor ab 21 Beschäftigten gegriffen hatte.

In Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten ist nur noch ein Sicherheitsbeauftragter vorgeschrieben, während es zuvor mindestens zwei sein mussten. Nach Regierungsangaben führt dies dazu, dass rund 123.000 Beauftragte weniger benötigt werden, was einer jährlichen Entlastung von 135 Millionen Euro entspricht.

Zudem sollen sämtliche Beauftragten-Regelungen über entsprechende Ressortaufträge auf den Prüfstand gestellt werden. Davon betroffen sind unter anderem Regelungen zu Abfall-, Gewässerschutz-, Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten, Brandschutzbeauftragten, Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Leiterbeauftragten. Zudem strebt die Koalition eine Reduzierung der Datenschutzbeauftragten an.

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Föderales Programm und Digitalisierungsmaßnahmen

Die Maßnahmen fügen sich in eine Modernisierungsagenda ein, die das Kabinett Anfang Oktober 2025 mit 23 Hebelprojekten auf den Weg gebracht hatte. Davon sind fünf abgeschlossen, darunter der sogenannte Bau-Turbo und der digitale Fahrzeugschein. Von weiteren 80 Maßnahmen befinden sich 62 in der Umsetzung, sieben sind abgeschlossen und elf in Vorbereitung. Ergänzt wird dies durch ein föderales Programm mit mehr als 200 Punkten.

Zu den Vorhaben zählen die bundesweite elektronische Wohnsitzanmeldung, die Nutzung von E-Mails anstelle von Formularen, Online-Zahlungsklagen sowie digitale Abläufe bei der Gewerbeanmeldung und steuerlichen Erfassung.

Reagiert eine Behörde künftig nicht fristgerecht, soll der jeweilige Antrag als genehmigt gelten. Die Mittelstandsbeauftragte Gitta Connemann verwies darauf, dass jedes Unternehmen im Durchschnitt 200 Behördenkontakte pro Jahr bewältigen müsse, und bewertete das Vorhaben als Meilenstein.

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