Autogas-Befüllung, Regeln

Autogas-Befüllung: Neue Regeln für Wohnmobile an Tankstellen

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 23:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die geänderte TRBS 3151 erlaubt das Tanken an öffentlichen Zapfsäulen nur für normgerechte Anlagen mit vorgeschriebener Sicherheitsausstattung.
Eine LPG-Zapfsäule auf einem Tankstellengelände bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Tankflaschen in Wohnmobilen und Wohnwagen dürfen ab sofort an öffentlichen Tankstellen in Deutschland mit Autogas befüllt werden. Dies regelt die geänderte Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 3151), die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben und im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 30-32 vom 20.10.2026 veröffentlicht wurde.

Wie unter anderem der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) mitteilte, schafft die Neuregelung damit bundesweit klare rechtliche Vorgaben für Halter von Freizeitfahrzeugen.

Streng definierte technische Voraussetzungen für den Tankvorgang

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales knüpft die Befüllung an den Zapfsäulen an strenge technische Auflagen. Erlaubt ist der Vorgang demnach ausschließlich über einen festen Außenfüllanschluss.

Zudem darf die Füllanschlussleitung nicht durch den Wohnraum des Fahrzeugs geführt werden. Zu den weiteren verbindlichen Schutzmaßnahmen zählen eine Sicherheitskupplung, ein automatischer Füllstopp bei Erreichen von 80 % des Volumens sowie ein integriertes Sicherheitsventil.

Hinsichtlich der zugelassenen Behälter gilt laut Fachberichten, dass einfache Tankflaschen mit CE-Kennzeichnung an deutschen Tankstellen weiterhin nicht befüllt werden dürfen. Vorgeschrieben sind ausschließlich fest verbaute Tanks nach der Norm ECE R 67.01, die mit einem Außenfüllanschluss gekoppelt sind.

Zudem muss der Einbau gemäß den Vorgaben des DVGW nach der seit Juli 2026 geltenden Neufassung der G 607 werkzeuglos lösbar, verplombt und mit einem außenliegenden Anschluss umgesetzt sein.

Anzeige

Seit der geänderten TRBS 3151 dürfen Tankflaschen in Wohnmobilen an öffentlichen Tankstellen befüllt werden — aber nur mit festem Außenfüllanschluss, Sicherheitskupplung und automatischem Füllstopp bei 80 Prozent. Wer seine Bestandsanlage prüfen und nachrüsten lässt, tankt danach legal und spart rechnerisch rund 10 € pro Füllung. Der kostenlose Leitfaden zeigt die nötigen Schritte in klarer Reihenfolge. TRBS-3151-Checkliste jetzt kostenlos anfordern

Prüfung und Nachrüstung bei Bestandsanlagen erforderlich

Für bereits genutzte Systeme sieht die Neuerung Handlungsbedarf vor. Nach Angaben des DVFG müssen Bestandsanlagen vor einer Nutzung an der Zapfsäule überprüft, gegebenenfalls nachgerüstet und von einem Sachkundigen offiziell abgenommen werden.

Eine solche nachträgliche Ertüchtigung bereits eingebauter Anlagen sei jedoch grundsätzlich möglich. Technikexperte Markus Lau vom DVFG betonte, dass mit den Vorgaben eine bestehende Regelungslücke geschlossen worden sei.

Füllmengen, Kosten und wirtschaftliche Aspekte

Durch den vorgeschriebenen 80-%-Füllstopp ergibt ein Flaschenvolumen von 27 l rechnerisch rund 11 kg Gas. Die Gesamtkosten für die Anschaffung einer entsprechenden Flasche inklusive Füllanschluss und Montage bewegen sich in der Praxis meist zwischen 600 und 1.150 €.

Anzeige

Viele ältere Einbauten haben weder Außenfüllanschluss noch Sicherheitskupplung — an der Zapfsäule dürfen sie so nicht befüllt werden. Bevor Sie nachrüsten und teuer abnehmen lassen, lohnt der Blick in den Prüf- und Abnahmeplan: Er zeigt, welche Bestandsanlagen sich nachträglich ertüchtigen lassen und worauf der Sachkundige achtet. Prüf- und Abnahmeplan für Bestandsanlagen sichern

Auf der Kostenseite wird auf Preisunterschiede zwischen den Systemen verwiesen: Während Autogas im europäischen Ausland grob 1,90 €/kg kostet, liegt der Preis für eine herkömmliche 11-kg-Tauschflasche in Deutschland bei rund 2,80 €/kg. Daraus ergibt sich eine rechnerische Ersparnis von ca. 10 € pro Füllung. Unabhängig von der Art der Gasversorgung bleibt die regelmäßige Gasprüfung bestehen: Sie ist im Rhythmus von allen 24 Monaten fällig.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70416705 |