BAG II in Hessen: 168 Vorschriften aus 70 Gesetzen sollen wegfallen
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 23:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die hessische Landesregierung hat das zweite Bürokratieabbaugesetz (BAG II) in den Landtag eingebracht. Mit dem Gesetzespaket sollen insgesamt 168 Vorschriften in 70 verschiedenen Gesetzen gestrichen oder maßgeblich vereinfacht werden. Ziel der Initiative sei es, administrative Hürden abzubauen und die Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung effizienter zu gestalten.
Erleichterungen für Verwaltung und Wirtschaft
Im Zentrum des BAG II stehen strukturelle Änderungen im Verwaltungsverfahren. So sollen Verweise auf den sogenannten Stand der Technik gestrichen werden, um flexiblere Lösungen zu ermöglichen. Erörterungstermine sollen künftig im Regelfall entfallen, und verschiedene Berichtspflichten werden abgeschafft.
Ein wesentlicher Aspekt ist die Stärkung des Ermessensspielraums von Verwaltungsmitarbeitern: Bei einer ordnungsgemäßen Ausübung dieses Ermessens sollen keine Disziplinarmaßnahmen drohen, was die Entscheidungsfreude in den Behörden fördern soll.
Für die Wirtschaft und Fachkräfte sieht das Gesetz signifikante Erleichterungen vor. Bei der Prüfung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse wird eine Genehmigungsfiktion eingeführt. Demnach gilt eine Anerkennung drei Monate nach Vorlage der vollständigen Unterlagen als erteilt, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine Ablehnung verschickt wurde.
Zudem werden die Grenzen für Direktvergaben angehoben: Dienstleistungsverträge bis zu einem Wert von 100.000 Euro und Bauleistungen bis zu 750.000 Euro können künftig ohne aufwendige Ausschreibungsverfahren vergeben werden.
Modernisierung des hessischen Baurechts
Das BAG II ergänzt vorangegangene Maßnahmen im Bausektor. Bereits am 14.10.2025 trat eine novellierte Hessische Bauordnung in Kraft, die unter anderem die Abstandsflächen von 3 auf 2,50 Meter reduzierte und die Gültigkeit von Baugenehmigungen von drei auf fünf Jahre verlängerte.
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Zudem wurde eine Vollständigkeitsfiktion eingeführt, nach der die Bauaufsicht Unterlagen innerhalb eines Monats prüfen muss und danach keine Nachforderungen mehr stellen kann.
Ein derzeit in Beratung befindliches Baupaket II sieht weitere Vereinfachungen vor. Geplant sind die zeitweise Aussetzung technischer Baubestimmungen sowie Erleichterungen für den Holzbau bis zu einer Höhe von 13 Metern. Auch reduzierte Anforderungen an den Schallschutz und eine flexiblere Gestaltung der Barrierefreiheit sind Teil der Pläne.
Zudem sollen mehr Vorhaben, wie etwa der Bau von Wintergärten, Containern oder Hofläden, genehmigungsfrei gestellt werden. Zum 1.1.2027 ist darüber hinaus ein neues Hessisches Denkmalschutzgesetz geplant.
Gesellschaftliches Engagement und politische Resonanz
Neben wirtschaftlichen Aspekten adressiert die Landesregierung auch das Ehrenamt. So übernimmt das Land künftig die GEMA-Kosten für Vereine bei öffentlichen Veranstaltungen. Der zuständige Entbürokratisierungsminister Manfred Pentz (CDU) betonte im Rahmen der Debatte in Wiesbaden das Ziel, das Leben der Menschen einfacher zu gestalten.
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Pentz, der als bundesweit erster Minister in diesem speziellen Ressort fungiert, hatte bereits im Dezember 2025 eine föderale Modernisierungsagenda mit Bundeskanzler Merz vereinbart.
Die Opposition im hessischen Landtag reagierte differenziert auf das Gesetzespaket. Mathias Wagner, Fraktionschef der Grünen, forderte ergänzend ein Effizienzgesetz.
Demnach sollten Berichtspflichten nur dann beibehalten werden, wenn sie sich bis zum 31.12.2027 als sinnvoll erweisen. Christian Rohde (AfD) kritisierte hingegen die geplante Genehmigungsfiktion bei der Berufsanerkennung. Er bewertete diese als eine bloße zeitliche Verlagerung des Prüfungsdrucks innerhalb der Behörden.
Die Grundlage für die kontinuierliche Überarbeitung der Vorschriften bildet unter anderem das Online-Portal bessereinfach.hessen.de, über das bereits mehr als 1600 Eingaben von Bürgern und Unternehmen eingegangen sind. Ein drittes Gesetzespaket zum Bürokratieabbau befindet sich laut Regierungsangaben bereits in Vorbereitung. Das erste Bürokratieabbaugesetz war nach seiner Initiierung im Juni 2025 zum 1.1.2026 in Kraft getreten.
