Befristungen, Bundesregierung

Befristungen bis 48 Monate: Bundesregierung lockert Arbeitsmarktregeln

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 04:50 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Mecklenburg-Vorpommern reformiert sein Personalvertretungsgesetz. Personalräte müssen sich auf neue Schulungen und bundesweite Arbeitsmarktänderungen einstellen.

Personalvertretungsgesetz in MV: Neue Schulungs- und Reformpflichten
Befristungen - Ein stilisierter, moderner Hammer ruht auf einem Stapel von Gesetzesbüchern, im Hintergrund verschwommene Dokumente und die Flagge Mecklenburg-Vorpommerns. 09.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

-V.). Für Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen ergeben sich neue Anforderungen.

Schulungen für Personalräte

Die Qualifizierung der Gremienmitglieder steht im Fokus. Bildungsträger wie das ver.di-Forum Nord haben bereits Seminare aufgelegt. Geplant sind Online-Formate im September und Präsenzveranstaltungen Mitte November in Stralsund.

Die rechtliche Grundlage bleibt § 39 Abs. 1 PersVG M.-V. Er regelt die Freistellung für erforderliche Bildungsveranstaltungen. Die Seminargebühren liegen bei 625 Euro. Bei Präsenzveranstaltungen kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung hinzu.

Bundesweite Reformen parallel

Die Landesänderungen fallen mit einem bundesweiten „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ zusammen. Die Bundesregierung beschloss es im Juli 2026. Kernpunkte: Die AU-Pflicht soll ab dem ersten Krankheitstag gelten. Die telefonische Krankschreibung soll entfallen.

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Die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen soll künftig bis zu 48 Monate möglich sein. Innerhalb dieser Zeit sind bis zu sechs Verlängerungen erlaubt. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet. Das Schriftformerfordernis bei Befristungen soll Anfang 2027 entfallen.

Die Gewerkschaften kündigten Widerstand an. Ein ver.di-Sprecher kritisierte: Längere Befristungen erhöhten die Unsicherheit für Beschäftigte und erschwerten die gewerkschaftliche Organisierung.

Inklusion bleibt Thema

Sozialministerin Stefanie Drese appellierte Anfang Juli an Arbeitgeber, mehr Menschen mit Behinderungen einzustellen. Ende 2025 waren in MV rund 408.000 Menschen mit Behinderung registriert, 237.500 davon schwerbehindert.

Trotz staatlicher Unterstützung zahlt etwa die Hälfte der betroffenen Unternehmen eine Ausgleichsabgabe statt die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen. Das Inklusionsamt förderte im Vorjahr behindertengerechte Arbeitsplätze mit 13,7 Millionen Euro Zuschüssen.

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Weitere Änderungen ab 2027

Steuerliche und soziale Neuerungen treten teilweise zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die Steuerfreigrenze für Sonn- und Feiertagszuschläge steigt auf bis zu 75 Euro pro Stunde. Kleine und mittlere Organisationen erhalten Erleichterungen bei der DSGVO.

Gleichzeitig wird über familienpolitische Leistungen debattiert. Vorschläge zur Kürzung der Elterngeldbezugsdauer liegen vor. Die Landesregierung von MV kündigte Widerstand über den Bundesrat an.

Für Personalräte bedeutet das: Sie müssen sich kontinuierlich über die wandelnde Rechtslage informieren, um die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten zu können.

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