Aufstiegs-BAföG, Kabinett

Aufstiegs-BAföG: Kabinett erhöht Förderung ab August 2027

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bundeskabinett beschließt höhere Fördersätze für Aufstiegsfortbildungen. Lehrgangskosten steigen auf 18.000 Euro, Materialkostenzuschuss verdoppelt sich.

AFBG-Novelle: Mehr Geld für Meisterkurse und Materialkosten
Eine Fachkraft bei einer präzisen handwerklichen Tätigkeit in einer modernen Werkstatt, symbolisch für berufliche Fortbildung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die Bundesregierung hat am 15. Juli 2026 den Gesetzentwurf zur fünften Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Mit dieser Novelle soll die Attraktivität der beruflichen Aufstiegsfortbildung weiter gesteigert werden. Die geplanten Maßnahmen zielen darauf ab, Fachkräfte bei ihrer Qualifizierung finanziell stärker zu entlasten und die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung durch verbesserte Rahmenbedingungen zu untermauern.

Erhöhte Budgets für Lehrgangsgebühren und Arbeitsmaterialien

Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Anhebung der finanziellen Obergrenzen für die unmittelbaren Fortbildungskosten. Der Regierungsentwurf sieht vor, die maximale Förderung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bisher 15.000 Euro auf künftig 18.000 Euro anzuheben. Diese Anpassung trägt den gestiegenen Kosten für qualitativ hochwertige Qualifizierungsmaßnahmen Rechnung und soll sicherstellen, dass ambitionierte Fortbildungsprojekte nicht an finanziellen Hürden scheitern.

Parallel dazu ist eine deutliche Ausweitung der Unterstützung bei den Materialkosten geplant. Für die Erstellung von Meisterstücken oder vergleichbaren Abschlussarbeiten soll die Förderung von derzeit 2.000 Euro auf 4.000 Euro verdoppelt werden. Diese Maßnahme adressiert insbesondere Gewerke und Fachrichtungen, in denen für die praktische Prüfung aufwendige Materialien oder Werkstücke erforderlich sind.

Höhere Erlassquoten und verbesserte Unterstützung für Familien

Neben der direkten Förderung während der Fortbildungsphase sieht die Gesetzesänderung signifikante Verbesserungen bei der Rückzahlung der Darlehen vor. Die sogenannte Darlehenserlassquote soll von aktuell 50 % auf 60 % angehoben werden. Dies bedeutet, dass Absolventen nach erfolgreichem Abschluss ihrer Prüfung ein größerer Anteil des für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren aufgenommenen KfW-Darlehens erlassen wird. Damit steige der finanzielle Anreiz für einen erfolgreichen Abschluss der Aufstiegsfortbildung erheblich.

Anzeige

Während die Politik Fachkräfte bei der Fortbildung entlastet, müssen Unternehmen auch bei den vertraglichen Grundlagen ihrer Teams auf dem neuesten Stand bleiben. Dieser kostenlose Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie rechtssichere Arbeitsverträge erstellen und dabei teure Bußgelder vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen kostenlos herunterladen

Für Alleinerziehende umfasst das Paket zudem eine Anpassung der sozialen flankierenden Leistungen. Der Kinderbetreuungszuschlag, der während der Fortbildung gewährt wird, soll von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat und Kind steigen. Diese Erhöhung ist Teil der Strategie, die Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Weiterentwicklung zu verbessern und gezielt Hürden für Eltern in der Fortbildungsphase abzubauen.

Neuregelung bei Arbeitgeberzuschüssen und Zeitplan

Eine strukturelle Neuerung betrifft die Anrechnung von betrieblichen Leistungen. Künftig sollen Arbeitgeberzuschüsse nicht mehr auf die staatliche Förderung angerechnet werden. Diese Änderung ermöglicht es Unternehmen, ihre Mitarbeiter bei Fortbildungen zusätzlich finanziell zu unterstützen, ohne dass dies zu einer Kürzung der staatlichen Leistungen führt. Dies könne die Kooperation zwischen Betrieben und aufstiegswilligen Beschäftigten stärken.

Anzeige

Die Förderung von Mitarbeitern erfordert nicht nur finanzielle Zuschüsse, sondern auch eine rechtssichere Dokumentation der Zusammenarbeit nach aktuellen Gesetzen. Erfahren Sie in diesem Gratis-Leitfaden, welche Klauseln im Arbeitsvertrag heute noch zulässig sind und wie Sie Ihr Unternehmen rechtlich absichern. Kostenlosen Ratgeber zum Arbeitsrecht jetzt sichern

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts Mitte Juli 2026 folgt nun das weitere Gesetzgebungsverfahren. Das Inkrafttreten der umfassenden Reformmaßnahmen ist für den 1. August 2027 geplant. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die bisherigen Fördersätze und Regelungen des AFBG in Kraft. Mit dem gewählten Vorlauf erhalten sowohl die Förderbanken als auch die zuständigen Behörden und angehende Kursteilnehmer Planungssicherheit für die Umsetzung der neuen Richtlinien.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.

de | wirtschaft | 69898293 |