Auslandszuschläge, Vorzeichenfehler

Auslandszuschläge: Vorzeichenfehler kostet Bund fünf Millionen Euro

21.06.2026 - 08:11:50 | boerse-global.de

Ein externer Dienstleister verrechnete sich bei Auslandszuschlägen für Bundesbedienstete, was zu einer Millionenschäden führte.

Fünf Millionen Euro Überzahlung durch Vorzeichenfehler bei Beamtenbezügen
Auslandszuschläge - Eine Hand zeigt auf einen Finanzbericht mit Zahlen und Diagrammen, im Hintergrund eine angedeutete Weltkarte. 21.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein externer Dienstleister berechnete die Auslandszuschläge für Bundesbedienstete falsch – mit Folgen: Rund fünf Millionen Euro flossen über ein Jahr hinweg zu viel an Beamte und Soldaten im Ausland.

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71 Dienstorte weltweit betroffen

Der Fehler trat zwischen Juli 2025 und Juni 2026 auf. Betroffen waren 71 von 220 Dienstorten weltweit, wie das Auswärtige Amt bestätigte. Ein beauftragter Dienstleister hatte die Teuerungsraten falsch gewichtet: Statt negativer Vorzeichen für günstigere Lebenshaltungskosten setzte das Unternehmen konsequent positive Zuschläge an.

Die Folge: Diplomaten, Soldaten und andere Bundesbedienstete kassierten monatlich mehr, als ihnen zustand. Besonders deutlich wird das bei der Bundeswehr in Litauen. Dort sinken die Zuschläge nach der Korrektur um rund 150 Euro pro Monat.

Rückforderungen rechtlich unmöglich

Die betroffenen Beamten und Soldaten müssen das Geld nicht zurückzahlen. Das Besoldungsrecht schützt sie, weil sie die Überzahlung weder verschuldeten noch als Fehler erkennen konnten.

Das Auswärtige Amt prüft nun, ob der externe Dienstleister haftbar gemacht werden kann. Fünf Millionen Euro Schaden – die Frage ist, ob das Unternehmen für den Ausfall geradestehen muss.

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Systeme korrigiert, Aufarbeitung läuft

Für 2026 wurde der Fehler bereits behoben. Die Bezüge basieren wieder auf korrekten Teuerungsziffern. Für viele Mitarbeiter bedeutet das spürbare Einbußen, weil die fälschlichen Aufschläge wegfallen.

Die Behörden haben die Systeme angepasst, um solche Vorzeichenfehler künftig auszuschließen. Bleibt die Frage, wie es zur Auswahl und Kontrolle externer IT-Dienstleister in sensiblen Verwaltungsbereichen kam – ein Thema, das Berlin noch länger beschäftigen dürfte.

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