Bereitschaftsdienste: Bundesarbeitsgericht zwingt zur Entgeltfortzahlung
06.06.2026 - 09:50:18 | boerse-global.de
Neue Gerichtsurteile, steigende Fördermittel und vereinfachte Prozesse bei Trauungen prägen die Arbeit in Gemeinden und Diözesen.
Klare Regeln für Bereitschaftsdienste
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil (6 AZR 210/22) für Klarheit gesorgt. Arbeitgeber müssen Entgeltfortzahlung leisten, wenn ein geplanter Bereitschaftsdienst krankheitsbedingt ausfällt.
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Die Richter stellten klar: Die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas sind keine Tarifverträge im rechtlichen Sinne. Deshalb dürfen sie nicht zulasten der Arbeitnehmer vom Entgeltfortzahlungsgesetz abweichen. Für die Personalverwaltung bedeutet das eine verbindliche Vorgabe bei Lohnabrechnung und Dienstplanung.
Spontan-Hochzeiten: Weniger Bürokratie, gleiche Prüfung
Bei kirchlichen Trauungen zeichnet sich eine Trendwende ab. Die Aktion für Spontan-Hochzeiten am 27. Juni 2026 im Saarland zeigt, wie es gehen soll: Der formale Prüfungsaufwand bleibt bestehen, wird aber zeitlich gestrafft.
Paare müssen weiterhin eine standesamtliche Trauurkunde, den Nachweis der Kirchenmitgliedschaft und gültige Ausweise vorlegen. Die Besonderheit: Für Aktionstage ist eine vorherige Anmeldung empfohlen, aber nicht zwingend. Manche Kirchenkreise ermöglichen die Dokumentenprüfung direkt vor Ort. Das erfordert eine enge Abstimmung zwischen Gemeindebüros und Geistlichen.
Rekordsummen für die Diaspora-Arbeit
Das Bonifatiuswerk verzeichnet ein deutliches Plus bei den Fördermitteln. Die Jahresbilanz 2025 weist 11,7 Millionen Euro aus – ein Anstieg von 13,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt flossen die Mittel in 989 Projekte.
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Einen Rekord gab es auch bei den Bewerbungen für den Bonifatiuspreis: 227 Anträge gingen ein. Der Verwaltungsaufwand bei der Antragsprüfung wächst damit spürbar.
7.000 Stunden Ehrenamt für ein Gemeindezentrum
Anfang Juni 2026 wurde in Elterlein ein neues Gemeindezentrum eingeweiht. Die Bauzeit betrug knapp fünf Jahre, das Investitionsvolumen rund eine Million Euro. Kernstück: ein denkmalgeschütztes Pfarrhaus aus dem Jahr 1703.
Die Verwaltungsarbeit hinter dem Projekt war enorm. Neben der Finanzierung mussten über 7.000 ehrenamtlich geleistete Arbeitsstunden erfasst und koordiniert werden.
Ökumene auf dem Vormarsch
Die Zusammenarbeit zwischen den Konfessionen wird intensiver. Bei einem Spitzengespräch zwischen der Evangelischen Kirche (EKD) und der Orthodoxen Bischofskonferenz (OBKD) in Hamburg beschlossen die Teilnehmer die Einrichtung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe.
Ihr Auftrag: Eine Handreichung mit dem Titel „Christlich bilden, ökumenisch lernen“ erstellen. Solche Leitfäden schaffen einheitliche Standards für die Bildungsarbeit und den Umgang mit liturgischen Mitteln wie Ikonen oder Gesangbüchern. Ein Folgetreffen soll sich zudem mit rechtlichen und administrativen Fragen zu Ehe und Familie befassen.
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