Barzahlung: Neue Identifizierungspflicht ab 3.000 Euro ab Juli 2027
Veröffentlicht: 10.07.2026 um 07:13 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Juli 2026 den Weg für den digitalen Euro freigemacht. Gleichzeitig kommen ab 2027 schärfere Regeln für Barzahlungen.
Neue Identifizierungspflicht ab 3.000 Euro
Ab dem 10. Juli 2027 müssen Händler bei Barzahlungen ab 3.000 Euro die Identität ihrer Kunden prüfen. Die Verordnung EU 2024/1624 verpflichtet sie zur Ausweiskontrolle und Datenerfassung. Die Aufbewahrungsfrist beträgt fünf Jahre.
Die Maßnahme ist Teil einer größeren Strategie gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die neue EU-Geldwäschebehörde AMLA hat zudem eine Konsultation gestartet. Bis zum 20. September 2026 sollen einheitliche Meldeformate für Verdachtsfälle entwickelt werden.
Digitaler Euro: Verhandlungen starten
Mit 416 zu 169 Stimmen hat das Parlament seine Position zum digitalen Euro festgelegt. Nun beginnen die Trilog-Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten.
Die EZB peilt eine Einführung Anfang 2029 an. Ein formaler Beschluss soll bis Ende 2026 fallen. EZB-Präsidentin Christine Lagarde betont: Die digitale Währung werde Bargeld ergänzen, nicht ersetzen.
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Der digitale Euro soll in zwei Varianten kommen: als Online-Konto und als Offline-Token. Die Offline-Version ermöglicht Zahlungen von Gerät zu Gerät – ähnlich einer Bargeldübergabe.
Doch es gibt offene Fragen. Wissenschaftler der TU Dresden warnen vor Sicherheitslücken bei der Offline-Variante, etwa dem Risiko von Mehrfachausgaben. Die bisherigen Kosten für externe Dienstleister beziffert die EZB auf rund 1,3 Milliarden Euro.
Krypto-Meldepflichten bereits in Kraft
Seit Anfang 2026 müssen Krypto-Dienstleister Nutzerdaten an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Grundlage ist die Richtlinie DAC8.
Anleger müssen Name, Steuer-ID und Transaktionsvolumen angeben. Für 2026 läuft die Frist bis zum 31. Juli 2027. Bei Falschangaben drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Steuerlich relevant: Gewinne aus Krypto-Geschäften bleiben pflichtig, wenn sie 1.000 Euro pro Jahr übersteigen oder die Haltefrist von einem Jahr unterschritten wird. Einkünfte aus Staking sind ab 256 Euro pro Jahr steuerbar.
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Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel
Trotz aller Digitalisierung stärkt die EU den Bargeldstatus. Ein Verordnungsentwurf verbietet die pauschale Verweigerung von Barzahlungen – etwa durch „No Cash“-Schilder. Ausnahmen soll es nur aus sachlich begründeten Gründen geben.
Die Mitgliedstaaten müssen einen flächendeckenden Bargeldzugang garantieren und Notfallpläne erstellen. Verstöße können mit Verwaltungsstrafen geahndet werden.
Die EZB will bis Jahresende eine neue Banknotenstrategie vorstellen. Ziel: langfristige Verfügbarkeit und Sicherheit von physischem Geld.
Die Privatwirtschaft zeigt bereits, wie hybride Systeme aussehen können. Die DHL führt ab Ende Juli 2026 bundesweit kontaktlose Zahlungen für Zoll- und Nachnahmegebühren ein – Barzahlung bleibt aber weiter möglich.
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