Arbeitszeitgesetz: Wirtschaft fordert Wochenmodell statt Tagesgrenze
07.06.2026 - 12:40:34 | boerse-global.de
Statt der täglichen Höchstarbeitszeit soll ein flexibleres Wochenmodell kommen. Arbeitgeber sehen darin eine längst überfällige Modernisierung, Gewerkschaften warnen vor Überlastung.
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Handwerk und Industrie drängen auf wöchentliche Höchstarbeitszeit
Anfang Juni haben Spitzenvertreter der deutschen Wirtschaft ihre Forderungen konkretisiert. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sprach sich für einen mehrjährigen Testlauf zur Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit aus. Er bezeichnete die aktuelle Regelung als „starres Korsett, das nicht mehr zeitgemäß ist“. Sollte es zu unerwünschten Entwicklungen kommen, könne im Testlauf nachjustiert werden.
Unterstützung kommt von Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Mehr Flexibilität mache die Arbeit wettbewerbsfähiger und sichere Arbeitsplätze, betonte er. Angesichts von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz sei ein Produktivitätsschub notwendig. Auch der Unternehmerverband Mittelhessen plädierte für die Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit, um Auftragsspitzen besser abfangen zu können. Die EU erlaubt maximal 48 Stunden pro Woche.
Gewerkschaften lehnen Aufweichung des Arbeitsschutzes ab
Die Reformpläne stoßen auf deutlichen Widerstand. Michaela Engelmeier vom Sozialverband Deutschland lehnte eine Aufweichung des Acht-Stunden-Tages ab. Ein 13-Stunden-Tag passe nicht in die Lebensrealität der Menschen und schwäche den Arbeitsschutz – besonders für Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Sie appellierte an Arbeitsministerin Bärbel Bas, keine Zugeständnisse zu machen.
ver.di-Chef Frank Werneke warnte vor einer Überlastung der Arbeitnehmer. Ein Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes wird laut Branchenberichten in den kommenden Wochen erwartet.
Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge in der Vorbereitung
Parallel zur Debatte plant die Bundesregierung steuerliche Anreize für Mehrarbeit. Im Rahmen des Arbeitsmarktstärkungsgesetzes sollen Zuschläge auf Überstunden bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei werden. Ursprünglich für Anfang 2026 vorgesehen, ist die Regelung noch nicht in Kraft.
Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich für Vollzeitbeschäftigte, die über die tarifliche Arbeitszeit von meist 34 oder 40 Stunden hinaus arbeiten. Teilzeitkräfte – rund 30 Prozent der Erwerbstätigen – bleiben außen vor. Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen: Beschäftigte leisten durchschnittlich 28,2 Überstunden pro Jahr, davon 13,1 Stunden bezahlt.
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Rechtliche Hürden bei pauschaler Abgeltung von Mehrarbeit
Neben den politischen Reformplänen bleibt die rechtliche Handhabung von Überstunden komplex. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts von 2010 (Az.: 5 AZR 517/09) stellt klar: Die pauschale Abgeltung von Überstunden ist meist unwirksam, wenn die Vertragsformulierungen unpräzise sind. Wirksam wird sie nur, wenn eine konkrete Stundenzahl explizit genannt wird – etwa 15 Überstunden pro Monat.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hielt 2021 (Az.: 2 Sa 26/21) eine Abgeltung von bis zu zehn Stunden pro Monat für zulässig. Ausnahmen gelten für Besserverdiener: Die Gehaltsschwelle liegt bei mehr als 7.300 Euro brutto in West- bzw. 7.100 Euro in Ostdeutschland sowie bei Tätigkeiten in Diensten höherer Art wie Ärzten oder Architekten.
Während die Debatte anhält, zeigen sich sektorspezifische Unterschiede. In Baden-Württemberg lehnte das Innenministerium eine Senkung der 41-Stunden-Woche für Polizeibeamte ab – eine Reduzierung auf 40 Stunden würde jährlich rund 56 Millionen Euro kosten und über 600 zusätzliche Stellen erfordern. In der Landwirtschaft wurde hingegen der Zeitraum für sozialversicherungsfreie Saisonarbeit von 70 auf 90 Tage verlängert.
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