Arztausweise, Digitale

Arztausweise: Digitale Signaturen laufen zum 30. Juni ab

17.06.2026 - 15:03:30 | boerse-global.de

Zum 30. Juni 2026 verlieren bestimmte elektronische Heilberufsausweise ihre Gültigkeit. Das gefährdet die digitale Signatur für Rezepte und Krankschreibungen.

Arztausweise laufen ab: E-Rezepte und eAU in Gefahr
Arztausweise - Nahaufnahme eines Smartphones, das eine digitale Krankmeldung anzeigt, im Hintergrund verschwommen eine Hand, die einen Stift hält. 17.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Zum 30. Juni 2026 werden bestimmte Arztausweise gesperrt. Das gefährdet die digitale Signatur von E-Rezepten und Krankschreibungen.

Die Bundeszahnärztekammer warnt: Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 mit speziellen Chips laufen Ende des Monats ab. Ohne rechtzeitigen Kartentausch können betroffene Mediziner keine rechtsgültigen elektronischen Signaturen mehr leisten.

Betroffen ist der seit Juli 2022 etablierte digitale Weg: Arztpraxen übermitteln Krankmeldungen direkt an die Krankenkassen. Die eAU hat die papierhafte Bescheinigung weitgehend abgelöst.

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Was Arbeitgeber und Beschäftigte wissen müssen

Seit Anfang 2023 sind Arbeitgeber verpflichtet, eAU-Daten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Für gesetzlich Versicherte entfiel damit meist die Pflicht, eine Papierbescheinigung vorzulegen.

Die Pflicht zur unverzüglichen Krankmeldung bleibt aber bestehen. Eine ärztliche Bescheinigung muss spätestens ab dem vierten Kalendertag vorliegen. Unternehmen können diesen Nachweis auch früher einfordern.

Digitale Lösungen halten auch in anderen Bereichen Einzug. In Mainz startete im Februar 2026 eine Pilotphase für eine Kita-App. Eltern können ihre Kinder damit digital abmelden. Nach den Sommerferien soll das System auf alle städtischen Einrichtungen ausgeweitet werden.

Höheres Krankengeld ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Berechnungsgrundlagen. Die Beitragsbemessungsgrenze stieg auf monatlich 5.812,50 Euro. Der maximale Tagessatz liegt nun bei 135,63 Euro.

Das Krankengeld beträgt weiterhin 70 Prozent des Bruttoeinkommens – höchstens aber 90 Prozent des Nettoentgelts. Der Anspruch besteht für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

Diese finanziellen Rahmenbedingungen treffen auf steigende Krankenstände. Die durchschnittliche Anzahl der Krankheitstage lag 2025 bei 17 Tagen pro Kopf. 2021 waren es noch 13 Tage. Eine Studie der Pronova BKK deutet zudem an: Rund 60 Prozent der Beschäftigten haben sich schon einmal krankgemeldet, obwohl sie sich arbeitsfähig fühlten.

Wann eine Krankmeldung ihren Beweiswert verliert

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Die Rechtsprechung präzisiert zunehmend die Grenzen. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann ihren Beweiswert verlieren, wenn sie exakt die Dauer einer Kündigungsfrist abdeckt. Dann darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Der Arbeitnehmer muss die tatsächliche Arbeitsunfähigkeit nachweisen.

Bei Zweifeln können Unternehmen den Medizinischen Dienst (MD) einschalten. Aktuelle Zahlen für 2024 zeigen: Nur in 6,3 Prozent der untersuchten Fälle empfahl der MD, die Arbeitsunfähigkeit sofort zu beenden.

Branchenexperten weisen zudem auf eine weitere Praxis hin: Krankenkassen versuchen teils, den Bezug von Krankengeld durch Telefonate mit Patienten zu verkürzen. Versicherte sind rechtlich nicht verpflichtet, an solchen Gesprächen teilzunehmen.

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