Befristungen, Merz

Befristungen: Merz plant Verlängerung auf vier Jahre

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 09:03 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung plant Entlastungen für untere und mittlere Einkommen sowie eine Reform der Befristungsregeln.

Merz kündigt Bürokratieabbau und Steuerentlastungen an
Eine Gruppe neuer Mitarbeiter unterschreibt Arbeitsverträge in einem modernen Büro, symbolisch für Neueinstellungen und Lohnpflichten. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Bundeskanzler Merz (CDU) kündigte in seiner Regierungserklärung vom 9. Juli 2026 eine Umkehr der Beweislast bei Berichtspflichten an. Zudem soll die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen von zwei auf vier Jahre verlängert werden.

Gerichte schaffen Klarheit bei Befristungen

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen sorgte mit zwei Urteilen für Aufsehen. Am 5. Mai 2026 erklärten die Richter eine sachgrundlose Befristung für unwirksam – obwohl die Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber 17 Jahre zurücklag. Eine Pause von 17 Jahren rechtfertige demnach keine Ausnahme, so das Gericht. Auch die Befristung zur Erprobung von zwei Jahren sei angesichts der gesetzlichen Probezeit von sechs Monaten unwirksam.

Anders entschieden die Richter am 11. Februar 2026: Eine Kettenbefristung an einer Hochschule war rechtmäßig. Eine Unterbrechung von mehr als sechs Monaten setze die Zählung zurück. Fünf Jahre und drei Verträge ab 2020 stellten hierbei keinen Missbrauch dar. Ein Drittmittelprojekt galt als wirksamer Sachgrund.

Steuerentlastung ab 2027

Die Regierung plant eine Steuerentlastung für untere und mittlere Einkommen ab dem 1. Januar 2027. Das jährliche Volumen liegt bei zehn Milliarden Euro. Haushalte sollen mit bis zu 600 Euro pro Jahr entlastet werden. Die Kommunen profitieren ebenfalls – nachdem sie 2025 ein Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro verzeichneten. Die Tarifrunde für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist für Anfang 2027 angesetzt.

Minijobber dürfen weiter wählen

Gute Nachrichten für Minijobber: Sie können sich weiterhin von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Entgegen früheren Überlegungen einer Rentenkommission hat die Bundesregierung diese Regelung beibehalten. Die Entscheidung wurde am 11. Juli 2026 bekannt.

EU harmonisiert Sozialversicherung

Das EU-Parlament verabschiedete am 7. Juli 2026 eine aktualisierte Verordnung zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme. Die neuen Regeln klären die Zuständigkeit bei Arbeitslosengeld und Entsendungen innerhalb der EU. Grenzgänger, die 22 Wochen im anderen Land gearbeitet haben, erhalten Leistungen vom Beschäftigungsland. Entsendungen bis 24 Monate erfordern eine Versicherung im Heimatland – mit einer Mindestversicherungszeit von drei Monaten zuvor. Ein obligatorisches Vorabmeldesystem für Tätigkeiten in anderen EU-Ländern wird eingeführt, mit Ausnahmen für Dienstreisen bis zu drei Tagen und den Bausektor.

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Arbeitszeiterfassung bleibt Thema

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung beschäftigt Arbeitgeber weiterhin. Basierend auf Urteilen des Europäischen Gerichtshofs von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts von 2022 liegt ein Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes vor. Dieser sieht eine minutengenaue elektronische Erfassung vor – grundsätzlich für alle Arbeitgeber. Ausnahmen für leitende Angestellte oder Beschäftigte mit selbstbestimmter Arbeitszeit sind möglich.

Höhere Strafen für fehlende Inklusion

Seit dem 1. Januar 2025 gelten erhöhte Ausgleichsabgaben für Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht nachkommen. Die neuen, deutlich gestiegenen Sätze wurden erstmals zum 31. März 2026 fällig. Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen.

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Werkstätten fordern Mindestlohn

Ein Fall vor dem Arbeitsgericht Münster könnte weitreichende Folgen haben. Rund 300.000 Menschen in Deutschland arbeiten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) – und erhalten oft nur etwa 200 Euro monatlich. Eine Klage fordert nun den Mindestlohn. Eine Entscheidung wird für September 2026 erwartet.

EU-Lohntransparenz: Österreich säumig

Die EU-Lohntransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 umgesetzt werden müssen. Österreich verpasste die Frist. Dennoch sind Teile der Richtlinie bereits anwendbar, wie die Arbeiterkammer (AK) und die Gleichbehandlungsanwaltschaft mitteilten. Bewerber haben demnach das Recht, vor einem Vorstellungsgespräch Auskunft über das Gehalt zu erhalten. Fragen nach früherem Einkommen sind unzulässig. Beschäftigte können Auskunft über das durchschnittliche Einkommen nach Geschlecht verlangen.

Berichtspflichten gelten für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten jährlich, für solche mit 100 bis 250 Beschäftigten alle drei Jahre. Die Slowakei, Italien und Litauen haben die Richtlinie fristgerecht umgesetzt. Die Industriellenvereinigung kritisiert die Regelung und bezeichnet sie als „Bürokratiemonster".

Kollektivvertrag bringt moderate Steigerungen

Am 28. Mai 2026 wurde ein Kollektivvertrag für das Jahr 2026 abgeschlossen – rückwirkend ab dem 1. Mai 2026. Die Ist-Löhne und -Gehälter stiegen um 1,85 Prozent plus 22 Euro. Die Mindestlöhne erhöhten sich um 3,0 Prozent. Das entspricht einem durchschnittlichen Anstieg von 2,32 Prozent.

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