Barrierefreies, Wohnen

Barrierefreies Wohnen: Beauftragten fordern Gesetze für 3,2 Millionen Wohnungen

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 12:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bund und Länder sollen barrierefreies Bauen verbindlicher regeln, während weniger als zwei Prozent von rund 37 Millionen Wohnungen zugänglich sind.

Barrierefreier Wohnraum: Beauftragte verlangen verbindliche Bauvorgaben
Eine moderne, helle Gebäudeeingangssituation mit einer barrierefreien, flachen Rampe bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern haben auf der Bauministerkonferenz am 10. und 11. September 2026 grundlegende gesetzliche Reformen für den Wohnungsbau angemahnt. Um dem dramatischen Mangel an zugänglichem Wohnraum zu begegnen, fordern die Beauftragten klare rechtliche Verpflichtungen für Bund und Länder.

Im Mittelpunkt stehen dabei eine Nachschärfung des Bauordnungsrechts, der gezielte Ausbau rollstuhlgerechter Wohnungen und eine systematische Bestandsaufnahme der bundesweiten Gebäudeinfrastruktur.

Barrierefreiheit als gesetzliches Schutzziel

Zentrales Anliegen der Beauftragten ist es, Barrierefreiheit als eigenständiges Schutzziel in der Musterbauordnung festzuschreiben. Die Musterbauordnung fungiert als bundesweiter Orientierungsrahmen, auf dessen Grundlage die einzelnen Bundesländer ihre jeweiligen Landesbauordnungen gestalten.

Bislang fehlen nach Ansicht der Behindertenbeauftragten verbindliche Vorgaben, die ein barrierefreies Bauen im Neubau und bei umfassenden Modernisierungen flächendeckend garantieren.

Darüber hinaus sprachen sich die Vertreter von Bund und Ländern dafür aus, den Bau rollstuhlgerechter Wohnungen gezielt nach dem sogenannten R-Standard der DIN 18040-2 voranzutreiben. Dieser Standard legt spezifische bauliche Voraussetzungen für Bewegungsflächen, Türbreiten und sanitäre Anlagen fest, die für Menschen im Rollstuhl unverzichtbar sind.

Um zugleich Transparenz über den tatsächlichen Bestand an zugänglichen Wohnungen zu schaffen, soll Barrierefreiheit künftig verbindlich in einem Gebäuderegister dokumentiert werden. Bislang fehlt es in vielen Regionen an verlässlichen Daten darüber, wie viele Wohnungen den Anforderungen an barrierefreies Wohnen tatsächlich entsprechen.

Wachsende Versorgungslücke im Wohnungsbestand

Die Dringlichkeit der Forderungen wird durch die aktuelle Bestandsstatistik unterstrichen. Wie die Behindertenbeauftragten darlegten, sind derzeit weniger als zwei Prozent der rund 37 Millionen Wohnungen in Deutschland barrierefrei. Menschen mit Behinderungen sowie ältere Personen stehen dadurch vor massiven Hürden bei der Wohnungssuche.

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Die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern fordern auf der Bauministerkonferenz verbindliche Vorgaben für barrierefreies Bauen — von der Verankerung als Schutzziel in der Musterbauordnung bis zum R-Standard der DIN 18040-2. Wer heute plant, sollte die konkreten Anforderungen kennen. Der kostenlose Leitfaden zeigt in drei Schritten, wie Sie Bewegungsflächen, Türbreiten und Sanitärräume normgerecht umsetzen. Kostenlosen Praxis-Leitfaden anfordern

Wissenschaftliche Erhebungen verdeutlichen das Ausmaß des Fehlbedarfs: Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bezifferte die Lücke im Jahr 2023 auf mindestens 2,1 Millionen barrierefreie Einheiten.

Aufgrund des demografischen Wandels und der alternden Bevölkerung dürfte sich das Defizit in den kommenden Jahren drastisch verschärfen. Nach Berechnungen des IW wird die Unterdeckung bis zum Jahr 2040 auf mindestens 3,2 Millionen Wohnungen anwachsen, sofern keine wirksamen gegensteuernden Maßnahmen ergriffen werden.

Relevanz für Teilhabe und Mobilität

Ein barrierefreies Wohnumfeld gilt als elementare Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Ohne stufenlose Zugänge, breite Türen und rollstuhlgerechte Sanitärräume sind Betroffene im Alltag häufig auf fremde Hilfe angewiesen oder drohen den Anschluss an das gesellschaftliche Leben zu verlieren.

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Weniger als zwei Prozent der rund 37 Millionen Wohnungen in Deutschland sind barrierefrei — und bis 2040 könnte die Lücke auf mindestens 3,2 Millionen Einheiten wachsen. Für Bauunternehmen und Planer heißt das: Wer den Bestand nicht dokumentieren kann, verliert den Anschluss an Förder- und Nachweispflichten. Der Leitfaden zeigt, wie Sie Barrierefreiheit im Gebäuderegister nachvollziehbar erfassen. Praxisplan Gebäuderegister jetzt sichern

Auch die Mobilität von Fachkräften und Beschäftigten mit körperlichen Einschränkungen wird durch das knappe Wohnungsangebot stark limitiert, da ein beruflicher Wohnortwechsel oft an fehlenden passenden Quartieren scheitert.

Mit dem Vorstoß auf der Fachkonferenz der Bauminister soll der Druck auf die Gesetzgeber in den Ländern erhöht werden. Nach Ansicht der Behindertenbeauftragten kann die wachsende Versorgungslücke nur geschlossen werden, wenn barrierefreies Planen und Bauen nicht länger als optionale Zusatzausstattung, sondern als unverzichtbarer Standard für die soziale und bauliche Infrastruktur behandelt wird.

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