Bearbeitungsgebühr, Regeln

Bearbeitungsgebühr ab November: Neue Regeln für Billigpakete aus Asien

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Für günstige Sendungen aus Drittstaaten kommt spätestens im November 2026 eine EU-Gebühr; Plattformen tragen Kosten und neue Pflichten.

EU-Parlament beschließt Gebühr für Billigpakete ab November 2026
Ein weitläufiges, automatisiertes Logistikzentrum mit leeren Förderbändern und Sortieranlagen in einer industriellen Halle. Illustration mit AI erstellt.

Mit einem Beschluss des EU-Parlaments wird für Pakete mit Billig-Online-Ware aus Nicht-EU-Ländern mit einem Wert von bis zu 150 Euro eine Bearbeitungsgebühr eingeführt. Die Erhebung soll spätestens ab dem 1. November 2026 greifen. Die Neuregelung zielt darauf ab, die massiven Paketströme aus Drittstaaten zollrechtlich besser zu erfassen und die Einfuhrkontrollen an den europäischen Außengrenzen grundlegend neu aufzustellen.

Plattformen in der Haftung und finanzielle Sanktionen

Die genaue Höhe der Bearbeitungsgebühr steht derzeit noch nicht fest; sie soll von der EU-Kommission festgelegt und in einem Turnus von zwei Jahren angepasst werden. Aus Branchenberichten geht hervor, dass die verpflichtende Abgabe mindestens 2 Euro pro Billigimport betragen wird. Laut den EU-Staaten sollen die anfallenden Kosten von den Online-Handelsplattformen und Importeuren getragen werden, nicht von den Endverbrauchern.

Betroffen von diesen Vorgaben sind Marktplätze wie Shein, Temu, AliExpress und Amazon. Drittstaatenplattformen gelten zollrechtlich künftig als Importeure und haften ab dem 1. November 2026 direkt für die korrekte Deklaration sowie die Einhaltung der europäischen Produktsicherheit. Bei Verstößen drohen spürbare Sanktionen: Vorgesehen sind Geldstrafen in Höhe von 1 bis 6 Prozent des Importwerts der vorangegangenen zwölf Monate.

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Hohes Paketaufkommen und bisherige Erfahrungen

Die Notwendigkeit schärferer Kontrollen verdeutlichen die Sendungsdaten: Im Jahr 2025 wickelten die europäischen Zollbehörden knapp 6 Milliarden Onlinehändler-Pakete ab, was einem Schnitt von über 16 Millionen Sendungen pro Tag entspricht.

Rund 90 Prozent dieser Lieferungen stammten aus China. Seit 2022 verdoppelte sich das Volumen der EU-Kleinsendungen jährlich. Gleichzeitig lag die Kontrollquote bei derartigen Niedrigwert-Importen lediglich bei 0,0082 Prozent.

Als Zwischenschritt gilt seit Juli 2026 eine Übergangs-Pauschale von 3 Euro je Warengruppe für Kleinsendungen unter 150 Euro Warenwert, die mittelfristig durch die nun beschlossene Bearbeitungsgebühr abgelöst werden soll.

Erste Auswertungen belegen deutliche Bremsspuren bei den Bestellungen: Nach Angaben des französischen Wirtschaftsministeriums ging das Aufkommen an Kleinsendungen in Frankreich in den ersten Wochen nach Einführung des Pauschalzolls um bis zu 40 Prozent zurück.

Laut der Österreichischen Post sank das Paketvolumen aus Fernost um 26 Prozent. In Belgien reduzierten sich die Kleinsendungen um 53 Prozent, während die Einnahmen dort bis Mitte August 223,7 Millionen Euro erreichten.

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Die langfristige Zollreform bis 2034

Die Bearbeitungsgebühr ist Teil einer umfassenderen Reform der europäischen Zollunion. Bereits im kommenden Jahr soll eine neue EU-Zollbehörde in Lille ihre Arbeit aufnehmen. Ab dem Jahr 2028 plant die Union die Einführung einer digitalen Plattform, über die sämtliche Importe bereits ab einem Warenwert von 1 Euro zollpflichtig werden.

Für gewerbliche Onlinehändler greift diese Plattformpflicht ab Juli 2028, während andere Händler ab März 2034 verpflichtet werden. Ergänzt wird die Infrastruktur durch einen zentralen Zolldaten-Hub, dessen Nutzung ab 2031 zunächst freiwillig möglich ist und ab 2034 verpflichtend vorgeschrieben wird.

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