Arbeitszeitrecht, Koalition

Arbeitszeitrecht: Koalition plant 48-Stunden-Woche ab Juli

30.06.2026 - 22:20:38 | boerse-global.de

Die Koalition plant eine Umstellung auf wöchentliche Höchstarbeitszeiten. Gerichtsurteile zu Fahrtzeiten und Homeoffice verschärfen die Debatte zusätzlich.

Koalition ringt um Reformen: Arbeitszeit, Fahrtzeiten & Homeoffice
Arbeitszeitrecht - Ein stilisiertes Zifferblatt mit Zahnrädern und einem Kalenderblatt 'Juli 2026' symbolisiert Arbeitszeit und Rechtsänderungen. 30.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Juli berät der Koalitionsausschuss über ein umfassendes Reformpaket. Neben Renten- und Steuerpolitik stehen weitreichende Änderungen im Arbeitszeitrecht an. Besonders die Flexibilisierung der Höchstarbeitszeiten und die rechtliche Einordnung von Fahrtzeiten sorgen für Zündstoff.

Streit um wöchentliche Höchstarbeitszeit

Der zentrale Knackpunkt: Die Bundesregierung will von der täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umstellen. Geplant sind durchschnittlich 48 Stunden pro Woche – statt starrer täglicher Grenzen.

Wirtschaftsvertreter und der CDU-Wirtschaftsrat begrüßen die Flexibilisierung. Die Gewerkschaften und die SPD-Linke laufen dagegen Sturm. Sie warnen vor einer Aufweichung von Schutzstandards und sehen die Pläne als Angriff auf bestehende Regelungen.

Der CDU-Wirtschaftsrat fordert zudem eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Gutverdiener. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze von 8.450 Euro brutto monatlich liegt, soll künftig eine Abfindungsoption statt des klassischen Kündigungsschutzes wählen können. Die SPD-Linke hat dies bereits als „rote Linie“ markiert.

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Gerichte schaffen Klarheit bei Fahrtzeiten

Parallel zu den politischen Debatten haben Gerichte die Arbeitszeiterfassung verschärft. Seit 2022 (BAG) und 2019 (EuGH) besteht eine generelle Pflicht zur systematischen Erfassung der Arbeitszeit. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hatte für Juni 2026 einen neuen Gesetzesentwurf angekündigt.

Besonders brisant: die Fahrt- und Reisezeiten. Ein EuGH-Urteil vom Oktober 2025 stellte klar: Fahrten vom Stützpunkt zum Einsatzort und zurück sind Arbeitszeit – wenn der Arbeitgeber die Modalitäten vorgibt. Das betrifft Außendienst, Bauhandwerk, Montageberufe, Pflegedienste und Sicherheitsdienste.

Auch das BAG bekräftigte: Fahrten vom Wohnort zum ersten Kunden können vergütungspflichtig sein, wenn sie untrennbar mit der Hauptleistung verbunden sind. Für den Straßentransport gelten weiterhin die Sonderregeln des § 21a Arbeitszeitgesetz.

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Homeoffice: Versicherungsschutz beim Mittagessen?

Die Abgrenzung von Arbeit und Privatleben im Homeoffice bleibt ein Rechtsdschungel. Das Hessische Landessozialgericht entschied am 28. April 2026: Der Weg zur Essensbeschaffung kann unter bestimmten Voraussetzungen als versicherter Arbeitsweg gelten. Voraussetzung ist eine enge betriebliche Einbindung. Bei mobilem Arbeiten ohne feste Vorgaben besteht dieser Schutz in der Regel nicht.

Internationale Modelle als Vorbild?

Während Deutschland noch diskutiert, liefern andere Länder Daten. In Großbritannien entschieden sich 92 Prozent der Unternehmen nach einem Pilotprojekt für die Vier-Tage-Woche. In Portugal lag die Zustimmung bei 95 Prozent. Island verzeichnete bei 35 bis 36 Wochenstunden mit vollem Lohnausgleich sogar Produktivitätssteigerungen.

In Deutschland werden solche Modelle vor allem im Kontext der Fachkräftesicherung diskutiert. Die Koalition will bis zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September ein finales Reformpaket schnüren. Ob das gelingt, ist offen.

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