Bäckerhandwerk: Acht Stunden Sonntagsarbeit ab Januar 2027
Veröffentlicht: 09.07.2026 um 22:22 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Im 34-Punkte-Paket „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ ist vorgesehen, dass Bäckereien ab dem 1. Januar 2027 bundesweit bis zu acht Stunden an Sonn- und Feiertagen produzieren dürfen. Das würde die bisherige Regelung aus dem Jahr 1996 ablösen, die die Arbeitszeit auf drei Stunden begrenzt.
Wettbewerbsnachteile sollen verschwinden
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Pläne. Die Neuregelung zielt darauf ab, bestehende Nachteile gegenüber Tankstellen und Backshops auszugleichen, die bereits heute oft längere Verkaufszeiten haben.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2019 hatte zudem festgestellt, dass Bäckereien mit Sitzgelegenheiten ihre Waren sonntags ohne strenge zeitliche Beschränkung verkaufen dürfen. Die geplante Gesetzesänderung soll nun auch die rechtliche Grundlage für Produktion und Logistik angleichen.
Allerdings gibt es unterschiedliche Modelle für die Umsetzung. Ein Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes sieht vor, die reine Produktionszeit auf maximal fünf Stunden zu begrenzen, ergänzt um drei Stunden für die Auslieferung. Branchenvertreter plädieren dagegen für eine flexible Gesamtarbeitszeit von acht Stunden.
Strukturwandel trifft die Branche hart
Die Reformpläne fallen in eine Zeit massiven Wandels. Die Zahl der Bäckereibetriebe sank zwischen 2015 und 2025 von 12.155 auf 8.659. Auch die Beschäftigtenzahl ging von rund 275.200 auf 232.000 zurück.
Gleichzeitig stieg der Branchenumsatz von 14 auf über 18 Milliarden Euro. Trotz wirtschaftlicher Stabilität bleibt der Personalmangel eine der größten Herausforderungen. Die Ausbildungszahlen steigen zwar wieder leicht, doch die Gewinnung neuer Fachkräfte ist schwierig.
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Gewerkschaften warnen vor Sonntagsarbeit
Die Gewerkschaften NGG und Verdi sowie die Allianz für den freien Sonntag üben scharfe Kritik. Sie warnen, dass mehr Sonntagsarbeit die Branche für Arbeitnehmer unattraktiver mache und eine soziale Errungenschaft gefährde. Der Sonntag müsse als verlässlich planbarer freier Tag erhalten bleiben.
Laut Statistischem Bundesamt arbeiten derzeit etwa 8,5 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland regelmäßig an Sonntagen.
Auch in der Politik ist die Lockerung umstritten. Während Wirtschaftspolitiker von Union und SPD die Reform für Bäckereien unterstützen, wird eine generelle Freigabe der Sonntagsöffnung im Einzelhandel mehrheitlich abgelehnt. Zudem bleibt der Ladenschluss grundsätzlich Sache der Länder. In Bayern gilt seit August 2025 ein Gesetz, das die Sonntagsöffnung für Bäckereien weiterhin auf drei Stunden begrenzt.
Steuervorteile und Bibliotheksöffnung
Parallel zur Arbeitszeitflexibilisierung plant die Koalition Änderungen bei der Besteuerung von Sonntagszuschlägen. Die steuerfreie Grenze soll von 50 auf 75 Euro Grundlohn pro Stunde angehoben werden. Bei Tarifverträgen sollen die Zuschläge zudem vollständig beitragsfrei bleiben.
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Ein weiterer Bestandteil des Pakets betrifft öffentliche Bibliotheken. Sie sollen ab 2027 die Möglichkeit erhalten, an Sonntagen für bis zu sechs Stunden zu öffnen.
Kritisch beurteilt das Handwerk hingegen die geplante Erhöhung der Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent. Wirtschaftsvertreter warnen, dass diese zusätzliche Belastung die Personalsituation verschärfen und die positiven Impulse der Arbeitszeitreform teilweise zunichtemachen könnte. Damit das Gesamtpaket wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat noch zustimmen.
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