Baugesetzbuch-Reform, Kommunen

Baugesetzbuch-Reform: Kommunen sollen Extremisten-Käufe blocken

11.05.2026 - 11:54:39 | boerse-global.de

Kommunen sollen per Vorkaufsrecht Immobilienkäufe durch Verfassungsfeinde verhindern können. Der Gesetzesentwurf stößt auf massive verfassungsrechtliche Bedenken.

Baugesetzbuch-Reform: Kommunen sollen Extremisten-Käufe blocken - Foto: über boerse-global.de
Baugesetzbuch-Reform: Kommunen sollen Extremisten-Käufe blocken - Foto: über boerse-global.de

Das sieht die geplante Reform des Baugesetzbuches (BauGB) vor.

Das Bundesbauministerium hat den Referentenentwurf für ein sogenanntes „BauGB-Upgrade“ vorgelegt. Kernstück ist ein neues Vorkaufsrecht für Kommunen. Es greift, wenn ein Käufer extremistischer Bestrebungen verdächtigt wird.

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Bauministerin Verena Hubertz will damit verhindern, dass ganze Stadtviertel oder Dörfer von Extremisten unterwandert werden. Die Sicherheitsbehörden sollen künftig Daten an die Kommunen übermitteln dürfen. Eine entsprechende Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes ist ebenfalls geplant.

Massive Kritik an „Gesinnungs-TÜV“

Der Widerstand gegen die Pläne ist groß. Haus & Grund Deutschland forderte die Ministerin Ende April auf, die Regelungen zu streichen. Verbandspräsident Kai Warnecke warnte, die Bekämpfung von Extremismus sei eine Sicherheitsaufgabe – und gehöre nicht ins Baurecht.

Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) spricht von einem „Systembruch“. Das Baurecht knüpfe bisher an objektive Kriterien wie die Beschaffenheit eines Grundstücks, nicht an die Gesinnung des Käufers.

Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht einen möglichen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Ein bloßer Verdacht dürfe nicht ausreichen, um Bürger vom Immobilienkauf auszuschließen.

Der Fall „Eiserner Löwe“ als treibende Kraft

Die Initiative hat einen konkreten Hintergrund. Im thüringischen Brattendorf erwarb ein bekannter Rechtsextremist den Gasthof „Eiserner Löwe“. Der Ort entwickelte sich zu einem Treffpunkt der Neonazi-Szene. 2025 fanden dort zahlreiche Rechtsrock-Konzerte statt.

Solche „Raumnahmestrategien“ will die Regierung künftig verhindern. Die Kommunen sollen bereits beim Immobilienkauf eingreifen können – bevor sich verfassungsfeindliche Strukturen festsetzen.

Verfassungsrechtliche Klippen

Erstmals würde der Verfassungsschutz zu einem direkten Akteur im Baurecht. Die Opposition, insbesondere die AfD-Fraktion, kündigte bereits rechtliche Schritte an. Der baupolitische Sprecher Marc Bernhard spricht von einem verfassungswidrigen Vorhaben.

Die Linke fordert dagegen eine noch schärfere Regelung: Das Vorkaufsrecht soll auch für Gewerbeimmobilien und Share Deals gelten.

Die Bundesregierung verweist auf strenge, gerichtlich überprüfbare Voraussetzungen. Eine Ausübung des Vorkaufsrechts müsse auf belastbaren Fakten basieren und verhältnismäßig sein.

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Das weitere Verfahren

Die Verbändeanhörung endete am 29. April 2026. Der Entwurf befindet sich nun in der Ressortabstimmung. Ein Kabinettsbeschluss noch vor der Sommerpause ist das Ziel.

Parallel dazu sieht das „BauGB-Upgrade“ weitere Maßnahmen vor: die Beschleunigung des Wohnungsbaus durch ein „überragendes öffentliches Interesse“ und die Digitalisierung der Planungsverfahren.

Ob die umstrittenen Passagen zum Vorkaufsrecht Bestand haben, gilt als offen. Experten rechnen im Falle einer Verabschiedung mit Verfassungsbeschwerden.

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